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Post vom Vermieter

Mieterhö­hungs­ver­langen: Wann Ablehnung möglich ist

Vermieter dürfen die Miete erhöhen - allerdings müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein. Andernsfalls können Mieter das Verlangen ablehnen. © Quelle: DAV

Vermieter können unter bestimmten Voraus­set­zungen die Miete einer Wohnung erhöhen, um sie an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen. Doch braucht es hierfür gute Gründe, mitunter Beweise – und Fristen müssen eingehalten werden. Sieben Punkte, die bei Nichtbe­achtung dem Mieter zuspielen.

Ein Vermieter darf die Miete erhöhen, um sie an die allgemeine Preisstei­gerung anzupassen. Dieses sogenannte Mieterhö­hungs­ver­langen ist allerdings an Bedingungen geknüpft.

1. Die Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen

Vermieter können beispielsweise nicht einfach einen höheren Betrag vom Konto des Mieters abbuchen, so eine Einzugs­er­mäch­tigung vorliegt. Auch darf die Mieterhöhung nicht per E-Mail mitgeteilt werden.

2. Ein Mieterhö­hungs­ver­langen muss begründet sein

„Weil es mal wieder Zeit wird“, reicht für eine Begründung nicht aus. Ein mögliches Argument kann ein Verweis auf den Mietspiegel sein, der die ortsübliche Vergleichsmiete anzeigt. Das hat 2013 der Bundes­ge­richtshof noch einmal bestätigt (Entscheidung vom 13. November 2013; AZ: VIII ZR 413/12).

3. Das Schreiben muss an alle Mieter gehen

Zahlen alle Mieter eines Hauses den gleichen Quadrat­me­terpreis, muss ein Mieterhö­hungs­ver­langen auch an alle Mieter gehen.

4. Der Name der Person, der die Mieterhöhung fordert, muss angegeben sein

Mieter müssen auch dann dem Verlangen nicht zustimmen, wenn kein Absender im Schreiben auftaucht. Absender können der Hausbe­sitzer bzw. Vermieter ebenso sein, wie ein Vertreter der Hausver­waltung.

5. Die Frist zur erneuten Erhöhung muss eingehalten werden

Vermieter dürfen frühestens zwölf Monate nach der letzten Mieterhöhung eine weitere Erhöhung versuchen durchzu­setzen. Diese Regelung wird als ‚Jahres­sperrfrist’ bezeichnet.

6. Die Kappungs­grenze muss eingehalten werden

Die Kappungs­grenze legt fest, dass innerhalb von drei Jahren die Miete nicht um mehr als 20 Prozent steigen darf – gemessen an der Miete vor der ersten Erhöhung und unabhängig der ortsüb­lichen Vergleichsmiete.

7. Der Mieter muss der Erhöhung zustimmen (dürfen)

Einem Mieterhö­hungs­ver­langen muss der betreffende Mieter zustimmen. Einfach verfügen darf der Vermieter es nicht. Allerdings reicht hierfür auch die formlose oder aber konkludente Zustimmung. Letztere beispielsweise durch vorbehaltlose Zahlung der erhöhten Miete. Verweigert sich der Mieter aber der Zahlung der erhöhten Miete, etwa weil er Fehler erkennt, kann der Vermieter dagegen klagen. Dann sehen sich die Parteien womöglich vor Gericht wieder.

Erfahren Sie hier alles zu Einspruchs- und Widerspruchs­fristen und dazu, wie sich betroffene Mieter am besten verhalten sollten.

Datum
Aktualisiert am
17.05.2017
Autor
ndm
Bewertungen
9975
Themen
Miete Mietstreit Mietvertrag

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