Die Zigaretten im Eimer
Einen solchen Fall musste jetzt das Landesarbeitsgericht Hamm entscheiden.
Dem Assistenten der Geschäftsleitung in einem Einkaufs- und Getränkemarkt wurde fristlos gekündigt. Seine Arbeitgeberin warf ihm vor, Zigaretten gestohlen und die Videoüberwachung manipuliert zu haben. Der Mitarbeiter habe beim Wechseln einer Neonröhre den Blickwinkel der Videokamera verändert, die auf den Kassenbereich gerichtet war. Außerdem habe er einen Karton auf den Kassenbereich gestellt, um die Sicht der Kamera weiter zu beschränken. Anschließend habe er einen Eimer hinter die Kasse gestellt. Diesen habe er mit Zigarettenstangen gefüllt, die er aus dem verschließbaren Aufbewahrungscontainer entnommen habe. Den Eimer habe er dann mit Papiermüll und einer Einkaufstüte abgedeckt. Einige Minuten später habe er den Eimer in den hinteren Bereich des Getränkemarktes gebracht und die Zigaretten einer weiteren Person übergeben. Nachdem die Arbeitgeberin am nächsten Tag die Videoaufnahmen gesichtet hatte, erstattete sie Anzeige und sprach die fristlose Kündigung aus.
Bilder sagen mehr als 1.000 Worte
Gegen die Kündigung klagte der Mann. Er bestritt die Vorwürfe: Er habe die Zigaretten nicht in den Eimer gelegt, sondern in ein Ablagefach unter dem Ladentisch. Die Kamera habe er bei Austausch der Neonröhre nur zufällig berührt. Auch nach seinem Ausscheiden sei es zu weiteren Unregelmäßigkeiten im Zigarettenbestand gekommen.
Schon das Arbeitsgericht Detmold hatte seine Klage abgewiesen, nachdem die Richter das Videomaterial in Augenschein genommen hatten. Den Aufnahmen sei zu entnehmen, dass das Geschehen sich so zugetragen habe, wie die Arbeitgeberin es dargestellt habe. Der Entscheidung schloss sich das Landesarbeitsgericht an.
Landesarbeitsgericht Hamm am 27. März 2014 (AZ: 16 Sa 1629/13)
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