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Beamtete Lehrer dürfen auch weiterhin nicht streiken

(dpa). Sie durften es bislang nicht und das bleibt auch so: Beamtete Lehrer dürfen nicht streiken. Das hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht in Leipzig entschieden. Trotz gegenläufiger Signale vom Menschen­rechts­ge­richtshof.

Für Beamte in Deutschland gelte ein generelles Streikverbot schon allein aufgrund ihres Status'. Die Regelung sei ein wesentlicher Bestandteil des in sich austarierten Gefüges von Rechten und Pflichten der Staatsdiener, hieß es.

Zugleich verlangten die Richter für die Zukunft Änderungen am Beamtenrecht. Der Gesetzgeber müsse Widersprüche zur Europäischen Menschen­rechts­kon­vention beseitigen. Darin sieht der Europäische Gerichtshof für Menschen­rechte eine Streik­mög­lichkeit auch für Staats­be­dienstete. Demnach ist nicht der Status entscheidend, sondern die Erfüllung hoheit­licher Aufgaben. Streiken wäre Lehrer dann erlaubt, nicht aber Polizisten. Deutschland sei verpflichtet, der Menschen­rechts­kon­vention Geltung zu verschaffen. Bis dahin gelte aber das Streik­verbot für alle Beamten.

Geklagt hatte eine beamtete Lehrerin. Gegen sie war eine Diszipli­nar­strafe verhängt worden, weil sie im Jahr 2009 an Warnstreiks teilge­nommen hatte. Die Leipziger Richter bestätigten die Strafe, setzten die Geldbuße allerdings von 1500 auf 300 Euro herab. Die Frau ist heute keine Beamtin mehr und arbeitet auch nicht mehr als Lehrerin.

Bundes­ver­wal­tungs­gericht Leipzig 

Rechts­gebiete
Verwal­tungsrecht

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