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Urteil des VG Berlin

Manche Hartz-IV-Empfänger können kostenlos Ausweis bekommen

Eigentlich müssen Hartz-IV-Empfänger Geld für einen Ausweis ansparen, aber es kann Ausnahmen geben. © Quelle: Raths/fotolia.com, Ernst/fotolia.com

Manche Empfänger von Soziall­leis­tungen können kostenlos einen neuen Personal­ausweis bekommen. Das entschied das Verwal­tungs­gericht Berlin, wie am Montag mitgeteilt wurde.

Hartz-IV-Empfänger können in bestimmten Fällen einen Ausweis kostenlos bekommen. Aber es komme auf den Einzelfall an, wer in welchem Umfang von der Gebühr befreit werde, so das Verwal­tungs­gericht Berlin in seinem Urteil. Die zuständige Behörde müsse berück­sichtigen, ob der Inhaber des Personal­aus­weises genug Zeit gehabt habe, den Betrag anzusparen (VG 23 K 329.15).

Im strittigen Fall hatte der klagende Hartz-IV-Empfänger im Februar in einem Berliner Bezirksamt einen neuen Personal­ausweis beantragt und die Gebühr - im Normalfall 28,80 Euro - bezahlt. Seinen späteren Antrag auf Erstattung lehnte das Bezirksamt laut Gerichts­mit­teilung ab, „weil der Regelbe­darfssatz seit dem 1. Januar 2011 einen Anteil von monatlich 0,25 Euro enthalte, der für die Personal­aus­weis­gebühr anzusparen sei“.

Das Gericht entschied nun, die Behörde müsse neu entscheiden und den Einzelfall berück­sichtigen. Beziehe jemand - wie in diesem Fall - erst kurze Zeit Sozial­leis­tungen, komme unter Umständen ein vollständiger Gebühren­erlass in Betracht.

Eine Berufung beim Oberver­wal­tungs­gericht ist zulässig.

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dpa/red
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Arbeitslos Arbeits­lo­sengeld 2 Hartz IV Personal­ausweis

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