Viele Autofahrer sind wahre Multitasking-Künstler. Essen, Telefonieren, Arbeiten, Rauchen: All das erledigen sie am Steuer einfach nebenbei. Besonders versierte Experten bewältigen durch geschicktes Einklemmen des Lenkrades mit den Knien oder dem Ellenbogen sogar komplexe Kurvenfahrten, ohne dabei Burger und Pommes aus der Hand zu legen. Dass solche Verrenkungen gefährlich sind, ist offensichtlich. Aber sind sie auch illegal?
Beim Telefonieren am Steuer ist die Sache klar: Es ist laut Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt, sofern dafür das Mobiltelefon in die Hand genommen werden muss.
Das reine Entfernen der Hände vom Steuer und die diversen vorstellbaren „freihändigen“ Tätigkeiten werden aber in keinem Gesetz erwähnt und sind damit auch nicht verboten – anders als das freihändige Radfahren, das die StVO ausdrücklich untersagt.
Vieles ist erlaubt – bis es kracht
Können Autofahrer also guten Gewissens die Hände in den Schoß legen? Nicht unbedingt. Denn nur weil etwas im Straßenverkehr nicht verboten ist, kann es einem im Falle trotzdem rechtliche Probleme bereiten, wenn man einen Unfall baut.
Als vergleichbares Beispiel lässt sich hier das Fahren ohne Schuhe anführen, das ebenfalls gesetzlich nicht geregelt ist. Das Oberlandesgericht Bamberg hatte über den Fall eines LKW-Fahrers zu entscheiden, der wegen des Steuerns ohne festes Schuhwerk eine Geldbuße von 50 Euro zahlen sollte (Az: 2 Ss OWi 577/06). Das Gericht hob die Geldbuße mit der simplen Begründung auf, dass Barfußfahren im Straßenverkehrsrecht nicht verboten sei.
Warum freihändiges Autofahren keine gute Idee ist
Gleichzeitig stellte das Gericht aber fest, dass der Socken-Fahrer durchaus „strafrechtlich oder bußgeldrechtlich verantwortlich“ sein könne, wenn „ein Dritter geschädigt, gefährdet oder auch nur belästigt“ wird. Das heißt: Wer wegen fehlenden Schuhwerks beispielsweise vom Bremspedal abrutscht und einen Auffahrunfall verursacht, handelt fahrlässig und kann dafür haftbar gemacht werden. Zusätzlich kann es auch Probleme mit der eigenen Versicherungen geben, wenn diese sich weigert, den Schaden zu regulieren.
Ganz ähnlich ist es auch beim freihändigen Fahren: Jeder hat das Recht, die Hände vom Steuer zu lassen – so lange es nicht nachweislich schief geht. Verursacht man allerdings einen Schaden, kann sich die Leichtsinnigkeit rächen. Die klare Empfehlung lautet also: Finger immer ans Lenkrad.
- Datum
- Aktualisiert am
- 13.05.2015
- Autor
- Swen Walentowski