Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Tipps&Urteile

Bewerbung per E-Mail – Zugangs­nachweis erforderlich

(DAV). Bewerbungen per E-Mail sind mittlerweile normal. Teilweise verlangen sie die potentiellen Arbeitgeber sogar von den Bewerbern. Allerdings kann man dann in den meisten Fällen nicht nachweisen, dass man sich beworben hat. Dies ist aber wichtig, wenn man sich diskri­miniert fühlt.

Möchte ein Bewerber Ansprüche aus dem Antidis­kri­mi­nie­rungs­gesetz durchsetzen, muss er nachweisen, dass er sich auch wirklich beworben hat.

Dies stellten die Richter des Landes­ar­beits­ge­richts Berlin-Brandenburg fest.

Ausschreibung für ein „junges Team“

Der Bewerber antwortete auf eine Stellen­anzeige im Internet. Dort war unter anderem von einem „jungem Team“ die Rede. Nachdem seine Bewerbung abgelehnt worden war, beantragte der Mann Prozess­kos­tenhilfe, um einen Anspruch auf Schmer­zensgeld wegen Alters­dis­kri­mi­nierung durchzu­setzen.

Der Ausschrei­bungstext stelle eine Alters­dis­kri­mi­nierung dar. Auch der Hinweis „deutsch – Mutter­sprache“ sei eine weitere Diskri­mi­nierung, hier wegen der Herkunft.

Fehlender Nachweis, dass E-Mail eingegangen ist

Die Prozess­kos­tenhilfe wurde ihm verwehrt: Es könne nicht festge­stellt werden, dass er überhaupt betroffen sei. Hierfür hätte er nachweisen müssen, dass er an dem Bewerbungs­ver­fahren teilge­nommen habe. Dies habe er nicht getan. Den Zugang einer Mail müsse jeweils derjenige beweisen, der einen Anspruch durchsetzen wolle. Eine E-Mail gehe dann zu, wenn sie in der Mailbox des Empfängers oder des Providers abrufbar gespeichert werde. Für den Nachweis des Zugangs könne etwa eine Eingangs- oder Lesebe­stä­tigung der Nachweis sein. Ein Ausdruck der E-Mail ohne diese Nachweise reiche dagegen nicht. Dieser könne nur den Versand, aber nicht den Eingang nachweisen. Daher müsse nicht mehr geprüft werden, ob überhaupt eine Alters­dis­kri­mi­nierung vorliege.

Landes­ar­beits­gericht Berlin-Brandenburg am 27. November 2012 (AZ: 15 Ta 2066/12)

Rechts­gebiete
Arbeitsrecht

Zurück