Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Echt Recht?

Darf man freihändig Auto fahren?

In unserer Serie "Echt Recht?!" beantwortet Rechtsanwalt Swen Walentowski Ihre Fragen. © Quelle: DAV

Ist man gesetzlich verpflichtet, als Autofahrer die Hände am Lenkrad zu halten? Rechts­anwalt Swen Walentowski hat sich die Rechtslage angeschaut.

Viele Autofahrer sind wahre Multitasking-Künstler. Essen, Telefo­nieren, Arbeiten, Rauchen: All das erledigen sie am Steuer einfach nebenbei. Besonders versierte Experten bewältigen durch geschicktes Einklemmen des Lenkrades mit den Knien oder dem Ellenbogen sogar komplexe Kurven­fahrten, ohne dabei Burger und Pommes aus der Hand zu legen. Dass solche Verren­kungen gefährlich sind, ist offensichtlich. Aber sind sie auch illegal?

Beim Telefo­nieren am Steuer ist die Sache klar: Es ist laut Straßen­ver­kehrs­ordnung nicht erlaubt, sofern dafür das Mobiltelefon in die Hand genommen werden muss.

Das reine Entfernen der Hände vom Steuer und die diversen vorstellbaren „freihändigen“ Tätigkeiten werden aber in keinem Gesetz erwähnt und sind damit auch nicht verboten – anders als das freihändige Radfahren, das die StVO ausdrücklich untersagt.

Vieles ist erlaubt – bis es kracht

Können Autofahrer also guten Gewissens die Hände in den Schoß legen? Nicht unbedingt. Denn nur weil etwas im Straßen­verkehr nicht verboten ist, kann es einem im Falle trotzdem rechtliche Probleme bereiten, wenn man einen Unfall baut.

Als vergleichbares Beispiel lässt sich hier das Fahren ohne Schuhe anführen, das ebenfalls gesetzlich nicht geregelt ist. Das Oberlan­des­gericht Bamberg hatte über den Fall eines LKW-Fahrers zu entscheiden, der wegen des Steuerns ohne festes Schuhwerk eine Geldbuße von 50 Euro zahlen sollte (Az: 2 Ss OWi 577/06). Das Gericht hob die Geldbuße mit der simplen Begründung auf, dass Barfuß­fahren im Straßen­ver­kehrsrecht nicht verboten sei.

Warum freihändiges Autofahren keine gute Idee ist

Gleich­zeitig stellte das Gericht aber fest, dass der Socken-Fahrer durchaus „strafrechtlich oder bußgeld­rechtlich verant­wortlich“ sein könne, wenn „ein Dritter geschädigt, gefährdet oder auch nur belästigt“ wird. Das heißt: Wer wegen fehlenden Schuhwerks beispielsweise vom Bremspedal abrutscht und einen Auffahr­unfall verursacht, handelt fahrlässig und kann dafür haftbar gemacht werden. Zusätzlich kann es auch Probleme mit der eigenen Versiche­rungen geben, wenn diese sich weigert, den Schaden zu regulieren.

Ganz ähnlich ist es auch beim freihändigen Fahren: Jeder hat das Recht, die Hände vom Steuer zu lassen – so lange es nicht nachweislich schief geht. Verursacht man allerdings einen Schaden, kann sich die Leicht­sin­nigkeit rächen. Die klare Empfehlung lautet also: Finger immer ans Lenkrad.

Datum
Aktualisiert am
13.05.2015
Autor
Swen Walentowski
Bewertungen
13885
Themen
Auto Autounfall Bußgeld Echt Recht?

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
zur
Startseite