Allerdings müssten sie sich bei einem Unfall an einen sogenannten Durchgangsarzt wenden. Dieser verfügt über eine spezielle Zulassung für Arbeitsunfälle und meldet sie zeitnah an die zuständige Unfallversicherung. «Bei der Aufnahme müssen die Patienten deshalb angeben, dass es sich um einen Arbeitsunfall im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit handelt», sagt Ziegler. Die Praxis rechne dann die Kosten direkt mit der Unfallkasse ab.
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