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Gepäck kommt zu spät an: Airline muss angemessenen Ersatz zahlen

(dpa/tmn). Kommt das Gepäck von Fluggästen erst mit mehreren Tagen Verspätung an, dürfen sich die Passagiere auf Kosten der Airline eine Grundgar­derobe kaufen. Anschaf­fungen, die darüber hinausgehen, muss die Airline jedoch nicht ersetzen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden.

In dem Fall hatten die Kläger einen Flug von Frankfurt über Mailand nach Bari gebucht. Wegen eines Streiks am Mailänder Flughafen wurde der Flug annulliert. Die Passagiere erreichten Bari mit einem Ersatzflug. Bei der Ankunft war das Gepäck nicht aufzufinden. Die Kläger kauften daraufhin verschiedene Dinge als Ersatz. Ihre Koffer kamen erst zwei und fünf Tage nach der Landung in Bari an. Die Kosten für die Ersatz­an­schaf­fungen in Höhe von 852,56 Euro verlangten sie von der Airline zurück.

Das Gericht gab ihnen größtenteils Recht. Passagiere dürfen notwendigen und angemessenen Ersatz kaufen. Die Airline musste in dem Fall die Kosten für eine Garnitur Unterwäsche, Oberbe­kleidung sowie Badekleidung und Schuhe ersetzen. Darüber hinaus­gehende Dinge seien nicht nötig gewesen, zum Beispiel spezielle Abendschuhe und eine Strand­tasche.

Amtsgericht Frankfurt (AZ: 29 C 2518/12)

Rechts­gebiete
Haftpflichtrecht Reiserecht

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