Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Tipps&Urteile

Blitzein­schlag kann Arbeits­unfall sein

(DAV). Ob ein Arbeits­unfall vorliegt oder nicht, kann hinsichtlich der Absicherung entscheidend sein. Bei einem Arbeits­unfall genießt der Betroffene den Schutz der gesetz­lichen Unfall­ver­si­cherung, meist der Berufs­ge­nos­sen­schaft. Daher beschäftigt die Sozial­ge­richte immer wieder die Frage, ob ein Arbeits­unfall vorliegt.

Ein Blitzein­schlag während der Arbeit auf dem Rollfeld eines Flugplatzes kann ein Arbeits­unfall sein. Betroffene haben dann einen Anspruch auf Entschä­digung durch die Berufs­ge­nos­sen­schaft. Dies entschied das Sozial­gericht Stuttgart, wie die Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitteilt.

Blitzein­schlag auf dem Rollfeld

Ein Flugzeug­ab­fertiger auf dem Stuttgarter Flughafen war mit der Entsorgung der Fäkalien an einem Flugzeug auf dem Rollfeld beschäftigt. Rund 150 Meter entfernt schlug ein Blitz in einen Mast ein. Unter erheblicher Geräusch­ent­wicklung lösten sich Gesteins­brocken aus dem Beton und schleu­derten durch die Luft. Der Mann erlitt nach ärztlicher Feststellung einen Schock und entwickelte in der Folge Symptome einer posttrau­ma­tischen Belastungs­störung.

Die Entscheidung

Der Blitzein­schlag mit seinen Folgen ist für den Betroffenen ein Arbeits­unfall, so das Gericht. Der Einschlag habe bei ihm einen Schock und in der weiteren Folge eine posttrau­ma­tische Belastungs­störung hervor­gerufen. Das Gericht sprach ihm deshalb eine Verletz­tenrente zu.

Sozial­gericht Stuttgart am 15. Mai 2013 (AZ: S 21 U 233/09)

Quelle: www.dav-sozialrecht.de 

Rechts­gebiete
Sozialrecht

Zurück