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Amtsgericht kippt Berliner Mietspiegel

(dpa). Mietspiegel dienen in den meisten deutschen Städten als Richtschnur bei Mieterhö­hungen. Nun hat ein Gericht das Berliner Zahlenwerk für unwirksam erklärt. Noch ist es ein Urteil in erster Instanz.

Das Amtsgericht Berlin-Charlot­tenburg hat den Mietspiegel der Hauptstadt gekippt. Das Zahlenwerk für das Jahr 2013 sei nicht nach wissen­schaft­lichen Grundsätzen erstellt, teilte die Kammer am Montag mit. Demnach kann dieser Mietspiegel nicht wie gesetzlich vorgesehen als Richtschnur bei Mieterhö­hungen angelegt werden. Nach dem Urteil genügt auch die Einteilung der Wohnlagen in die Kategorien einfach, mittel und gut anerkannten wissen­schaft­lichen Grundsätzen nicht.

Das Gericht gab damit einer Vermieterin Recht, die ihre Mieter verklagt hatte, einer Mieterhöhung zuzustimmen. Gegen das erstin­stanzliche Urteil ist Berufung möglich.

Die Vermieterin wollte die Miete einer Altbau­wohnung auf 7,19 Euro kalt pro Quadratmeter erhöhen und damit über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus. Die Mieter wehrten sich und bezogen sich auf den Mietspiegel. Bei dessen Erstellung seien aber Mieten von 7 bis 11 Euro zu Unrecht als Wucher eingestuft und nicht berück­sichtigt worden - was die ortsübliche Vergleichsmiete in dem qualifi­zierten Mietspiegel senkte. Das Gericht bezog sich in seinem Urteil auf ein Sachver­stän­di­gen­gut­achten.

Der Berliner Mieter­verein war für eine Stellungnahme am Abend nicht mehr zu erreichen. Die Senats­ver­waltung für Stadtent­wicklung sprach von einer Einzel­fall­ent­scheidung, die sich nicht verall­ge­meinern lasse. Wir gehen weiterhin davon aus, dass es sich um einen qualifi­zierten Mietspiegel handelt", sagte Sprecher Martin Pallgen der Berliner Zeitung". Das Hamburger Institut F B, das den Mietspiegel erstellt hat, schwieg zu dem Urteil. Dazu sei man durch den Vertrag mit dem Land Berlin verpflichtet, sagte Geschäfts­führer Bernd Leutner.

Rechts­gebiete
Miet- und Pachtrecht

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