Arbeitnehmern stehen lediglich die vom Gesetz vorgeschriebenen Pausen zu. Danach haben sie bei einer Arbeitszeit von sechs bis zu neun Stunden Anspruch auf mindestens 30 Minuten Auszeit. Das Gesetz sieht dabei vor, dass Pausen nur in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden können. Legen Mitarbeiter über die zulässige Zeit hinaus Raucherpausen ein, kann der Chef das untersagen. Halten Arbeitnehmer sich nicht an das Verbot, darf der Arbeitgeber sie abmahnen.
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