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Häusliche Pflege

Wie sind pflegende Angehörige abgesichert?

Die Pflegeversicherung honoriert die häusliche Pflege von Verwandten. © Quelle: Maskot/corbisimages.com

Wer Angehörige pflegt, hat einen nicht ganz einfachen Job, den er oft auch noch neben Beruf und Familie bewerk­stelligen muss. Doch die Pflege­ver­si­cherung honoriert die Leistungen von Pflegenden und sichert sie sozial ab. Welche Regeln dabei gelten, zeigt die Deutsche Anwalt­auskunft.

Aktuell leben in Deutschland 2,8 Millionen pflege­be­dürftige Menschen. Nach Angaben des Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­teriums könnte sich die offizielle Zahl der Pflege­be­dürftigen ab Januar 2017 auf 3,3 Millionen erhöhen. Denn ab 2017 greift die Reform der Pflege und damit wird es zum Beispiel statt Pflege­stufen künftig nur noch Pflegegrade geben. Über das System der Pflegegrade können mehr Menschen als bisher als pflege­be­dürftig anerkannt werden. In diesem Überblickstext erfahren Sie mehr über die neuen Leistungen, die Pflege­be­dürftigen ab 2017 zustehen.

Die meisten Pflege­be­dürftigen werden nicht von profes­sio­nellen Helfern etwa in Senioren­heimen gepflegt, sondern von Angehörigen zu Hause. Um mehr als 70 Prozent aller Pflege­be­dürftigen kümmern sich Famili­en­mit­glieder - oft ohne zusätzlich die Hilfe durch einen ambulanten Pflege­dienst in Anspruch zu nehmen. Um die oft aufreibende Arbeit pflegender Angehöriger wenigstens teilweise zu honorieren und die Bedingungen zu verbessern, bringt die Pflege­reform auch Neuerungen für pflegende Angehörige mit sich.

Pflege­be­dürftige: Können Angehörige sich beraten lassen?

Die gesetz­lichen Neuerungen sind im Zweiten Pflege­stär­kungs­gesetz und seinem „Nachfolger“, dem Dritten Pflege­stär­kungs­gesetz, definiert. Nach letzterem haben Pflege­be­dürftige sowie ihre Angehörigen einen Anspruch auf eine qualifi­zierte Beratung zum Thema Pflege und Pflege­leis­tungen. Diese Pflege­be­ratung sollen kommunale Pflege­stütz­punkte bieten, diese befinden sich teilweise noch im Aufbau. Eine offizielle bundesweite Übersicht über die Pflege­stütz­punkte gibt es nicht. Wer sich über Beratungs­stellen vor Ort informieren will, muss sich an seine Pflege­kassen wenden und sich dort erkundigen.

Von den Pflege­kassen erhalten Betroffene auch Gutscheine für die Pflege­be­ratung, wenn sie erstmals einen Antrag auf Leistungen stellen. Die Gutscheine müssen innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden.

Wann zahlt die Pflege­ver­si­cherung Renten­beiträge für pflegende Angehörige?

In Zukunft zahlt die soziale Pflege­ver­si­cherung Renten­beiträge für alle pflegenden Angehörigen in die Kasse der Deutschen Renten­ver­si­cherung ein. Dabei muss die Pflege­person den Pflegling aber an mindestens zwei Tagen und mindestens zehn Stunden pro Woche zu Hause betreuen. Auch muss der Pflege­be­dürftige in einen Pflegegrad von 2 bis 5 eingestuft sein. Mit zunehmender Pflege­be­dürf­tigkeit steigen die Renten­ver­si­che­rungs­beiträge: Wer sich um einen schwer Pflege­be­dürftigen kümmert (Pflegegrad 5), erhält künftig um bis zu 25 Prozent höhere Renten­beiträge als bisher. 

Wer zahlt die Arbeits­lo­sen­ver­si­cherung für pflegende Angehörige?

Mit den neuen Pflege­regeln soll sich auch der Versiche­rungs­schutz bei der Arbeits­lo­sen­ver­si­cherung für pflegende Angehörige verbessern. Wer wegen der Pflege eines pflege­be­dürftigen Famili­en­mit­glieds aus dem Berufsleben aussteigt, für den zahlt die Pflege­ver­si­cherung in Zukunft die Beiträge zur Arbeits­lo­sen­ver­si­cherung für die komplette Zeit der Pflege. So erwerben pflegende Angehörige Ansprüche auf Arbeits­lo­sengeld und Leistungen der aktiven Arbeits­för­derung.

Sind pflegende Angehörige kranken­ver­sichert?

Am Versiche­rungs­schutz ändert die Pflege eines Verwandten nichts. Wenn Pflegende erwebstätig sind, sind sie über das Arbeits­ver­hältnis kranken­ver­sichert. Wer keiner Lohnarbeit nachgeht, sondern zum Beispiel als Hausfrau tätig ist, bei dem greift die Famili­en­ver­si­cherung.

Entfällt diese, muss man sich entweder freiwillig versichern oder ist, bei Bezug von Sozial­leis­tungen, über den Leistungs­träger kranken­ver­sichert. Diese Regeln gelten für gesetzlich Versicherte. In der privaten Kranken­ver­si­cherung muss jeder wie vor der Pflege seines Angehörigen auch weiter seine eigenen Beiträge zahlen.

Pflegende Angehörige: Sind sie unfall­ver­sichert?

Pflegende sind während der Betreuung ihrer Angehörigen und auf dem Weg dorthin oder zurück nach Hause gesetzlich unfall­ver­sichert. Dieser Versiche­rungs­schutz gilt für alle Unfälle, die während der Pflege in oder auch außerhalb der Wohnung passieren können, zum Beispiel beim Einkaufen. Der Unfall­ver­si­che­rungs­schutz greift „automatisch“ mit Beginn der Pflege. Pflegende müssen sich also nicht extra versichern, und für diesen Schutz auch nichts bezahlen. Für den Versiche­rungs­schutz ist der Unfall­ver­si­che­rungs­träger der Gemeinde zuständig, in der der Pflege­be­dürftige lebt.

Pflege­be­dürf­tigkeit: Wie hoch ist das Pflegegeld?

Wer ein pflege­be­dürftiges Famili­en­mitglied pflegt, kann Pflegegeld beantragen. Dieses entfällt bei Pflegegrad 1.

Pflege­be­dürftige des Pflege­grades 2 – 316 Euro

Pflege­be­dürftige des Pflege­grades 3 – 545 Euro

Pflege­be­dürftige des Pflege­grades 4 – 728 Euro

Pflege­be­dürftige des Pflege­grades 5 – 901 Euro

Datum
Aktualisiert am
20.12.2016
Autor
ime
Bewertungen
6469
Themen
Behinderte Pflege Pflegefall Pflege­ver­si­cherung Senioren

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