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Vertrags­ab­schluss am Telefon: Das sind Ihre Rechte

Vertragsabschluss am Telefon: Ist das erlaubt?

Fazit: So sollten sich Verbraucher bei Verträgen am Telefon verhalten

  1. „Nein“ sagen: Die sicherste Variante ist ein selbstbewusstes „Nein“ am Telefon. So geht man keinen Vertrag ein und muss auch keine bösen Überraschungen fürchten.

  2. Vertragsinhalte mündlich doppelt checken: Per se ist ein mündlicher Vertrag aber auch kein schlechter Vertrag und selbstverständlich gibt es viele seriöse Unternehmen, die Verträge übers Telefon abschließen. Da der Verbraucher aber keinen Text vor sich liegen hat, sollte er am Ende des Gesprächs den Verkäufer um eine Zusammenfassung der besprochenen Inhalte bitten.  
  1. Vertrag schriftlich zusenden lassen: Wem das nicht reicht, oder wer eine zusätzliche Absicherung will, sollte den Verkäufer bitten, ihm die Vertragsinhalte schriftlich zur Unterschrift zuzuschicken. Rechtsanwalt Widder weiß: „Seriöse Vertragspartner haben damit kein Problem.“
  1. Die Widerrufsbelehrung wahrnehmen: Mit dem Eingang der Widerrufsbelehrung bleiben 14 Tage Zeit, um schriftlich einen Widerspruch gegen den Vertrag einzulegen. Wer sich also anders entscheidet, kann dies direkt beheben.
  1. Anwalt einschalten: Sollten Sie sich über die Vertragsinhalte getäuscht haben – oder wurden Sie getäuscht – bleibt immer noch der Weg des Rechtsstreits. Zwar ist auch dieser Weg keine Sicherheit, dass Sie aus dem Vertrag herauskommen. Doch liegt immerhin die Beweislast beim Verkäufer.

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Datum
Aktualisiert am
08.06.2018
Autor
ndm
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Themen
Anwalt Geld Kündigung Vertrag

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