
Aktuell leben in Deutschland 2,8 Millionen pflegebedürftige Menschen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums könnte sich die offizielle Zahl der Pflegebedürftigen ab Januar 2017 auf 3,3 Millionen erhöhen. Denn ab 2017 greift die Reform der Pflege und damit wird es zum Beispiel statt Pflegestufen künftig nur noch Pflegegrade geben. Über das System der Pflegegrade können mehr Menschen als bisher als pflegebedürftig anerkannt werden. In diesem Überblickstext erfahren Sie mehr über die neuen Leistungen, die Pflegebedürftigen ab 2017 zustehen.
Die meisten Pflegebedürftigen werden nicht von professionellen Helfern etwa in Seniorenheimen gepflegt, sondern von Angehörigen zu Hause. Um mehr als 70 Prozent aller Pflegebedürftigen kümmern sich Familienmitglieder - oft ohne zusätzlich die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Um die oft aufreibende Arbeit pflegender Angehöriger wenigstens teilweise zu honorieren und die Bedingungen zu verbessern, bringt die Pflegereform auch Neuerungen für pflegende Angehörige mit sich.
Pflegebedürftige: Können Angehörige sich beraten lassen?
Die gesetzlichen Neuerungen sind im Zweiten Pflegestärkungsgesetz und seinem „Nachfolger“, dem Dritten Pflegestärkungsgesetz, definiert. Nach letzterem haben Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen einen Anspruch auf eine qualifizierte Beratung zum Thema Pflege und Pflegeleistungen. Diese Pflegeberatung sollen kommunale Pflegestützpunkte bieten, diese befinden sich teilweise noch im Aufbau. Eine offizielle bundesweite Übersicht über die Pflegestützpunkte gibt es nicht. Wer sich über Beratungsstellen vor Ort informieren will, muss sich an seine Pflegekassen wenden und sich dort erkundigen.
Von den Pflegekassen erhalten Betroffene auch Gutscheine für die Pflegeberatung, wenn sie erstmals einen Antrag auf Leistungen stellen. Die Gutscheine müssen innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden.
Wann zahlt die Pflegeversicherung Rentenbeiträge für pflegende Angehörige?
In Zukunft zahlt die soziale Pflegeversicherung Rentenbeiträge für alle pflegenden Angehörigen in die Kasse der Deutschen Rentenversicherung ein. Dabei muss die Pflegeperson den Pflegling aber an mindestens zwei Tagen und mindestens zehn Stunden pro Woche zu Hause betreuen. Auch muss der Pflegebedürftige in einen Pflegegrad von 2 bis 5 eingestuft sein. Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit steigen die Rentenversicherungsbeiträge: Wer sich um einen schwer Pflegebedürftigen kümmert (Pflegegrad 5), erhält künftig um bis zu 25 Prozent höhere Rentenbeiträge als bisher.
Wer zahlt die Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige?
Mit den neuen Pflegeregeln soll sich auch der Versicherungsschutz bei der Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige verbessern. Wer wegen der Pflege eines pflegebedürftigen Familienmitglieds aus dem Berufsleben aussteigt, für den zahlt die Pflegeversicherung in Zukunft die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die komplette Zeit der Pflege. So erwerben pflegende Angehörige Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung.
Sind pflegende Angehörige krankenversichert?
Am Versicherungsschutz ändert die Pflege eines Verwandten nichts. Wenn Pflegende erwebstätig sind, sind sie über das Arbeitsverhältnis krankenversichert. Wer keiner Lohnarbeit nachgeht, sondern zum Beispiel als Hausfrau tätig ist, bei dem greift die Familienversicherung.
Entfällt diese, muss man sich entweder freiwillig versichern oder ist, bei Bezug von Sozialleistungen, über den Leistungsträger krankenversichert. Diese Regeln gelten für gesetzlich Versicherte. In der privaten Krankenversicherung muss jeder wie vor der Pflege seines Angehörigen auch weiter seine eigenen Beiträge zahlen.
Pflegende Angehörige: Sind sie unfallversichert?
Pflegende sind während der Betreuung ihrer Angehörigen und auf dem Weg dorthin oder zurück nach Hause gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz gilt für alle Unfälle, die während der Pflege in oder auch außerhalb der Wohnung passieren können, zum Beispiel beim Einkaufen. Der Unfallversicherungsschutz greift „automatisch“ mit Beginn der Pflege. Pflegende müssen sich also nicht extra versichern, und für diesen Schutz auch nichts bezahlen. Für den Versicherungsschutz ist der Unfallversicherungsträger der Gemeinde zuständig, in der der Pflegebedürftige lebt.
Pflegebedürftigkeit: Wie hoch ist das Pflegegeld?
Wer ein pflegebedürftiges Familienmitglied pflegt, kann Pflegegeld beantragen. Dieses entfällt bei Pflegegrad 1.
Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 – 316 Euro
Pflegebedürftige des Pflegegrades 3 – 545 Euro
Pflegebedürftige des Pflegegrades 4 – 728 Euro
Pflegebedürftige des Pflegegrades 5 – 901 Euro
- Datum
- Aktualisiert am
- 20.12.2016
- Autor
- ime