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Ärger im Auto

Bußgeld: Verjährung von Ordnungs­wid­rig­keiten im Straßen­verkehr

Falsch geparkt, zu schnell gefahren, die grüne Ampelphase knapp verpasst: Wer Ordnungs­wid­rig­keiten im Straßen­verkehr begeht, handelt nicht immer mit böswilliger Absicht – hoch kann ein Bußgeld dennoch ausfallen. Doch besteht die Chance auf Verjährung einer Zahlung. Wann, wie, warum: Wir klären auf.

Die Strafen für Ordnungs­wid­rig­keiten unterscheiden sich je nach Vergehen; und auch die damit zusammen­hän­genden Verjäh­rungs­fristen. Doch da der formale Ablauf mitunter nicht ganz leicht zu durchschauen ist, zahlen viele Fahrer dennoch das Bußgeld – auch wenn sie dies nicht mehr hätten tun müssen.

Daher finden Sie im folgenden eine Übersicht, welche Schritte einzuhalten sind, welche Strafen Sie erwarten und welche Verjäh­rungs­fristen gelten.

DAV-Verkehrs­rechts­anwälte gegen höhere Bußgelder

Machen höhere Bußgelder für Verkehrs­sünder den Straßen­verkehr sicherer? Nein, sagt die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Auf dem Verkehrs­ge­richtstag 2018 beschäf­tigten sich die Experten mit dem Thema. Die letzte größere Erhöhung von Geldbußen zum 1. Mai 2014 hat nach den statis­tischen Ergebnissen nicht dazu gehört, dass weniger Autofahrer gegen die Verkehrs­regeln verstoßen. Die Anwälte sind der Meinung, dass das aktuelle Sankti­ons­system in Deutschland gut sei und funktioniere. Die Kontroll­dichte sei höher als im europäischen Ausland, das im Gegenzug würden dort aber höhere Bußgelder verhängt. Das deutsche System aus der Bußgeld­ka­ta­log­ver­ordnung ist mit seinem Mix aus Punkten in Flensburg, Bußgeldern und Fahrverboten auslän­dischen Systemen überlegen - auch wenn es Schwie­rig­keiten bei der Feststellung der Höhe der Bußgelder gibt. Bereits jetzt kann jedoch das Einkommen bei Festlegung der Bußgeldhöhe im Einzelfall berück­sichtigt werden.

Ordnungs­wid­rigkeit begangen: Wie es weiter geht

„Bei den allermeisten Vergehen beträgt die Verjäh­rungsfrist drei Monate“, erklärt Christian Janeczek von der Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Nachzulesen sei dies in § 24 und § 26 des Straßen­ver­kehrs­ge­setzes. Jene, die davon betroffen sind, haben aber durchaus die Möglichkeit, um eine Strafe herumzu­kommen.

  1. Strafe nicht gleich zahlen: Bußgelder müssen nie direkt bezahlt werden, auch kleine Beträge nicht. Oftmals ist eine direkte Zahlung aber auch gar nicht möglich, wie etwa bei Tempoüber­schrei­tungen und der Dokumen­tation durch einen festin­stal­lierten Blitzer. Doch hat die spätere Zahlung noch einen weiteren Vorteil, auf den wir weiter unten eingehen.
  2. Anhörungsbogen: Mitunter klemmt ein Strafzettel an der Windschutzscheibe. Doch sendet die zuständige Behörde in der Regel auch per Post nach Ablauf der ersten Zahlungsfrist einen Anhörungsbogen zu, der keine zusätzliche Mahngebühr enthält, dafür aber eine Zahlungsaufforderung. Das muss die Behörde allerdings nicht tun. Einen Rechtsanspruch auf den Anhörungsbogen gibt es nicht. Mitunter passiert es also, dass direkt der Bußgeldbescheid eingeht.
  3. Bußgeldbescheid: Entweder geht dieser Bescheid also direkt ein. Der gelbe Umschlag geht auch ein, wenn der Beschuldigte nicht auf den Anhörungsbogen reagiert und die Frist verstreichen lässt. Auch kann es passieren, dass angegeben wird, nicht selber der Fahrer gewesen zu sein. Wenn die Behörde das nicht glaubt, wird ebenso der Bußgeldbeschied versendet.  Dann sind drei Reaktionen denkbar: bezahlen, Einspruch oder keine Reaktion.

Chance auf Verjährung in diesem Verfahren

  1. Bußgeldbescheid zu spät eingetroffen

Wer aber den Bußgeld­be­scheid zu spät erhält, hat unter Umständen das Glück der Verjährung. Konkret ist das dann der Fall, wenn der Bußgeld­be­scheid erst drei Monate nach dem begangenen Verstoß abgesendet wurde. So der Bescheid nicht innerhalb weiterer 14 Tage beim Fahrer eingeht, ist dieser nicht mehr verpflichtet, die Zahlung zu begleichen.

Doch kann diese Frist unterbrochen werden – mit dem Eintreffen des Anhörungs­bogens. Dann beginnt die dreimo­natige Frist von vorne. Und noch etwas ist knifflig daran, wie Verkehrs­rechts­experte Janeczek weiß: „Der zuständige Sachbe­ar­beiter muss den Anhörungsbogen nur verfügen und dies in der Akte vermerken. Tatsächlich beim Empfänger eingehen muss der Bogen nicht.“

Auch eine Anhörung der Polizei gilt übrigens als Unterbrechung. Das heißt: Wer etwa als Temposünder direkt von der Polizei rausge­wunken wird, hat seine Anhörung bereits hinter sich. „Da die Verjäh­rungsfrist nur einmal unterbrochen werden darf, kann das gegenüber einem nach einigen Wochen erst zugestellter Brief ein entschei­dender Vorteil sein“, sagt Christian Janeczek.

Gerade die direkte Anhörung der Polizei wird von Bußgeld­be­hörden nicht immer geprüft. Diese verschicken dann einen Anhörungsbogen, gehen von der erneuerten Frist aus und lassen sich zu viel Zeit, so dass eine Verjährung tatsächlich eintritt.

  1. Bußgeldbescheid verjährt

Doch selbst wenn der Bescheid eingetroffen ist, kann die Zahlung verjähren. Hier gilt dann eine sechsmo­natige Frist ab dem Moment des Eintreffens des Bescheids.

Verjährung besonders hoher Geldbußen

Das Straßen­ver­kehrs­gesetz schreibt vor, dass eine Verkehrs­ord­nungs­wid­rigkeit mit einer Geldbuße von bis zu zweitausend Euro geahndet werden kann. Der Bußgeld­katalog gibt Aufschluss über die zu entrich­tenden Zahlungen je nach Strafe. Dieser bezieht sich allerdings auf Ersttäter, die fahrlässig gehandelt haben. Nah an die 2000 Euro kann man etwa kommen, wenn man kein Ersttäter ist, die Strafe ohnehin schon hoch ausfällt und dazu noch Vorsatz bescheinigt wird. Denn im Falle eines Vorsatzes verdoppelt sich die Strafe.

Je nach Höhe der Strafe, können auch die Verjäh­rungs­fristen höher ausfallen als die oben beschriebenen drei Monate.

In der Praxis kann das durchaus eine Rolle spielen. „Behörden lassen sich manchmal mehr Zeit, wenn sie wissen, dass die Frist relativ lang ist“, sagt Rechts­anwalt Janeczek. Und auch vor Gericht könne eine Verhandlung etwa durch Gutachten in die Länge gezogen werden, so dass das Verfahren nach dem Ablauf der Frist eingestellt werden müsse.

Was Rechts­an­wäl­tinnen und –anwälte für Sie tun können

Viele Autofahrer ärgern sich täglich über Bußgeld­be­scheide. Jenseits der Verjäh­rungs­chance, können Verkehrs­rechts­an­wäl­tinnen und –anwälte in den allermeisten Fällen Betroffenen helfen. Sie decken Verfah­rens­fehler auf, können Einsicht in die Akte nehmen und übernehmen für Sie die Kommuni­kation mit den Behörden. Sollten Sie selber verkehrs­recht­lichen Rat brauchen, finden Sie hier kompetente Hilfe.

Datum
Aktualisiert am
07.12.2018
Autor
ndm
Bewertungen
9727
Themen
Auto Bußgeld Strafzettel

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