Eventuell reicht aber schon ein Werbebanner, damit eine private Webseite als geschäftsmäßig eingestuft wird - womit dann wieder Impressumspflicht besteht. Darauf weist das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in einer neuen Broschüre hin.
Was im Impressum stehen muss, ist je nach Webseitenbetreiber unterschiedlich. Sogenannte natürliche Personen, also private Betreiber, müssen hier nur vollen Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse und eine weitere Kontaktmöglichkeit angeben. Diese darf nicht auf dem Internet basieren - ein Kontaktformular auf der Webseite reicht also nicht, eine Telefon- oder Faxnummer schon. Juristische Personen wie Firmen oder Vereine müssen mehr Informationen ins Netz stellen.
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