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Auffahr­unfall im Auto

Verdacht auf Unfall­be­trüger: Was Betroffene tun sollten

Unfallbetrüger kommen immer wieder vor. Für Betroffene ist es nicht so einfach, diese zu entlarven. Doch gibt es Möglichkeiten. © Quelle: Ryan/gettyimages.de

Immer wieder kommt es vor, dass Kollisionen mit einem anderen Auto vorsätzlich herbei­geführt werden, dass ein Unfall provoziert wird. Wir erklären, wie man Unfall­be­trügern auf die Schliche kommt und geben Tipps für das Verhalten am Unfallort.

Wer in einen bewusst herbei geführten Unfall gerät, wird mit der größten Schwie­rigkeit konfrontiert: Wie erkennt man einen Unfall mit Vorsatz? Denn meist suchen sich die Täter Unfall­stellen und –situationen aus, an denen Unfälle als ganz normal erscheinen.

Dennoch sprechen einige Indizien für einen provozierten Unfall. Verkehrs­rechts­anwalt Jens Dötsch ist Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV) und erklärt: „Als Autofahrer sollte man stutzig werden, wenn der Unfall­gegner äußerst routiniert wirkt, wenn plötzlich Zeugen auftauchen, die zusätzlich Druck ausüben, oder wenn am Unfallauto bereits mehrere ältere Schäden zu erkennen sind.“

Die häufigsten provozierten Unfälle

Unfall­be­trüger gehen sehr strukturiert und gut überlegt vor, weiß Rechts­anwalt Dötsch: „Oft haben wir es mit Situationen zu tun, in denen das Gesetz grundsätzlich davon ausgeht, dass ein Unfall­be­tei­ligter allein haftet.“

So würden Auffahr­unfälle immer wieder durch gezieltes Abbremsen bewusst verursacht werden. Zudem würden viele provozierte Unfälle an Stellen geschehen, an denen kurz zuvor die Vorfahrt geändert wurde oder auf Parkplätzen: „Hier lauern die Täter ihren Opfern manchmal regelrecht auf“, so Dötsch.

Unfall­betrug: Was muss die Versicherung beweisen?

Nach einem Unfall darf sich eine Versicherung nicht ohne Beweise auf einen Unfall­betrug berufen. Hat der Betroffene einen Versiche­rungsfall nachge­wiesen, muss umgekehrt die Versicherung einen Versiche­rungs­betrug beweisen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landge­richts (LG) Dortmund vom 2. März 2017 (AZ: 2 O 155/15), wie die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitteilt.

 

Im zugrun­de­lie­genden Fall hatte der Versiche­rungs­nehmer eine Vollkas­ko­ver­si­cherung. Er meldete der Versicherung einen Schaden an seinem Auto. Es sei großflächig zerkratzt worden. Das Auto selbst hatte einen Vorschaden. Der Versiche­rungs­nehmer wollte nun die fiktiven Kosten für die Reparatur von seiner Vollkas­ko­ver­si­cherung ersetzt bekommen und klagte.

 

Diese aber meinte, dass der Vandalismus-Schaden nur vorgetäuscht sei. Den Vorschaden hätte er auch nicht der Versicherung gemeldet und wollte nunmehr auf diesem Wege den Schaden ersetzt bekommen. Für einen Versiche­rungs­betrug spreche auch die Überschreitung der im Versiche­rungs­vertrag verein­barten Laufleistung um knapp das Dreifache. Der Versiche­rungs­nehmer hingegen meinte, dass der Vorschaden vollständig repariert sei und eben nicht mehr existiere.

 

Das LG gab dem Autofahrer Recht: Die Versicherung habe nicht bewiesen, dass ein Versiche­rungs­betrug vorliege. Dazu sei sie aber verpflichtet, wenn der Versiche­rungs­nehmer seinerseits den Versiche­rungsfall bewiesen habe.

Unfall­betrug: Wie sich Absicht nachweisen lässt

Für die Überführung der Täter gibt es verschiedenen Möglich­keiten. Das Reakti­ons­ver­halten lässt zum Beispiel Rückschlüsse auf den Unfall­hergang zu, da Betrüger im Gegensatz zu normalen Fahrern nicht ausweichen. Höhenun­ter­schiede bei Beulen belegen wiederum, dass der Täter entgegen eigener Aussage eine Vollbremsung hingelegt hat. In solchen Fällen hebt sich das Heck. Und bei Streif­kol­li­sionen zeigen Kratzer sowie die Position der Autos, dass ein Wagen langsamer fuhr als angegeben, um besser zielen zu können.

Nichts­des­totrotz bleiben viele Täter lange unentdeckt. Das hängt damit zusammen, dass Unfallopfer meiner bei verschiedenen Gesell­schaften versichert sind und die Häufung der Schäden lange Zeit nicht auffällt.

Allerdings gibt es sein 2011 die sogenannte HIS-Datei, gegründet von der deutschen Versiche­rungs­wirt­schaft. Diese sammelt die von den beteiligten Versiche­rungs­un­ter­nehmen eingereichten Meldungen zu untypischen Schaden­häu­fig­keiten und Auffäl­lig­keiten im Schadensfall. „Ist ein Fahrzeug dort aufgeführt und kommen weitere Indizien hinzu, kann der Versicherer das Gericht in der Regel von einem provozierten Unfall überzeugen“, weiß Verkehrs­rechts­experte Dötsch. 

Versiche­rungen kennen allerdings noch andere Methoden, Unfall­be­trügern auf die Schliche zu kommen. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts (OLG) Saarbrücken vom 28. April 2016 (AZ: 4 U 96/15), über die die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des DAV informiert.

Der Fall: Unfall auf Parkplatz macht Versicherung stutzig

In einem Fall ging es um einen Autounfall, der sich auf dem belebten Parkplatz eines Einkaufs­zentrums ereignet hatte. Die Frau fuhr rückwärts aus der Parkbucht und streifte dabei an der Seite des Autos der späteren Klägerin entlang. Die Beteiligten riefen die Polizei. Da beide Frauen überein­stimmende Aussagen machten, traf die Polizei keine weiteren Feststel­lungen. Die Klägerin sagte aus, sie kenne die andere Frau nicht.

Die Versicherung wurde aber aus folgenden Gründen stutzig:

- Die Frau, die rückwärts aus der Parklücke fuhr, hatte ein sehr altes und gering­wertiges Auto,

- sie hatte nur ein rotes Kurzzeit­kenn­zeichen,

- Angaben zur Anschaffung des Autos konnte sie im Prozess nicht machen,

- das Auto der anderen Frau war zwar alt, aber hochwertig,

- es entstand ein hoher Repara­tur­aufwand im Verhältnis zur Sichtbarkeit des Schadens.

Verdacht auf gestellten Autounfall: Versicherung beauftragt Detektei

Die Versicherung beauftragte daraufhin eine Detektei. Die Detektive fanden heraus, dass die Betroffenen sich kannten. Für die Versicherung und dann auch für zwei Gerichts­in­stanzen stand fest: Hier liegt ein fingierter Autounfall und versuchter Versiche­rungs­betrug vor. Anders als meist üblich wenn ein Autounfall vorgetäuscht wird, hatten die Beteiligten hier die Polizei gerufen. Auch fand der Verkehrs­unfall auf einem belebten Parkplatz statt.

Das Gericht widmete sich diesen Punkten sehr intensiv. Die Polizei müsse keine weiteren Feststel­lungen treffen, wenn beide Unfall­gegner vor Ort ein- und dasselbe aussagten. Trotz des belebten Parkplatzes hätten sie auch keine neutralen Zeugen benannt. Für das Gericht sah es deshalb danach aus, dass diese Umstände bewusst gewählt waren, um von Anfang an wichtige Indizien für einen abgespro­chenen Autounfall zu vermeiden. Die Versicherung musste nicht zahlen.

Provozierter Unfall: Wie man als Betroffener am Unfallort vorgehen sollte

Was ist nun zu tun, wenn man den Eindruck hat, dass ein Unfall gezielt provoziert wurde? Der Betroffene sollte zunächst versuchen, unbeteiligte Zeugen zu finden, die beispielsweise das grundlose Abbremsen des Vordermanns bestätigen können. Sinnvoll ist auch, die Polizei hinzuzu­ziehen, damit diese den Unfall aufnimmt – auch wenn das bedeuten kann, dass man zunächst ein Bußgeld zahlen muss, weil es auf den ersten Blick so scheint, als habe man den Unfall verursacht. „Wichtig ist zudem, den eigenen Versicherer auf den Verdacht eines provozierten Unfalls hinzuweisen“, ergänzt Jens Dötsch.

Die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht hat zudem Acht Tipps formuliert, wie man sich am Unfallort verhalten sollte.

  1. Ganz wichtig: Bewahren Sie Ruhe!
  2. Sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck und schalten Sie den Warnblinker ein.
  3. Ziehen Sie die Polizei hinzu, um den Unfall aufnehmen zu lassen.
  4. Suchen Sie Zeugen, die den Unfallhergang gesehen haben.
  5. Bewegen Sie die Fahrzeuge nicht und machen Sie Fotos von der Kollisionsstellung der Fahrzeuge.
  6. Melden Sie den Schaden bei eigenen Versicherer.
  7. Unterschreiben Sie nichts, was über einen reinen Unfallbericht hinausgeht.
  8. Schalten Sie einen Anwalt ein – sei es wegen eigener Ansprüche oder wegen eines etwaigen Bußgeldverfahrens zur Abwehr von Punkten in Flensburg.

Was eine Rechts­an­wältin oder ein Rechts­anwalt in diesem Fall konkret für Sie tun kann

Neben den oben angeführten Gründen, kommen noch weitere, speziell in diesem Fall, hinzu. Denn provozierte Blechschäden können für die Opfer erhebliche Folgen haben. Sie werden von ihrem Kfz-Haftpflicht­ver­si­cherer in der Schaden­frei­heits­klasse zurück­gestuft und müssen mit Bußgeld sowie Punkten in Flensburg rechnen. Ein versierter Verkehrs­anwalt kann Einsicht in sämtliche Unterlagen nehmen und so den Tathergang genau analysieren. Mit seiner Hilfe lässt sich in vielen Fällen der Betrüger entlarven. Man erhöht somit die Chance, sein Recht zu bekommen und eine ungerecht­fertigte Strafe zu vermeiden.

Sollten Sie Rechts­beistand durch einen Verkehrs­rechts­experten oder eine Verkehrs­rechts­expertin benötigen, finden Sie in unserer großen Suche kompetente Hilfe.

Datum
Aktualisiert am
11.07.2017
Autor
red/Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht
Bewertungen
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Themen
Auto Autounfall Betrug Versicherung

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