In dem Fall hatten die Kläger einen Flug von Frankfurt über Mailand nach Bari gebucht. Wegen eines Streiks am Mailänder Flughafen wurde der Flug annulliert. Die Passagiere erreichten Bari mit einem Ersatzflug. Bei der Ankunft war das Gepäck nicht aufzufinden. Die Kläger kauften daraufhin verschiedene Dinge als Ersatz. Ihre Koffer kamen erst zwei und fünf Tage nach der Landung in Bari an. Die Kosten für die Ersatzanschaffungen in Höhe von 852,56 Euro verlangten sie von der Airline zurück.
Das Gericht gab ihnen größtenteils Recht. Passagiere dürfen notwendigen und angemessenen Ersatz kaufen. Die Airline musste in dem Fall die Kosten für eine Garnitur Unterwäsche, Oberbekleidung sowie Badekleidung und Schuhe ersetzen. Darüber hinausgehende Dinge seien nicht nötig gewesen, zum Beispiel spezielle Abendschuhe und eine Strandtasche.
Amtsgericht Frankfurt (AZ: 29 C 2518/12)
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