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Betreu­ungs­kosten für Hund nicht immer steuerlich absetzbar

Münster/Berlin (DAV). Auch für Hunde können Betreu­ungs­kosten entstehen. Allerdings sind die Kosten für einen „Dogsitter“ schwer als sogenannte haushaltsnahe Dienst­leis­tungen absetzbar, wenn die Hunde außerhalb von Wohnung und Garten des Steuer­pflichtigen betreut werden. Die Deutsche Anwalt­auskunft informiert über eine entspre­chende Entscheidung des Finanz­ge­richts Münster vom 25. Mai 2012 (AZ: 14 K 2289/11 E).

Der Besitzer zweier Hunde nahm für diese regelmäßig einen Betreu­ungs­service in Anspruch. Der "Hundesitter" holte die Hunde ab und brachte sie auch wieder zurück. Eine Betreuung der Tiere in Wohnung oder Garten des Hundebe­sitzers fand nicht statt. Die hierfür angefallenen Aufwen­dungen in Höhe von 2.750 Euro (2008) und 4.702 Euro (2009) machte er steuerlich als haushaltsnahe Dienst­leis­tungen geltend. Das Finanzamt lehnte die Anerkennung jedoch ab.

So entschied auch das Finanz­gericht Münster: Zwar handele es sich bei der Tätigkeit des "Dogsitters" grundsätzlich um eine haushaltsnahe Dienst­leistung. Das entspre­chende Gesetz erfasse hauswirt­schaftliche Tätigkeiten, die üblicherweise zur Versorgung der Familie in einem Privat­haushalt erbracht würden. Dazu gehörten zum Beispiel Kochen, Wäsche­pflege, Einkauf von Verbrauchs­gütern, Reinigung und Pflege der Räume sowie des Gartens, Versorgung und Betreuung von Kindern und kranken Haushalts­an­ge­hörigen. Auch Leistungen, die für die Versorgung und Betreuung eines in den Haushalt des Steuer­pflichtigen aufgenommenen Hundes erbracht würden, seien demnach grundsätzlich haushaltsnah: Tätigkeiten wie Füttern, Fellpflege und das Ausführen des Hundes würden regelmäßig vom Steuer­pflichtigen oder sonstigen Haushalts­an­ge­hörigen erledigt. Die Gewährung der Steuer­ermä­ßigung scheitere im vorlie­genden Fall jedoch daran, dass die konkreten Dienst­leis­tungen nicht – wie das Gesetz verlange – im Haushalt des Klägers erbracht worden seien. „Die Argumen­tation des Gerichts lässt vermuten, dass es bei einer Betreuung der Hunde im Haus und Garten des Besitzers wohl zu dessen Gunsten entschieden hätte“, erläutert Rechts­anwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwalt­auskunft.

Rechts­gebiete
Steuerrecht

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