Der Ausnahmezustand in der Türkei berechtigt Reisende nicht grundsätzlich dazu, kostenlos von gebuchten Reisen in das Land zurückzutreten. Es sei allgemein kein Umstand höherer Gewalt, sagt der Reiserechtler Paul Degott, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). Er bezieht sich dabei vor allem auf die Badeorte der Türkei.
Laut Auswärtigem Amt können aufgrund des Ausnahmezustands kurzfristig überall Ausgangssperren verhängt und auch Personenkontrollen durchgeführt werden. Es empfiehlt Reisenden, immer einen gültigen Ausweis dabeizuhaben. In Istanbul und Ankara rät das Amt Reisenden nach dem Putschversuch außerdem zu äußerster Vorsicht: Im Zweifelsfall sollen sie in ihre Hotels zurückkehren.
Für diese Städte schätzt auch Reiserechtler Degott die Lage anders aus: Hier gehe er schon davon aus, dass man Städtereisen etwa nach Istanbul nun wegen höherer Gewalt absagen könne.
Die großen Reiseveranstalter wie Tui und Thomas Cook hatten ohnehin schon vor der Bekanntgabe des Ausnahmezustands Reisenden die Möglichkeit eingeräumt, Städtereisen nach Istanbul für Abreisen bis zum 31. Juli kostenfrei umzubuchen oder zu stornieren.
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- dpa/tmn/red