Was ist Baukindergeld und wer hat Anspruch darauf?
Baukindergeld ist eine staatliche Eigenheimzulage, die für eine -zwischen Januar 2018 und März 2021- gekaufte oder für den Bau genehmigte Immobilie beantragt werden kann. Wie der Name vermuten lässt, handelt es sich um die Förderung junger Familien und Alleinerziehender. Der Finanzierungszuschuss beträgt für jedes Kind (unter 18) 1200€ jährlich über einen Zeitraum von zehn Jahren – unter der Bedingung, dass die Immobilie selbst genutzt wird und das Einkommen der Eltern nicht zu hoch ist. Die Anträge und Auszahlung von Baukindergeld übernimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Was ist der Unterschied zum sogenannten Wohngeld?
Wohngeld ist ein Zuschuss für Menschen mit kleinem Einkommen, der beim zuständigen Bürgeramt oder Wohnungsamt beantragt werden kann. Wichtig ist, dass der Antragsteller seinen angemessenen Wohnbedarf selbst nicht decken kann. Bei angemietetem Wohnraum spricht man von einem Mietzuschuss, bei Wohneigentum von Lastenzuschuss. Die Höhe des Zuschusses lässt sich vorab ungefähr berechnen.
Empfänger von ALG 2 -ab Januar 2023 „Bürgergeld“- haben keinen Anspruch auf Wohngeld, da die Kosten für die Wohnung in der Grundsicherung in aller Regel inbegriffen sind.
Kann ich das KfW Baukindergeld zusätzlich zum Wohngeld beantragen?
Das ist möglich. Aber Vorsicht: das Verwaltungsgericht Göttingen entschied in seinem Urteil vom 28. März 2022 (Az. 2 B 55/22), dass bei einer Gewährung von Wohngeld die Gewährung von Baukindergeld belastungsmindernd berücksichtigt werden muss. Einfach gesagt: Wer bereits eine Finanzspritze erhält, um die eigenen Wohnkosten zu entlasten, würde doppelt profitieren, wenn zusätzlich Baukindergeld aufs Konto überwiesen wird. Der berechnete Anspruch auf Wohngeld wäre in diesem Fall niedriger, weil mehr staatliche Zuschüsse weniger Belastung durch Wohnkosten bedeuten. „Gerade Rückforderungen von zu Unrecht bewilligtem Wohngeld können zu schweren Nachteilen führen“, warnt die Rechtsanwältin Cornelia Oster, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Zusammen mit den anfallenden Kosten durch Neubau oder Kauf von Wohneigentum könne dies finanzielle Überforderung bedeuten.
Das Baukindergeld steht mir nicht zur Verfügung! Ich zahle davon die Immobilie ab
Weil ihr das Wohngeld gekürzt wurde, legte eine Frau Beschwerde gegen das Urteil ein. Sie forderte mehr Geld. Das bewilligte Baukindergeld würde ihr nicht zur Verfügung stehen, da es in einen Bausparvertrag fließe. Dieser solle nach zehn Jahren, also mit Ende der Förderung durch die KfW, gekündigt werden – um der Sparkasse einen Teil des Kredites für das Eigenheim zurück zu zahlen.
Persönliche Entscheidung, wie das Geld eingesetzt wird
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht lehnte die Beschwerde am 06. Oktober 2022 ab und gab dem Verwaltungsgericht recht. Es sei völlig egal, ob das Baukindergeld in einen Bausparvertrag fließe, oder als Guthaben auf dem Girokonto liegt – letztendlich diene es dem Zweck, die Finanzierung der Immobilie zu unterstützen (Az. 14 PA 248/22) Unterm Strich sei die Auszahlung eine Reduzierung der Belastung. Die Kürzung des Wohngeldes sei rechtens.
Damit Ihnen keine Nachteile bei der Finanzierung der eigenen vier Wände entstehen, kann rechtlicher Beistand von Vorteil sein. Informieren Sie sich gleich über die anwaltauskunft.de und finden Fachanwälte zum Thema Sozial- und Immobilienrecht.
Unterhaltszahlungen beim Wohngeldantrag verschweigen? Besser nicht.
- Datum
- Aktualisiert am
- 31.10.2022
- Autor
- red/dav