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Ärger im Auto

Bußgeld: Verjährung von Ordnungs­wid­rig­keiten im Straßen­verkehr

Falsch geparkt, zu schnell gefahren, die grüne Ampelphase knapp verpasst: Wer Ordnungs­wid­rig­keiten im Straßen­verkehr begeht, handelt nicht immer mit böswilliger Absicht – hoch kann ein Bußgeld dennoch ausfallen. Doch besteht die Chance auf Verjährung einer Zahlung. Wann, wie, warum: Wir klären auf.

Die Strafen für Ordnungs­wid­rig­keiten unterscheiden sich je nach Vergehen; und auch die damit zusammen­hän­genden Verjäh­rungs­fristen. Doch da der formale Ablauf mitunter nicht ganz leicht zu durchschauen ist, zahlen viele Fahrer dennoch das Bußgeld – auch wenn sie dies nicht mehr hätten tun müssen.

Daher finden Sie im folgenden eine Übersicht, welche Schritte einzuhalten sind, welche Strafen Sie erwarten und welche Verjäh­rungs­fristen gelten.

DAV-Verkehrs­rechts­anwälte gegen höhere Bußgelder

Machen höhere Bußgelder für Verkehrs­sünder den Straßen­verkehr sicherer? Nein, sagt die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Auf dem Verkehrs­ge­richtstag 2018 beschäf­tigten sich die Experten mit dem Thema. Die letzte größere Erhöhung von Geldbußen zum 1. Mai 2014 hat nach den statis­tischen Ergebnissen nicht dazu gehört, dass weniger Autofahrer gegen die Verkehrs­regeln verstoßen. Die Anwälte sind der Meinung, dass das aktuelle Sankti­ons­system in Deutschland gut sei und funktioniere. Die Kontroll­dichte sei höher als im europäischen Ausland, das im Gegenzug würden dort aber höhere Bußgelder verhängt. Das deutsche System aus der Bußgeld­ka­ta­log­ver­ordnung ist mit seinem Mix aus Punkten in Flensburg, Bußgeldern und Fahrverboten auslän­dischen Systemen überlegen - auch wenn es Schwie­rig­keiten bei der Feststellung der Höhe der Bußgelder gibt. Bereits jetzt kann jedoch das Einkommen bei Festlegung der Bußgeldhöhe im Einzelfall berück­sichtigt werden.

Ordnungs­wid­rigkeit begangen: Wie es weiter geht

„Bei den allermeisten Vergehen beträgt die Verjäh­rungsfrist drei Monate“, erklärt Christian Janeczek von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Nachzulesen sei dies in § 24 und § 26 des Straßen­ver­kehrs­ge­setzes. Jene, die davon betroffen sind, haben aber durchaus die Möglichkeit, um eine Strafe herumzu­kommen.

  1. Strafe nicht gleich zahlen: Bußgelder müssen nie direkt bezahlt werden, auch kleine Beträge nicht. Oftmals ist eine direkte Zahlung aber auch gar nicht möglich, wie etwa bei Tempoüber­schrei­tungen und der Dokumen­tation durch einen festin­stal­lierten Blitzer. Doch hat die spätere Zahlung noch einen weiteren Vorteil, auf den wir weiter unten eingehen.
  2. Anhörungsbogen: Mitunter klemmt ein Strafzettel an der Windschutzscheibe. Doch sendet die zuständige Behörde in der Regel auch per Post nach Ablauf der ersten Zahlungsfrist einen Anhörungsbogen zu, der keine zusätzliche Mahngebühr enthält, dafür aber eine Zahlungsaufforderung. Das muss die Behörde allerdings nicht tun. Einen Rechtsanspruch auf den Anhörungsbogen gibt es nicht. Mitunter passiert es also, dass direkt der Bußgeldbescheid eingeht.
  3. Bußgeldbescheid: Entweder geht dieser Bescheid also direkt ein. Der gelbe Umschlag geht auch ein, wenn der Beschuldigte nicht auf den Anhörungsbogen reagiert und die Frist verstreichen lässt. Auch kann es passieren, dass angegeben wird, nicht selber der Fahrer gewesen zu sein. Wenn die Behörde das nicht glaubt, wird ebenso der Bußgeldbeschied versendet.  Dann sind drei Reaktionen denkbar: bezahlen, Einspruch oder keine Reaktion.

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ndm
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