Ein Blitzeinschlag während der Arbeit auf dem Rollfeld eines Flugplatzes kann ein Arbeitsunfall sein. Betroffene haben dann einen Anspruch auf Entschädigung durch die Berufsgenossenschaft. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart, wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Blitzeinschlag auf dem Rollfeld
Ein Flugzeugabfertiger auf dem Stuttgarter Flughafen war mit der Entsorgung der Fäkalien an einem Flugzeug auf dem Rollfeld beschäftigt. Rund 150 Meter entfernt schlug ein Blitz in einen Mast ein. Unter erheblicher Geräuschentwicklung lösten sich Gesteinsbrocken aus dem Beton und schleuderten durch die Luft. Der Mann erlitt nach ärztlicher Feststellung einen Schock und entwickelte in der Folge Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Die Entscheidung
Der Blitzeinschlag mit seinen Folgen ist für den Betroffenen ein Arbeitsunfall, so das Gericht. Der Einschlag habe bei ihm einen Schock und in der weiteren Folge eine posttraumatische Belastungsstörung hervorgerufen. Das Gericht sprach ihm deshalb eine Verletztenrente zu.
Sozialgericht Stuttgart am 15. Mai 2013 (AZ: S 21 U 233/09)
Quelle: www.dav-sozialrecht.de
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