(DAA). Wer zu Unrecht einen akademischen Titel führt, muss mit Sanktionen rechnen. Damit sollen die wissenschaftliche Integrität und das Vertrauen in solche Titel geschützt werden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 18. Januar 2024 (AZ: 1 ORs 51/23) einen langjährigen Missbrauch akademischer Titel hart bestraft. Das Urteil bestätigte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 80 Euro gegen einen Angeklagten, der sich den Doktortitel unrechtmäßig angeeignet hatte.
Doktortitel ohne Promotion verwendet
In dem vom Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ mitgeteilten Fall hatte der Angeklagte über mehrere Jahre den Titel „Dr.“ geführt, obwohl er weder im Inland noch im Ausland einen Doktortitel ordnungsgemäß erworben hatte. Er ließ den Titel in seinen Personalausweis eintragen, verwendete ihn in Verträgen mit seinem Arbeitgeber und in E-Mails.
Vorsätzlicher Missbrauch des Titels - Geldstrafe
Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte den Titel „Dr.“ vorsätzlich und in Kenntnis der Rechtswidrigkeit geführt habe. Damit habe er den Anschein erweckt, einen akademischen Grad zu führen, den er tatsächlich nicht besaß.
Das OLG führte weiter aus, dass der Titelmissbrauch geeignet sei, das Vertrauen der Allgemeinheit in solche Titel zu beeinträchtigen. Die Verurteilung des Angeklagten sei daher zur Stärkung des Rechtsbewusstseins der Bevölkerung erforderlich gewesen.
Quelle: www.anwaltauskunft.de
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