Hartz-IV-Empfänger können in bestimmten Fällen einen Ausweis kostenlos bekommen. Aber es komme auf den Einzelfall an, wer in welchem Umfang von der Gebühr befreit werde, so das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Urteil. Die zuständige Behörde müsse berücksichtigen, ob der Inhaber des Personalausweises genug Zeit gehabt habe, den Betrag anzusparen (VG 23 K 329.15).
Im strittigen Fall hatte der klagende Hartz-IV-Empfänger im Februar in einem Berliner Bezirksamt einen neuen Personalausweis beantragt und die Gebühr - im Normalfall 28,80 Euro - bezahlt. Seinen späteren Antrag auf Erstattung lehnte das Bezirksamt laut Gerichtsmitteilung ab, „weil der Regelbedarfssatz seit dem 1. Januar 2011 einen Anteil von monatlich 0,25 Euro enthalte, der für die Personalausweisgebühr anzusparen sei“.
Das Gericht entschied nun, die Behörde müsse neu entscheiden und den Einzelfall berücksichtigen. Beziehe jemand - wie in diesem Fall - erst kurze Zeit Sozialleistungen, komme unter Umständen ein vollständiger Gebührenerlass in Betracht.
Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht ist zulässig.
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- dpa/red