Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Tipps&Urteile

Doppelhaus in offener Bauweise: Einseitige Aufhebung der "Schick­sals­ge­mein­schaft" unzulässig

Das Verhältnis zwischen Nachbarn kann oft harmonisch sein, doch manchmal entstehen auch Konflikte, die vor Gericht landen. Ein solcher Fall wurde vor dem Verwal­tungs­ge­richtshof (VGH) München verhandelt, wo es um die Frage ging, wann ein Gebäude als "Doppelhaus" anzusehen ist und welche Rechts­folgen sich daraus ergeben.

Der Beschluss des VGH München vom 06. Februar 2024 (AZ: 2 CE 24.32) drehte sich um den Anspruch auf bauauf­sicht­liches Einschreiten in einem Nachbar­schafts­streit. Die Antrag­steller hatten sich gegen den Neubau eines Einfami­li­en­hauses auf dem Grundstück ihrer Nachbarn gewandt und waren zunächst vor dem Verwal­tungs­gericht Augsburg gescheitert. Doch der VGH München gab ihnen Recht, teilt das Rechts­portal anwalt­auskunft.de mit.

Abriss einer Doppel­haus­hälfte

Die Antrag­steller und die Beigeladenen waren Nachbarn. Auf ihren Grundstücken befanden sich jeweils zwei aneinander gebaute Wohnhäuser, die im Bebauungsplan als Doppel­häuser in offener Bauweise festgesetzt waren.

Als die einen ihr Wohnhaus abreißen und ein freiste­hendes Einfami­li­enhaus errichten wollten, schritten die anderen ein. Sie wehrten sie sich mit einem Antrag auf bauauf­sicht­liches Einschreiten.

Doppelhaus als Schick­sals­ge­mein­schaft

Das Gericht stellte fest, dass die beiden Doppel­häuser eine "Schick­sals­ge­mein­schaft" bilden, und gab dem Antrag statt.

Die Festsetzung des Doppel­hauses in offener Bauweise sei nachbar­schützend, da sie die Baufreiheit der Grundei­gentümer wechsel­seitig erweitere und beschränke. Durch die Möglichkeit des Grenzanbaus werde die bauliche Ausnutz­barkeit der Grundstücke erhöht. Die einseitige Aufhebung der Doppel­haus­fest­setzung führe dazu, dass diese Vorteile nur noch einem der beiden Nachbarn zugutekämen.

Das Gericht verpflichtete die Bauauf­sichts­behörde, den Bau des freiste­henden Einfami­li­en­hauses zu untersagen.

Quelle: www.anwalt­auskunft.de

Themen
Behinderte Versicherung
Rechts­gebiete
Sozialrecht

Zurück