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Ehrenamtliche Europa­wahl­helfer sind gesetzlich unfall­ver­sichert

(dpa). Ehrenamtliche Helfer bei der Europawahl im Mai sind gesetzlich unfall­ver­sichert. «Das betrifft nicht nur den Wahlsonntag», erklärt Eberhard Ziegler vom Spitzen­verband der Deutschen Gesetz­lichen Unfall­ver­si­cherung (DGUV). «Auch während etwaiger Informa­ti­ons­ver­an­stal­tungen oder Einwei­sungen, die in Zusammenhang mit der ehrenamt­lichen Tätigkeit stehen, genießen sie den vollen Schutz.»

Allerdings müssten sie sich bei einem Unfall an einen sogenannten Durchgangsarzt wenden. Dieser verfügt über eine spezielle Zulassung für Arbeits­unfälle und meldet sie zeitnah an die zuständige Unfall­ver­si­cherung. «Bei der Aufnahme müssen die Patienten deshalb angeben, dass es sich um einen Arbeits­unfall im Rahmen einer ehrenamt­lichen Tätigkeit handelt», sagt Ziegler. Die Praxis rechne dann die Kosten direkt mit der Unfallkasse ab.

Rechts­gebiete
Sozialrecht

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