Worüber der Bundesgerichtshof im Fall Adolfs verhandelt
Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) sollen final darüber bestimmten, ob Friedhelm Adolfs in seiner Wohnung bleiben darf (AZ: VIII ZR 186/14). Der Düsseldorfer war vor Gericht gezogen, als seine Vermieterin ihm die Wohnung gekündigt hatte – in den beiden ersten Instanzen ohne Erfolg. Aus der Vorschau auf das BGH-Urteil heißt es: Adolfs ist seit 40 Jahren Mieter der Wohnung. Seine Vermieterin hatte dem Rentner die Wohnung fristlos gekündigt, nachdem sich Nachbarn über Zigarettenqualm im Flur beschwert hatten. Adolfs lüfte seine Wohnung zu wenig, hatte seine Vermieterin weiter als Begründung für die Kündigung des Mietvertrages angeführt.
Darf in Mietwohnungen uneingeschränkt geraucht werden?
Selbst intensives Rauchen ist erst einmal gestattet. „Innerhalb einer Mietwohnung gehört das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch und kann nicht generell verboten werden“, sagt Thomas Hannemann. Der Rechtsanwalt ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV). Bislang noch nicht entschieden sei aber, inwieweit Vermieter ihre Mieter anhalten dürfen, sich mit dem Rauchen einzuschränken. Das sei immer dann relevant, wenn sich die Nachbarn zum Beispiel durch den Geruch belästigt fühlten.
Wie steht es um Gemeinschaftsflächen wie dem Aufzug, einer Tiefgarage oder dem Hausflur?
Wer im Hausflur oder im Aufzug raucht, muss damit rechnen, dass ihm das im Zweifel untersagt wird. „Nach einhelliger Meinung gehört das Rauchen dort nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch“, so Hannemann. Das Rauchen auf oder in sogenannten Gemeinschaftsflächen dürfe sogar in einem Mietvertrag verboten werden. „Im Übrigen ist jeder Mieter darüber hinaus angehalte, andere Personen nicht durch das Rauchen zu stören“, sagt der Rechtsanwalt. Auf Balkonen dürfe man deshalb das Rauchen ebenfalls verbieten, wenn der Rauch immer in Richtung Nachbarwohnung ziehen würde.
Dürfen Vermieter rauchenden Mietern kündigen?
Kündigen darf der Vermieter nur, wenn der Mieter wegen des Qualms abgemahnt wurde, der aber weiter daran festhält – und zwar außerhalb seiner Wohnung.
Wie können die Nachbarn vorgehen, wenn sie sich durch den Zigarettendunst eines Mieters belästigt fühlen?
Rechtsanwalt Hannemann rät zunächst, den persönlichen Kontakt zu suchen und ihn um Rücksichtnahme zu bitten: „Im Extremfall stehen gestörten Mietern aber auch Unterlassungsansprüche zur Verfügung.“
Darüber hinaus haben Mieter in einem solchen Fall aber auch Ansprüche gegen ihren Vermieter: „In jedem Fall auf Mietminderung“, sagt Hannemann, „Die wird unabhängig davon gewährt, ob der Vermieter die Beeinträchtigung abstellen kann oder sie verschuldet hat.“ Würde ein Nachbar die anderen Mieter stören, könnten die von ihrem Vermieter verlangen, dass er die Störquelle ausräumt.
- Datum
- Aktualisiert am
- 17.02.2015
- Autor
- kgl