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Autokauf

Regeln beim Rücktritt vom Autokauf wegen Mangel

Ein Mann prüft ein Auto auf Mängel. © Quelle: Westend61/gettyimages.de

Ist ein gekauftes Fahrzeug mangelhaft, hat der Käufer ein Wahlrecht zwischen Nachbes­serung oder Nachlie­ferung. Kommt der Verkäufer dem nicht nach, kann der Käufer auch zurück­treten und erhält den Kaufpreis und die Zulassungs­kosten zurück. Gilt dies auch bei Autos mit Tageszu­lassung?

Auch ein Fahrzeug mit Tageszu­lassung muss mangelfrei sein. Hat der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, kann sich der Verkäufer nicht auf die Unverhält­nis­mä­ßigkeit der Nachlie­ferung berufen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlan­des­gericht Hamm vom 21. Juli 2016 (AZ: 28 U 175/15).

Rechte beim Autokauf: Rückab­wicklung von Kaufvertrag über Auto mit Tageszu­lassung möglich?

In dem von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV) mitgeteilten Fall ging es um die Rückab­wicklung eines Kaufvertrags über ein Auto mit Tageszu­lassung.

Die Frau tätigte den Autokauf in einem Autohaus. Anlässlich eines Reifen­wechsels wurde sie über einen Mangel informiert, Auspuffrohr und Tank seien beschädigt. Im Prozess war nicht mehr streitig, dass dieser Schaden schon bei Übergabe des Autos vorhanden gewesen war. Ein Gutachter stellte fest, dass es sich um einen Mangel, um einen Transport- oder Ladeschaden, handelte. Dieser Mangel war durch einen nachträglich aufgebrachten Unterbo­den­schutz kaschiert, aber nicht fachgerecht beseitigt worden.

Wegen dieses Mangels verlangte die Frau zunächst innerhalb einer Frist die Nachlie­ferung eines entspre­chenden Autos. Danach erklärte sie die Anfechtung und den Rücktritt vom Kaufvertrag für das Auto. Im Prozess erklärte der Verkäufer die Unverhält­nis­mä­ßigkeit der Nachlie­ferung eines gleich gearteten Autos. Vor dem Landgericht scheiterte die Frau mit ihrer Klage auf Rückzahlung vom Kaufpreis und Zulassungs­kosten nebst Zinsen gegen Rückgabe des Autos.

Rücktritt vom Kaufvertrag für Auto wegen Schaden: Verkehrs­rechts­anwalt setzt Ansprüche durch

Mithilfe ihres Anwalts ging die Klägerin zum Oberlan­des­gericht und legte dort erfolgreich Berufung ein. Auch beim Autokauf und den Schwie­rig­keiten dabei kann es sinnvoll sein, einen Verkehrs­rechts­anwalt in der Nähe zu beauftragen, damit man seine Interessen und Rechte auch durchsetzt. Einen Experten in der Nähe findet man in der Anwaltssuche.

Die Klägerin kann die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Autos verlangen. Üblicherweise muss man sich aber noch eine Nutzung des Autos anrechnen lassen.

Nach Auffassung des Gerichts war die Frau wirksam vom Vertrag für den Autokauf zurück­ge­treten. Ein Mangel lag in jedem Fall vor. Auch bei einem Auto mit Tageszu­lassung darf der Käufer erwarten, dass ein Transport­schaden vor Auslie­ferung fachgerecht beseitigt wird.

Die Klägerin setzte eine Frist zur Nachlie­ferung. Als diese verstrichen war, erklärte sie den Rücktritt vom Kaufvertrag für das Auto. Der Einwand des Verkäufers, die Nachlie­ferung sei unverhält­nismäßig, sei zu spät gekommen, so das Gericht. Ein solcher Einwand sei nicht mehr möglich, wenn der Autokäufer bereits den Rücktritt oder die Minderung erklärt habe. Er sei nur so lange berechtigt, solange noch ein Nacher­fül­lungs­an­spruch bestehe. Dies sei hier nicht mehr der Fall.

Dieser Fall zeigt, dass man erfolgreich seine Ansprüche durchsetzen kann. Gerade beim Autokauf geht es um viel Geld.

Quelle: www.verkehrsrecht.de

Datum
Aktualisiert am
27.02.2017
Autor
DAV
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Themen
Auto Geld Kaufen

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