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„Dr.“ ohne Doktortitel: Mann wegen Titelmiss­brauchs verurteilt

(DAA). Wer zu Unrecht einen akademischen Titel führt, muss mit Sanktionen rechnen. Damit sollen die wissen­schaftliche Integrität und das Vertrauen in solche Titel geschützt werden.

Das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main hat am 18. Januar 2024 (AZ: 1 ORs 51/23) einen langjährigen Missbrauch akademischer Titel hart bestraft. Das Urteil bestätigte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 80 Euro gegen einen Angeklagten, der sich den Doktortitel unrechtmäßig angeeignet hatte.

Doktortitel ohne Promotion verwendet

In dem vom Rechts­portal „anwalt­auskunft.de“ mitgeteilten Fall hatte der Angeklagte über mehrere Jahre den Titel „Dr.“ geführt, obwohl er weder im Inland noch im Ausland einen Doktortitel ordnungsgemäß erworben hatte. Er ließ den Titel in seinen Personal­ausweis eintragen, verwendete ihn in Verträgen mit seinem Arbeitgeber und in E-Mails.

Vorsätz­licher Missbrauch des Titels - Geldstrafe

Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte den Titel „Dr.“ vorsätzlich und in Kenntnis der Rechts­wid­rigkeit geführt habe. Damit habe er den Anschein erweckt, einen akademischen Grad zu führen, den er tatsächlich nicht besaß.

Das OLG führte weiter aus, dass der Titelmiss­brauch geeignet sei, das Vertrauen der Allgemeinheit in solche Titel zu beeinträchtigen. Die Verurteilung des Angeklagten sei daher zur Stärkung des Rechts­be­wusstseins der Bevölkerung erforderlich gewesen.

Quelle: www.anwalt­auskunft.de

Themen
Behinderte Versicherung
Rechts­gebiete
Sozialrecht
Datum
Autor
red/dav

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