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Mehr Sozialhilfe für Behinderte, die zu Hause leben

Quelle: Tetra Images/corbisimages.com
Wie viel Geld bekommen Menschen mit Behinderung, die keinen eigenen Haushalt führen?
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Menschen mit Behinderung, die keinen eigenen Haushalt führen und zum Beispiel noch bei ihren Eltern wohnen, erhielten lange Zeit nur gekürzte Sozial­hil­fesätze. Also weniger Geld als Behinderte mit eigenem Haushalt. Betroffene und Verbände empfanden das als diskri­mi­nierend. Nun reagiert die Politik.

Eine gute Nachricht für Menschen mit Behinderung: Laut der Bundes­mi­nisterin für Arbeit und Soziales sollen erwachsene Behinderte ohne eigenen Haushalt künftig genauso viel Sozialhilfe bekommen wie Menschen mit Behinderung, die alleine leben. Profitieren könnten von dieser neuen Regel 30.000 bis 40.000 Menschen, wie die Bundes­ver­ei­nigung Lebenshilfe schätzt.

Dazu muss man wissen: 2011 beschloss der Gesetzgeber, die Sozial­hil­fesätze für erwachsene Menschen mit Behinderung, die keinen eigenen Haushalt führen können oder wollen und zum Beispiel bei ihren Eltern leben, zu kürzen. Ihnen zahlten die Sozialämter seitdem monatlich 313 Euro („Regelbe­darfssatz 3“), Behinderte mit eigenem Haushalt erhielten dagegen den vollen Sozial­hil­fesatz von 391 Euro („Regelbe­darfssatz 1“).

Diese Praxis haben nicht nur Betroffene und Behinder­ten­verbände kritisiert, sondern auch das Bundes­so­zi­al­gericht (BSG). „Das BSG hat in mehreren Urteilen die unterschiedlich hohen Regelbe­darfssätze als unvereinbar mit dem Grundgesetz gewertet und verworfen“ sagt Rechts­anwalt Martin Schafhausen von der Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Erst diesen Dienstag haben die höchsten Sozial­richter in Erfurt solche Urteile gefällt (AZ: B 8 SO 5/14 R und B 8 SO 9/14 R).

Regelbe­darfssätze für erwachsene Behinderte vor Bundes­so­zi­al­gericht

Bereits im Juli 2014 hatte sich das BSG in drei Fällen mit den ungleichen Regelbe­darfs­sätzen befasst und ähnlich wie am Dienstag argumentiert und entschieden. Damals betonten die Richter, der Anspruch auf den vollen Sozial­hil­fesatz hänge nicht vom eigenen Haushalt ab. Es genüge, dass jemand einen Haushalt gemeinsam mit einer anderen Person führe, die nicht der Partner sei. Für die Haushalts­führung seien auch die indivi­duellen Fähigkeiten der Mitglieder zur Haushalts­ge­mein­schaft unerheblich, alles andere verstoße gegen den Gleich­heits­grundsatz (AZ: B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 31/12 R und B 8 SO 12/13 R).

Trotz dieser höchst­rich­ter­lichen Urteile änderte sich aber zunächst nichts. Denn das Bundes­mi­nis­terium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte über Rundschreiben die Umsetzung dieser Urteile des BSG ausgesetzt. „Das führte dazu, dass die Sozialämter an der Praxis festhielten, Menschen mit Behinderung weniger Sozialhilfe zu zahlen, wenn diese keinen eigenen Haushalt führten“, erklärt der Frankfurter Anwalt Schafhausen.

Reform der Regelbe­darfssätze angekündigt

Inzwischen aber ist Bewegung in die Frage der ungleichen Regelbe­darfssätze gekommen. Ab 2016 sollen die Sätze neu geregelt und der volle Sozial­hil­fesatz an zu Hause lebende Menschen mit Behinderung gezahlt werden. Diesen Satz sollen Betroffene bereits in diesem Jahr erhalten, ab Mai bekommen sie mehr Geld auf ihr Konto überwiesen.

Nachzah­lungen der Regelbe­darfssätze für Menschen mit Behinderung

Auch mit Nachzah­lungen können sie rechnen. „Geplant ist, dass kein Betroffener einen Antrag stellen muss, damit er die Nachzah­lungen erhält“, erklärt ein Sprecher des Bundes­mi­nis­teriums gegenüber der Deutschen Anwalt­auskunft das Prozedere. Die Nachzahlung erfasse die Jahre 2013 und 2014.

Was ist Sozialhilfe?

Grundsi­cherung, Sozialgeld, Sozialhilfe - die vielen sozialen Leistungen hierzulande können für Verwirrung sorgen. Die Grundsi­cherung nach dem SGB II, auch Hartz-IV genannt, erhalten erwerbs­fähige, arbeitslose Menschen. Sozialgeld bekommen nichter­werbs­fähige Hilfebe­dürftige, die mit einem erwerbs­fähigen Hilfebe­dürftigen in einer Bedarfs­ge­mein­schaft leben. Das können etwa Kinder unter 15 Jahren sein. Sozialhilfe ist eine Leistung, die Erwerbs­un­fähigen zukommt. Sozialhilfe als Hilfe zum Lebens­un­terhalt können Menschen bekommen, die wegen ihres Alters oder voller Erwerbs­min­derung nicht arbeiten können.

Datum
Aktualisiert am
27.03.2015
Autor
ime
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Themen
Behinderte Eltern Familie Geld Sozialhilfe

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