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Chef darf zusätzliche Pausen zum Rauchen untersagen

(dpa/tmn) - Arbeitgeber müssen es nicht akzeptieren, wenn Mitarbeiter zusätzliche Pausen zum Rauchen einlegen. Darauf weist Prof. Jobst-Hubertus Bauer hin, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart und Mitglied im Deutschen Anwalt­verein (DAV).

Arbeit­nehmern stehen lediglich die vom Gesetz vorgeschriebenen Pausen zu. Danach haben sie bei einer Arbeitszeit von sechs bis zu neun Stunden Anspruch auf mindestens 30 Minuten Auszeit. Das Gesetz sieht dabei vor, dass Pausen nur in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden können. Legen Mitarbeiter über die zulässige Zeit hinaus Raucher­pausen ein, kann der Chef das untersagen. Halten Arbeit­nehmer sich nicht an das Verbot, darf der Arbeitgeber sie abmahnen.

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht

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