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Mietrecht-Blog

Mieterhö­hungs­ver­langen muss begründet sein

Die Miete darf nicht ohne Weiteres an den Mietspiegel vor Ort angepasst werden. © Quelle: DAV

Ein Mieterhö­hungs­ver­langen zur Anpassung der vom Mieter geschuldeten Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete muss nach § 558 a BGB ausreichend begründet werden. Andernfalls ist es formell unwirksam - mit der Folge, dass eine Klage gegen den Mieter auf Zustimmung zu dem Mieterhö­hungs­be­gehren unzulässig wäre.

Dies hat nun der BGH in einer Entscheidung vom 13.11.2013 (Az: VIII ZR 413/12) erneut bestätigt.

Geklagt hatte ein Vermieter, der sein Mieterhö­hungs­ver­langen mit dem Mietspiegel der Stadt Nürnberg begründet hatte.

Die vermietete Wohnung lag jedoch nicht in dieser Großstadt, sondern in einer  in der Nähe gelegenen Gemeinde mit nur ca. 4.500 Einwohnern.

Der BGH verneinte die Anwend­barkeit des Nürnberger Mietspiegels, da die Gemeinde R. nicht mit der Großstadt Nürnberg mit ca. 500.000 Einwohnern vergleichbar sei.

Da somit das Mieterhö­hungs­ver­langen bereits den formellen gesetz­lichen Anforde­rungen nicht entsprach, war auch eine auf Zustimmung gerichtete Klage unzulässig. Denn diese setzt eine formell wirksame Mieterhö­hungs­er­klärung voraus.

Praxis­hinweis:

Formelle Fehler eines Mieterhö­hungs­ver­langens können zwar grundsätzlich gem. § 558 b Abs. 3 BGB noch im Rahmen eines Zustim­mungs­kla­ge­ver­fahrens geheilt werden. Eine solche Nachbes­serung führt dann aber nicht dazu, dass das ursprüngliche Verlangen rückwirkend wirksam wird, sondern stellt juristisch ein neues Mieterhö­hungs­ver­langen dar, mit der Folge, dass auch dafür die entspre­chende Überle­gungsfrist neu zu laufen beginnt. Wird also im Zustim­mungs­ver­fahren nachge­bessert und entscheidet das Gericht über die Klage vor Ablauf der (weiteren) Überle­gungsfrist, ist die Klage als unzulässig abzuweisen.

Andreas Schwartmann ist Rechts­anwalt und betreibt einen eigenen Blog, der unter www.rhein-recht.de aufzurufen ist. Für die Deutsche Anwalt­auskunft bloggt Herr Schwartmann regelmäßig zum Thema Mietrecht.

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
Andreas Schwartmann
Bewertungen
2157
Themen
Miete Mietvertrag

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