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Muss man ihn immer dabeihaben?

Ausweis­pflicht: Wann Sie Personal­ausweis und Reisepass mitführen sollten

Anwaltauskunft.de erklärt, wann Sie Perso, Reisepass und Führerschein dabeihaben sollten.
Muss man wirklich den Personalausweis immer dabeihaben? © Quelle: Fotolia/Stiefi

Viele Menschen sind unsicher, welche Dokumente sie zu welchem Zeitpunkt bei sich tragen müssen. Anwalt­auskunft.de erklärt, wann "Perso", Reisepass und Führer­schein mit im Gepäck sein sollten – und was für Reisende, Kinder und bestimmte Berufs­gruppen gilt. Außerdem sagen wir Ihnen, wo Sie Ihren Ausweis beantragen können.

Wer muss einen Ausweis haben?

In Deutschland herrscht Ausweis­pflicht. Das bedeutet, dass Personen über 16 Jahre einen Personal­ausweis oder einen Reisepass besitzen müssen. Dies legt §1 des Personal­aus­weis­ge­setzes (PAuswG) fest. Tun sie dies nicht, so begehen sie eine Ordnungs­wid­rigkeit, die theoretisch mit einer Geldstrafe von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. In der Praxis bewegen sich die Bußgelder jedoch meist zwischen 20 und 50 Euro. Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nicht dazu verpflichtet, einen Personal­ausweis zu besitzen.

Muss ich meinen Ausweis ständig mit mir führen?

Die Ausweis­pflicht erfordert, einen Ausweis zu besitzen. Entgegen landläufiger Meinungen beinhaltet sie nicht, den Personal­ausweis oder Reisepass stets bei sich zu führen. „Das Gesetz fordert nur, den Personal­ausweis oder Pass auf Verlangen vorzuzeigen“, erläutert Robert Hotstegs, Fachanwalt für Verwal­tungsrecht in Düsseldorf. „Deswegen ist es übrigens verboten, einen Ausweis als Pfand zu fordern. Denn der jeweilige Ausweis­inhaber soll immer über den Perso oder Pass verfügen dürfen.“ Diese Regelung ist hierzulande nicht nur für deutsche Staats­bürger gültig, sondern ebenso für Bürger der Europäischen Union und für Ausländer aus Nicht-EU-Ländern. Dabei macht es keinen Unterscheid, ob diese sich kurzzeitig oder länger­fristig in der Bundes­re­publik aufhalten.

Gibt es eine verschärfte Ausweis­pflicht?

Ja. Sie gilt für Personen, die in Branchen arbeiten, die besonders stark von Schwarz­arbeit betroffen sind. Dazu zählen:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Fleischwirtschaft
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • Prostitutionsgewerbe

Arbeit­nehmer, die in einer dieser Branchen arbeiten, sind laut §2 Schwarz­ar­beits­be­kämp­fungs­gesetz (SchwarzArbG) dazu verpflichtet, ihren Personal­ausweis oder Reisepass während der Arbeitszeit bei sich führen. Diese verschärfte Ausweis­pflicht erleichtert unange­meldete Kontrollen des Zolls, der Schwarz­arbeit bekämpft.

Ausnahmen kommen außerdem für Waffen­träger zum Tragen (§ 38 Waffen­gesetz). Auch sie haben die Pflicht, einer zur Identi­täts­fest­stellung berech­tigten Behörde auf Verlangen ein amtliches Dokument vorzuweisen.

Für wen kann es außerdem sinnvoll sein, den Reisepass oder Personal­ausweis mitzuführen?

Bei Demons­tra­tionen oder anderen Großver­an­stal­tungen ist eine Personen­kon­trolle durch die Polizei wahrschein­licher als im Alltag. Deshalb sollten Besucher und Teilnehmer einen Ausweis mitführen, auch wenn sie nicht müssen. Ansonsten kann die Polizei Bürger mit auf die Wache nehmen, um ihre Identität festzu­stellen. Außerdem kontrolliert die Polizei häufiger in Hauptbahnhöfen und Flughäfen sowie im grenznahen Bereich. Tipp: Wer den Ausweis nicht im Original mitnehmen möchte, fertigt eine Kopie an.

Was gilt bei Auslands­reisen?

Wer Deutschland verlässt, muss – je nach Ziel – einen gültigen Reisepass oder Personal­ausweis vorlegen können. Dies gilt auch, wenn es in ein Land geht, das Mitglied des Schengen-Raumes ist. Denn: Dass an der Grenze nicht kontrolliert wird, bedeutet nicht, dass Personen vollständig ohne Dokument ins Ausland reisen dürfen.

In einigen Ländern gilt darüber hinaus eine Ausweis­pflicht, die vorschreibt, den Ausweis ständig bei sich zu führen. Dazu zählen etwa Italien, die Niederlande und Portugal. Reisende sollten sich daher vor Reiseantritt auf der Webseite des Auswärtigen Amtes über die Situation im jeweiligen Reiseland informieren.

Was tun, wenn das Dokument verloren geht? Und wo erhalte ich einen neuen Personal­ausweis?

Bei Verlust sollte Sie Ihren Personal­ausweis oder Reisepass umgehend sperren lassen. So verhindern Sie etwaigen Missbrauch des Ausweises – etwa über die Online-Funktionen des elektro­nischen Personal­aus­weises. Wählen Sie dazu den Sperr-Notruf: 116 116. Bei Diebstahl müssen Sie diesen bei der Polizei anzeigen. Außerdem sollten Sie in jedem Falle Ihre Heimat­kommune informieren. Dort ist auch die Beantragung eines vorläufigen Personal­aus­weises oder Reisepasses möglich. Auch den neuen Personal­ausweis oder Reisepass beantragen Sie dort persönlich.

Der vorläufige Personal­ausweis ist bis zu drei Monate gültig. Spätestens nach diesem Zeitraum benötigen Sie einen neuen Personal­ausweis. Beim vorläufigen Reisepass beträgt die Gültigkeit hingegen bis zu ein Jahr. Übrigens: Es ist nicht möglich, einen deutschen Reisepass oder deutschen Ausweis online zu beantragen. Für Ihren neuen Personal­ausweis oder Reisepass müssen Sie persönlich vorstellig werden. Darüber hinaus ist es nicht erlaubt, mehrere gültig Personal­ausweise oder Reisepässe zu besitzen. „Wer behauptet, sein Dokument verloren zu haben und deshalb ein weiteres beantragt, begeht eine Ordnungs­wid­rigkeit“, so Hotstegs.

Was muss ich zur Beantragung mitbringen?

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • ein Identitätsdokument: (alten) Personalausweis, Kinderausweis, (alten) Reisepass, Kinderreisepass, Geburtsurkunde
  • bei Personen unter 16 Jahren: Antrag des Erziehungsberechtigten

Außerdem fallen Kosten an. Für den Personal­ausweis sind dies 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahre, 28,80 für Personen über 24 Jahre und 10 Euro für ein vorläufiges Exemplar. Beim Reisepass betragen die Kosten je nach Alter, Seitenzahl im Pass und Bearbei­tungsdauer zwischen 37,50 und 114 Euro.

Müssen Kinder sich ausweisen?

Sobald ein Kind ins Ausland reist, muss es seinen eigenen Ausweis besitzen. Hier stehen Eltern verschiedene Möglich­keiten offen: Der Kinder­rei­sepass, der Personal­ausweis sowie der elektro­nische Reisepass.

Gibt es Ausnahmen von der Ausweis­pflicht?

Ja. Wer pflege­be­dürftig ist oder aus Krankheits­gründen nicht am öffent­lichen Leben teilnimmt, kann eine Befreiung von der Ausweis­pflicht beantragen. Die Beantragung kann formlos bei der zuständigen Meldebehörde erfolgen. Folgendes sollte bei der Antrag­stellung mitgebracht werden:

  • Nachweis des Pflegedienstes, Pflegeheims, Krankenhauses oder Hausarztes
  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls gültiger Personalausweis des Antragsüberbringers sowie eine Vollmacht, um die Befreiung durchzuführen

Wann muss ich meinen Führer­schein mitführen?

Ebenso wie beim Personal­ausweis ist es keine Pflicht, den Führer­schein ständig bei sich zu tragen. Dies ändert sich, sobald der Führer­schein­träger sich hinters Steuer setzt. In dem Fall muss der Führer­schein zwingend mit dabei sein. Wer ihn bei einer Verkehrs­kon­trolle nicht dabei hat, verstößt gegen geltendes Recht und muss mit zehn Euro Verwarngeld sowie einem Besuch auf dem Polizei­revier rechnen, um den Schein nachzu­zeigen. „Auch wird die Weiterfahrt häufig nicht gestattet”, erklärt Rechts­anwalt Hotstegs.

Sie sind mit der Polizei in Konflikt geraten? Hier finden Sie Experten, die Ihnen helfen können.

Datum
Aktualisiert am
30.07.2018
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Themen
Personal­ausweis Polizei Reisen

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