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Manipulierte Abgaswerte

Diesel­skandal: Autoher­steller müssen mehr Schadens­ersatz zahlen

Auspuff Gase
Mehr Schadensersatzansprüche für Dieselfahrer.

Der sogenannte Abgasskandal erschütterte viele Autofah­re­rinnen und Autofahrer, deren Fahrzeuge mehr Schadstoffe verursachten, als gesetzliche Grenzwerte erlauben. Juristische Ausein­an­der­set­zungen und Schadens­er­satz­klagen folgten, deutsche Autoher­steller verspielten das Vertrauen gutgläubiger Käufer. Nun hat der Bundes­ge­richtshof sich an einem Urteil des europäischen Gerichtshofs orientiert und neue Schadens­er­satz­an­sprüche für Diesel­be­sitzer zugesprochen, die illegal verbaute Abgasvor­rich­tungen im Fahrzeug haben. Wie die neue Rechtslage aussieht und was das für Ihren Diesel bedeutet, erfahren Sie im Artikel.


Was ist der Dieselkandal?

Der Diesel- oder Abgasskandal bezieht sich auf die Manipu­lation von Abgaswerten bei Diesel-Fahrzeugen, insbesondere bei Fahrzeugen des deutschen Automo­bil­her­stellers Volkswagen, die erstmals 2015 bekannt wurde.

Im September 2015 enthüllte die US-Umwelt­schutz­behörde EPA, dass VW eine Software in seinen Diesel-Fahrzeugen installiert hatte, um die Emissionen von Stickoxiden (NOx) während der offiziellen Emissi­onstests zu reduzieren. Diese Software erkannte, wann das Fahrzeug auf einem Prüfstand getestet wurde, und aktivierte dann einen speziellen Modus, der die Emissionen reduzierte. Im normalen Fahrbetrieb hingegen betrugen die Emissionen ein Vielfaches der gesetz­lichen Grenzwerte. Die Fahrzeuge bekamen die EG-Typgeneh­migung (zum Beispiel Schadstoff­klasse 6) und wurden entsprechend vermarktet.

Diesel­skandal: Was sind die Konsequenzen?

Die Folgen des Skandals waren weitreichend. VW musste milliar­den­schwere Strafen zahlen und den Rückruf und die Nachbes­serung von betroffenen Fahrzeugen vornehmen. Es kam zu zahlreichen Klagen von betroffenen Verbrauchern, die Schadens­ersatz forderten. Darüber hinaus wurden die regula­to­rischen Rahmen­be­din­gungen für die Automo­bil­in­dustrie verschärft, und es wurden Diskus­sionen über den Umstieg auf alternative Antriebs­tech­no­logien wie Elektro­fahrzeuge angeregt. Etliche Top-Manager mussten die Unternehmen verlassen.

Abgasskandal: Wie sah die bisherige Rechtslage in Deutschland aus?

Bisher mussten Autobe­sitzer, in deren Fahrzeugen unzulässige Abgastechnik verbaut war, bei Schadens­er­satz­klagen nachweisen, dass Hersteller bewusst auf sitten­widrige Weise getäuscht und sie damit geschädigt hatten (§ 826 BGB). Im entspre­chenden Paragrafen heißt es: „Wer in einer gegen die guten Sitten versto­ßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Streitpunkt Thermofenster

Der Vorsatz war für deutsche Gerichte erfüllt, wenn es sich bei den manipu­lierten Schadstoff­werten um eine „Betrugs­software“ handelte. Diese ermöglichte eine Einhaltung der Grenzwerte, wenn das Auto in der Werkstatt geprüft wurde. Das Problem: eine in vielen Modellen eingebaute Abgasein­richtung sind sogenannte „Thermofenster“. Auch Thermofenster regeln die Abgasrei­nigung, wurden aber nicht als vorsätzliche sitten­widrige Schädigung eingestuft. Entspre­chende Klagen tausender Diesel­fahrer wiesen die Gerichte ab.

Gegen die Urteile legten viele Klägerinnen und Kläger Revision ein. Die Revisionen wurden auf Eis gelegt, weil der Europäische Gerichtshof sich überge­ordnet mit der Frage beschäftigte. Der EuGH urteilte im März, dass Autobauer auch dann haften, wenn keine Betrugs­absicht nachge­wiesen ist, sondern lediglich fahrlässiges Verhalten. Verbaute Thermofenster begründen nach diesem Maßstab einen Schadens­er­satz­an­spruch. Das lässt sich natürlich leichter nachweisen, auch bei Diesel­fahr­zeugen anderer Hersteller.

BGH-Urteil: Weitrei­chende Ansprüche auf Schadens­ersatz

Der Bundes­ge­richtshof ist der europäischen Vorgabe gefolgt und senkt mit Urteil vom 26. Juni 2023 die Hürden für Schadens­er­satz­klagen von Diesel­fahrern. Tausende Revisi­ons­ver­fahren müssen erneut vor den Berufungs­ge­richten verhandelt werden, die entsprechend der neuen Leitlinie schneller zum Abschluss gebracht werden könnten. Die Ausweitung des Schadens­er­satz­an­spruchs bezieht sich auf alle Diesel­fahrzeuge mit Thermofenstern, sodass auch Abnehmer anderer Hersteller ihre Rechte einklagen werden. Anwältinnen und Anwälte helfen dabei.

Abgasskandal: Wieviel Schadens­ersatz wird geleistet?

Die Höhe der Entschä­digung hängt mit dem gericht­lichen Urteil „fahrlässig“ oder „vorsätzlich“ zusammen. Anders als bei einer vorsätz­lichen Täuschung wird bei der fahrlässigen Schädigung kein voller Ersatz geleistet, wie etwa die Rückerstattung des Kaufpreises. Der BGH begründet die Festlegung so:

Der Käufer kann […] im Falle der Enttäu­schung seines auf die Richtigkeit der Überein­stim­mungs­be­schei­nigung gestützten Vertrauens – anders als bei einer sitten­widrigen vorsätz­lichen Schädigung durch den Fahrzeug­her­steller […] – nicht verlangen, dass der Fahrzeug­her­steller das Fahrzeug übernimmt und den Kaufpreis abzüglich vom Käufer erlangter Vorteile erstattet.

Allerdings, so der BGH, müsse der Schadens­ersatz nach der Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs eine „effektive“ Sanktion für die Verletzung des EU-Rechts durch die Fahrzeug­her­steller sein. „Andererseits muss der zu gewährende Schadens­ersatz – so die zweite Vorgabe des EuGH – den Grundsatz der Verhält­nis­mä­ßigkeit wahren. Dem einzelnen Käufer ist daher stets […], ein Schadens­ersatz in Höhe von wenigstens 5% und höchstens 15% des gezahlten Kaufpreises zu gewähren.

Hersteller müssen beweisen, dass sie kein Verschulden trifft

Interessant ist, dass die Hersteller nun Ihrerseits beweisen müssen, dass sie kein Verschulden trifft. Sie müssen also darlegen, dass sie weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt haben und somit nicht haftbar gemacht werden können. Da es bei der Abgasma­ni­pu­lation zunächst um Betrugs­software und nicht um Thermofenster ging, könnten die Hersteller sich auf einen so genannten „Verbots­irrtum“ (§ 17, StGB) berufen:

Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

In Zukunft müssen die Landes- und Oberlan­des­ge­richte also nicht nur über Vorsatz sondern auch über Fahrläs­sigkeit der Hersteller entscheiden.

Diesel­skandal: Fazit

Der Bundes­ge­richtshof macht den Weg frei für tausende neue Klagen zur Durchsetzung von Schadens­er­satz­an­sprüchen. Nachdem die richter­lichen Leitlinien nun beschlossen sind, wird die Debatte weiterhin mediale Aufmerk­samkeit erhalten. Nicht zuletzt, da die Hersteller versuchen werden, Schadens­er­satz­zah­lungen gering zu halten und das Fehlen von Verschulden nachzu­weisen.

 

Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Sie möchten Ihre Rechte in Bezug auf Schadens­er­satz­an­sprüche geltend machen? Expertinnen und Experten mit Schwerpunkt Verbrau­cherrecht und weiteren Rechts­ge­bieten in Ihrer Nähe unter anwalt­auskunft.de.

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Datum
Aktualisiert am
03.07.2023
Autor
red/dav
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