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Soziale Leistungen

Hartz 4: Wer hat Anspruch?

Hartz 4: Anspruch hat jeder und jede?
© Quelle: Schäfer/panthermedia.net

Im Januar 2005 trat die Arbeits­markt­reform Hartz IV in Kraft. Auch zehn Jahre danach sind ihre Folgen für Betroffene und den Arbeitsmarkt in Deutschland umstritten. Die Deutsche Anwalt­auskunft startet heute ihre Serie über Hartz IV und zeigt in dieser Folge, wer Hartz IV bekommen darf.

Millionen Menschen erhalten Hartz IV. Hinzu kommen Kinder und Jugendliche, die Sozialgeld beziehen, weil sie mit einemn Hartz IV-Empfänger in einer Bedarfs­ge­mein­schaft leben. Bedarfs­ge­mein­schaften sind zum Beispiel Familien, in denen mindestens einer der Erwachsenen diese soziale Leistung bekommt.

Nach dem Sozial­ge­setzbuch II haben Menschen dann Anspruch auf Hartz IV oder SGB II, wie diese Leistung offiziell heißt, wenn sie in Deutschland leben, keinen oder nur einen schlecht bezahlten Job haben und finanziell bedürftig sind. Meist zahlen die Jobcenter einen Grundbetrag, den Regelsatz, sowie die Heizkosten und die Miete in einer bestimmten Höhe. Vom Regelsatz muss man alles abdecken, was man zum Leben braucht: Lebens­mittel, Kleidung, Strom. „Möbel oder Hausrat zahlt das Jobcenter nicht, die Erstaus­stattung für Babys aber schon“, sagt Rechts­anwalt Dr. Wolfgang Conradis von der Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV).    

Wie hoch sind die Regelsätze für Hartz IV-Empfänger?

Ab Januar 2017 liegt der Regelsatz für einen Allein­ste­henden bei 409 Euro monatlich. Paare, die in einer Bedarfs­ge­mein­schaft leben, erhalten jeweils 368 Euro. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr bekommen ein Sozialgeld von 237 Euro, ältere Kinder bis 14 Jahre 291 Euro. Der Regelsatz für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren liegt bei 311 Euro im Monat.

Hartz IV trotz Arbeit, Arbeits­lo­sengeld I und für Pflegende?

Hartz IV können auch Menschen beanspruchen, die arbeiten, aber so wenig verdienen, dass es nicht zum Leben reicht. Zu diesen Aufstockern können Mini-Jobber, Selbst­ständige und auch Menschen zählen, die voll erwerbstätig sind. Aktuell bessern 1,3 Millionen Menschen ihren Lohn mit Hartz IV auf, 2011 zahlte der Staat dafür rund 10 Milliarden Euro. Anspruch auf Hartz IV haben manchmal auch Menschen, die Arbeits­lo­sengeld I bekommen, kleine Kinder betreuen oder Verwandte pflegen.

Wohngeld und Kinder­zu­schlag statt Hartz IV?

Wenn das Gehalt oder der Lohn zwar für die Eltern, aber nicht für die Kinder reicht, können sie beim Jobcenter Sozialgeld für ihre Kinder beantragen. Doch bevor Eltern dies tun, sind sie verpflichtet, prüfen zu lassen, ob sie nicht Anspruch auf Wohngeld oder einen Kinder­zu­schlag haben. Diese Leistungen müssen beim zuständigen Wohngeldamt und bei der Famili­enkasse beantragt werden. Mit dieser Pflicht will der Gesetzgeber die Kassen entlasten, aus denen Hartz IV bezahlt wird.

Anspruch auf Hartz IV nur für Erwerbs­fähige

Zu den Voraus­set­zungen dafür, Hartz IV bewilligt zu bekommen, gehört auch, dass Menschen erwerbsfähig sind und mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Nach Paragraph 8 des SGB II sind Menschen erwerbsfähig, wenn sie gesund sind und, im Falle von Migranten, eine Arbeits­er­laubnis besitzen. Jede Arbeit gilt als zumutbar, unabhängig davon, in welchem Beruf jemand früher tätig war, oder ob jemand eine Ausbildung absolviert oder studiert hat. Ausgenommen von der Pflicht zur Arbeit sind etwa kranke Menschen oder diejenigen, die kleine Kinder betreuen.

Viele Hartz-4-Empfänger müssen Kredit aufnehmen

Wie Medien am 21. Mai 2017 berichtet haben, müssen zahlreiche Hartz-4-Empfänger einen Kredit bei ihrem zuständigen Jobcenter aufnehmen, um notwendige Anschaf­fungen wie einen Kühlschrank oder eine Waschma­schine kaufen zu können. 2016 gewährte die Bundes­agentur für Arbeit 15.289 Hartz-4-Empfängern ein Darlehen, 2007 waren es 11.521. Diese Zahlen hatte die Arbeitsmarkt-Expertin der Linksfraktion im Bundestag, Sabine Zimmermann, von der Bundes­agentur für Arbeit angefordert. Jobcenter gewähren die zinslosen Darlehen für absolut notwendige Anschaf­fungen. Für die Tilgung werden den Hartz-4-Empfängern zehn Prozent der Regelleistung abgezogen.

Wie alt muss man sein, damit das Jobcenter Hartz IV bezahlt?

Anspruch auf Hartz IV haben nur Menschen, die zwischen 15 und 65 Jahre alt sind. Parallel zum künftig höheren Rentenalter verschiebt sich auch diese Alters­grenze in den kommenden Jahren und wird dann bei 67 liegen. Kindern unter 15 Jahren steht kein Hartz IV zu, sie können manchmal Sozialgeld erhalten, wenn sie in einer Bedarfs­ge­mein­schaft leben.

Wie stellt man einen Antrag auf Hartz IV?

Wer die Bedingungen erfüllt, kann bei dem zuständigen Jobcenter „Leistungen zur Sicherung des Lebens­un­terhalts“ beantragen, wie es etwas sperrig heißt. Dabei muss man aber nicht nur den Antrag ausfüllen, sondern auch zahlreiche Unterlagen vorlegen. „Gerade wenn jemand zum ersten Mal einen Antrag auf Hartz IV stellt, prüfen die Sachbe­ar­beiter der Jobcenter seine persön­lichen und finanziellen Verhältnisse sehr genau“, sagt der Sozial­rechts­experte Dr. Wolfgang Conradis. „Bis das Jobcenter den Antrag bewilligt, dauert es oft einen Monat, manchmal länger.“

Wer hat keinen Anspruch auf Hartz IV?

Wer noch die Schule besucht, studiert und BAfög bezieht oder eine Ausbildung absolviert, kann keine Leistungen nach dem SGB II beanspruchen. Das gilt auch für Asylbe­werber, Rentner oder Menschen, die in einem Alters- oder Jugend­wohnheim leben oder in einer Einrichtung für Behinderte. Auch Migranten aus den EU-Mitglieds­staaten haben in den ersten fünf Jahren ihres Aufent­haltes keinen Anspruch auf Sozial­leis­tungen.

Datum
Aktualisiert am
23.05.2018
Autor
ime
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Themen
Arbeit Arbeits­lo­sengeld 1 Arbeits­lo­sengeld 2 Geld Hartz IV

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