2015 kommt die Mietpreisbremse, um bei Neuvermietungen Mieterhöhungen zu begrenzen. Experten streiten darüber, wie wirksam sie sein wird. Doch sehen sich Mieter oftmals einem anderen Problem gegenüber: einer Mieterhöhung während der Bewohnung.
Auch wenn es sich bei der vereinbarten Miete nicht um eine Index- oder Staffelmiete handelt, bei denen der Mietpreis sukzessive ohnehin ansteigt, steht es dem Vermieter zu, die Miete an eine allgemeine Preissteigerung anzupassen. Dabei darf er sich an ortsüblichen Vergleichsmieten orientieren.
Die grundsätzliche Möglichkeit einer Mieterhöhung ist den Vermietern daher gegeben – leicht durchzusetzen ist sie dennoch nicht.
Mieter muss einer Mieterhöhung zustimmen
Denn der Mieter muss einem solchen und so genannten Mieterhöhungsverlangen zustimmen. So er das nicht tut, muss der Vermieter auf Zustimmung klagen. „Wenn die von dem Mieter gezahlte Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, darf der Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung verlangen“, erklärt Andreas Schwartmann, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Die Chancen für eine Mieterhöhung in diesem Fall stehen also nicht schlecht, auch wenn Rechtsanwalt Schwartmann ergänzt: „Die vom Gesetz gestellten Anforderungen müssen dabei beachtet werden.“ Dazu zählen auch mögliche Formfehler.
Die häufigsten Fehler bei Mieterhöhungen durch den Vermieter
- Eine Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen.
- Es muss daraus hervorgehen, warum die Wohnung teurer wird, also etwa einen Verweis auf die Mietspiegel enthalten.
- Das Schreiben muss an alle Mieter des betreffenden Mietraums gehen.
- Der Name der Person, der die Mieterhöhung fordert (Hausbesitzer bzw. Vermieter aber auch ein Vertreter der Hausverwaltung), muss darin auftauchen.
Für die Prüfung der Richtigkeit bleiben dem Mieter der ausgehende Monat plus zwei weitere Monate Zeit. Während dieser Phase muss der Mieter die erhöhte Miete noch nicht zahlen. Ganz im Gegenteil: Tut er es doch, kann er sich unter Umständen im Nachhinein nicht mehr gegen die Erhöhung wehren, wie das Amtsgericht München erst kürzlich entschied (Urteil vom 14. August 2013, AZ.: 452 C 11426/13).
Einzuhaltende Frist des Vermieters bei Mieterhöhungen
Eine Klage zur Zustimmung durch den Vermieter muss dann bis zum Ablauf des fünften Monats nach Stellen des Erhöhungsverlangens erfolgen – so der Mieter auf die Forderung nicht reagierte.
Darüber hinaus kann ein Vermieter erst nach 12 Monaten nach einer Mieterhöhung eine weitere Erhöhung versuchen durchzusetzen. Diese Regelung wird als Jahressperrfrist bezeichnet.
Mietspiegel: Wie Gerichte die ortsübliche Vergleichsmiete erheben
Kommt es tatsächlich zu einer Auseinandersetzung vor Gericht, holen diese ein Sachverständigengutachten ein – und verlassen sich nicht auf den Mietspiegel. Denn häufig ist die Frage der richtigen Einordnung in den Mietspiegel streitig, die über das Gutachten geklärt wird.
Allerdings gibt es ja nicht für jede Region erhobene Mietspiegel. „Auch in diesem Fall kommt dem Sachverständigengutachten eine entscheidende Bedeutung bei“, sagt Andreas Schwartmann.
Weigerung der gerichtlich bestätigten erhöhten Miete: Kündigung droht
Mietern, die sich auch nach einer gerichtlichen Entscheidung für den Vermieter weiterhin der erhöhten Zahlung verweigern, droht Ärger. Einerseits kann der Vermieter die nicht gezahlte Miete einklagen. „Andererseits droht bei ausreichendem Mietrückstand sogar die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses“, weiß Rechtsanwalt Schwartmann.
Kappungsgrenze: Bedingung für eine Mieterhöhung
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der eine Maßstab, der bei einer Mieterhöhung relevant ist. Ein anderer ist die so genannte Kappungsgrenze. Sie legt fest, dass innerhalb von drei Jahren die Miete nicht um mehr als 20 Prozent steigen darf – gemessen an der Miete vor der ersten Erhöhung.
Einige Bundesländer haben die 20 auf 15 Prozent gesenkt – für so genannte „Mangelgebiete“, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum kritisch ist, wie etwa in Berlin, München oder Hamburg. Allerdings wird darum gestritten, ob diese Sonderregelungen verfassungsgemäß sind.
Auch Andreas Schwartmann hat hier seine Zweifel: „Die Formulierungen im entsprechenden Gesetz sind auslegungsfähig und auch meines Erachtens zu unbestimmt, um einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Vermieters zu rechtfertigen.“ Es sei gut möglich, dass diese Klausel einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalte, so der Mietrechtsanwalt weiter. „Das letzte Wort hat hier dann das Bundesverfassungsgericht.“
Energetische Modernisierung als weiterer Weg zu höheren Mieten
Neben dieser Form der Mieterhöhung, droht Mietern noch anderenorts Ungemach bei der Höhe ihrer Miete: durch die energetische Modernisierung ihres Hauses. Welche Auflagen Hausbesitzer hier zu erfüllen haben und welche Rechte die Mieter besitzen, lesen Sie hier.
Tipp: So sollten Mieter bei einer Mieterhöhung vorgehen
Betroffene Mieter sollten ein Mieterhöhungsverlangen anwaltlich überprüfen lassen, rät Schwartmann: „Denn diese sind oft fehlerbehaftet.“
Zusammenfassung: Was Mieter bei Mieterhöhungen wissen müssen
- Ein Mieter muss einer Mieterhöhung nicht generell zustimmen. Dann kann es zu einem Gerichtsverfahren kommen, bei dem geprüft wird, ob der Vermieter Anspruch auf mehr Miete hat.
- Ein Vermieter darf die nächste Mieterhöhung erst 12 Monate nach der letzten verlangen.
- Der Vermieter muss die Kappungsgrenze im Auge haben.
- Eine energetische Modernisierung des Hauses begründet eine Mieterhöhung – solange sich Hausbesitzer an die entsprechenden Auflagen und Pflichten halten.
- Sonderfall: Index- oder Staffelmieten führen berechtigt zum sukzessiven Anstieg des Mietpreises.
Andreas Schwartmann ist nicht nur Experte in diesem Text - er bloggt auch regelmäßig für die Deutsche Anwaltauskunft zu Mietrechtsthemen. Eine Übersicht finden Sie hier.
Und wenn auch Sie von Mieterhöhungen betroffen sind: Hier finden Sie unsere Mietrechtsexpertinnen und Mietrechtsexperten - ganz sicher auch in Ihrer Nähe.
- Datum
- Aktualisiert am
- 11.05.2015
- Autor
- ndm