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Erben in Europa

Berlin (DAV). Innerhalb der Europäischen Union hat jeder Mitgliedsstaat sein eigenes Erbrecht. Dies macht es bei Erbschaften über Staats­grenzen hinweg den Betroffenen oft schwer, zu bestimmen, welches Recht gilt und welches Gericht zuständig ist. Solche Erbschaften sind jedoch heute keine Seltenheit. In der EU sind jährlich rund 450.000 Familien mit einem interna­tionalen Erbfall konfrontiert, wie die Deutsche Anwalt­auskunft berichtet.

Mit einer neuen Verordnung erleichtert die EU es nun den Bürgern, zu bestimmen, welches Recht zur Anwendung kommt: Welches Gericht bei einem Erbfall in der EU zuständig und welches Recht maßgebend ist, wird nach dem Ort des gewöhn­lichen Aufenthalts des Erblassers entschieden.

Wer im Ausland wohnt, kann jedoch festlegen, dass das Recht seiner Staats­an­ge­hö­rigkeit auf seinen gesamten Nachlass Anwendung findet. Ein deutscher Rentner in Portugal kann also bestimmen, dass für seinen Nachlass deutsches Recht gilt. Außerdem sehen die neuen Vorschriften ein Europäisches Nachlass­zeugnis vor, mit dem Erben und Nachlass­ver­walter überall in der EU ohne weitere Formalitäten ihre Rechts­stellung nachweisen können. Das bedeutet vor allem schnellere und kosten­güns­tigere Verfahren.

Rechts­gebiete
Erbrecht

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