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Tipps&Urteile

Leben mit Nebenwoh­nungen und Rundfunk­ge­bühren

(DAA). Für Personen mit Nebenwoh­nungen kann ein aktuelles Urteil interessant sein, wenn sie vor 2020 zum Rundfunk­beitrag herangezogen wurden. Eine ab Juni 2020 geltende Neuregelung sieht Befreiungen für Nebenwoh­nungen vor. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer genauen Prüfung des Einzelfalls, insbesondere bei Fragen der Rundfunk­bei­trags­pflicht für Haupt- und Nebenwoh­nungen.

Ehepaare, die Inhaber einer Nebenwohnung sind, sind auf Antrag von der Rundfunk­bei­trags­pflicht für die Nebenwohnung zu befreien, unabhängig davon, auf wessen Namen das Beitragskonto für die Hauptwohnung geführt wird. Das hat das Bundes­ver­wal­tungs­gericht (BVerwG) am 25. Januar 2023 entschieden (Az.: 6 C 6.21).

Rundfunk­bei­trags­freiheit für Nebenwoh­nungen

Das Urteil besagt, dass Ehegatten für ihre Nebenwohnung von der Rundfunk­bei­trags­pflicht zu befreien sind, unabhängig davon, auf wessen Namen das Beitragskonto für die Hauptwohnung lautet. Dem Urteil liegt die Auffassung zugrunde, dass eine Mehrfach­be­lastung mit Rundfunk­bei­trägen für mehrere Wohnungen eines Beitrags­pflichtigen gegen den Gleich­heits­grundsatz verstößt. Dies hatte bereits das Bundes­ver­fas­sungs­gericht festge­stellt.

Diese Entscheidung ist insbesondere für Altfälle relevant, da seit Juni 2020 eine Neuregelung gilt, die für ähnliche Fälle Befreiungen vorsieht. Für Ehepaare mit Zweitwohnung bietet das Urteil eine wichtige Orientie­rungshilfe im Umgang mit dem Rundfunk­beitrag.

Quelle: www.anwalt­auskunft.de

 

 

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Behinderte Versicherung
Rechts­gebiete
Sozialrecht

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