Im Winter ist es Schnee und Eis, im Herbst ist es Laub, das zur Rutschgefahr wird. Vor allem bei nassem Wetter ist das Risiko für Unfälle sehr hoch. Fußgänger sollten dann besonders vorsichtig sein. Aber auch Immobilieneigentümer beziehungsweise Vermieter haben Pflichten, wenn es ums Laub geht. Lesen Sie hier, was Sie zum Thema Laub kehren wissen müssen.
Wie oft muss ich Laub kehren?
Sobald im Herbst die Blätter fallen, wird es für Grundstückseigentümer Zeit, Laub zu räumen. Wer die Verkehrssicherungspflicht für sein Grundstück und zum Beispiel den dazugehörigen Gehweg inne hat, ist für dessen Reinigung und den Winterdienst verantwortlich. Und in der Folge auch dafür, dort Laub zu kehren. Doch das hat Grenzen, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig gezeigt hat.
Demnach sind die für die Reinigung verantwortlichen Anlieger nicht verpflichtet, die Gehwege komplett laubfrei zu halten. Wie oft Laub geräumt werden muss, hängt dem Gericht zufolge davon ab, wieviel Laub anfällt. Die Laubmassen dürfen allerdings nicht so lange liegen gelassen werden, dass sich eine Laubdecke aus neuen und älteren, bereits glitschigen Schichten bildet. Räumt ein Eigentümer zu selten Laub und stürzt jemand auf dem betreffenden Weg und verletzt sich, muss der Eigentümer unter Umständen Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen.
Sind Sie Immobilieneigentümer oder –vermieter und sehen sich mit Schadensersatzforderungen aus einem Laubunfall konfrontiert? Oder Sie sind selbst gestürzt und möchten Ihre Ansprüche durchsetzen? In beiden Fällen sollten Sie sich von einem Experten beraten lassen. Eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Ihr Anliegen finden Sie in unserer Anwaltssuche.
Laub vom Nachbarn im Garten: Wann habe ich Anspruch auf finanzielle Entschädigung?
Auch der Garten ist im Herbst voller Blätter – nicht selten von den Bäumen des Nachbarn. Ständig im Garten Laub räumen zu müssen, macht allerdings viel Arbeit. Grundsätzlich kann ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn, dessen Bäume für das Laub verantwortlich sind, dafür einen angemessenen finanziellen Ausgleich verlangen.
Die Rede ist von der sogenannten Laubrente. Um darauf Anspruch zu haben, muss allerdings deutlich mehr Laub in den Garten fallen, als es für die Gegend und die Jahreszeit üblich ist. Zudem muss der Gartenbesitzer durch das Laub erheblich beeinträchtigt werden. Laubfall, der für die jeweilige Jahreszeit normal ist, muss er in der Regel jedoch hinnehmen. Zudem muss er die anfallenden Arbeiten erledigen, wie Laub zu räumen oder die Regenrinne zu reinigen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass das Laub in Ihrem Garten von Nachbars Bäumen ein normales Maß überschreitet und Sie von Ihrem Nachbarn eine Laubrente fordern wollen, kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Miet- oder Wohnungseigentumsrecht. Einen Experten in Ihrer Nähe, der Ihr Anliegen prüfen und Sie beraten kann, finden Sie in unserer Anwaltssuche.
Wie muss ich gekehrtes Laub entsorgen?
Wenn man das Laub nun geräumt, zusammengekehrt und aus der Regenrinne geglaubt hat, wohin dann damit? Laub gehört grundsätzlich in die Biotonne. In vielen Städten und Gemeinden können die Bewohner Laub bei der Grünabfallsammlung abgeben. In Gegenden, in denen den Anwohnern weder Grünabfallsammlung noch Biotonne zur Verfügung stehen, können sie die Blätter auch in den Restmüll werfen.
Auch wenn es naheliegend erscheinen mag: Laub darf nicht im Wald entsorgt werden. Wer Laub und andere Gartenabfälle im Wald ablädt, handelt rechtswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen. Da die Bäume im Wald ebenfalls ihre Blätter verlieren, käme es mit dem Laub aus den Gärten zu einer Überdüngung.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 10.11.2023
- Autor
- red/dpa