Der Ausschluss aller männlicher Bewerber auf eine Volontärsstelle bei einer Tageszeitung gehört aber nicht dazu, wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Auch Männer werden diskriminiert
In einer Stellenausschreibung suchte die „taz.die tageszeitung“ "eine Frau mit Migrationsgeschichte" als Volontärin. Die Bewerbung von Männern war ausgeschlossen. Auf die Anzeige bewarben sich neben 134 Frauen auch ein in der Ukraine geborener Mann. Er studierte Psychologie an der Universität Frankfurt. Als er abgelehnt wurde, klagte er auf Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG, besser bekannt als Antidiskriminierungsgesetz.
Notwendige Bevorzugung?
Die taz hielt diese Benachteiligung von Männern jedoch für gerechtfertigt. Sie sei erforderlich, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen im Journalismus zu erhöhen. Der Student war anderer Meinung: Die Diskriminierung sei auch nicht zur Förderung des Frauenanteils gerechtfertigt, da dieser Anteil kontinuierlich steige und bei Volontären bereits deutlich über 50 Prozent liege.
Seine Klage war erfolgreich. Die Zeitung musste ihm eine Entschädigung von drei Monatsgehältern zahlen. Sie habe den Mann bei der Besetzung der Stelle wegen seines Geschlechts in unzulässiger Weise benachteiligt. Arbeitgeber dürften die Bewerbung von Männern nicht ausnahmslos ausschließen. Auch sei die Maßnahme nicht dazu geeignet, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, da es lediglich um die Besetzung einer Volontariatsstelle gehe.
Arbeitsgericht Berlin am 05. Juni 2014 (AZ: 42 Ca 1530/14)
Quelle: www.dav-arbeitsrecht.de
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