
Pflegeversicherung: Was ändert sich ab 2017 für Menschen, die bereits pflegebedürftig sind?
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) tritt am 01. Januar 2017 in Kraft. Die Neuerungen betreffen vor allem die Menschen, die ab 2017 erstmals einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen. Für diejenigen, die die Pflegeversicherung bereits als pflegebedürftig anerkannt hat und die ambulant oder stationär versorgt werden, ändert sich dagegen wenig. Denn bereits anerkannte Pflegebedürftige stehen unter einer sogenannten gesetzlichen Besitzstandswahrung. Ihnen soll es durch die Reform also nicht schlechter gehen als vor der Reform, sie erhalten ab 2017 teilweise sogar mehr Leistungen als bisher. Wer bereits eine Pflegestufe hat und ambulant oder stationär versorgt wird, muss keine Anträge stellen und sich nicht erneut begutachten lassen.
Wie funktioniert der Wechsel von Pflegestufen in Pflegegrade?
Ab Januar 2017 weist die Pflegeversicherung pflegebedürftigen Menschen nicht mehr Pflegestufen zu, sondern Pflegegrade. Es gibt dann statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade.
Wer bereits als pflegebedürftig anerkannt ist und eine Pflegestufe hat, dem teilt die Pflegeversicherung ab Januar 2017 einen Pflegegrad zu, und zwar den nächsthöheren. Wer etwa in der Pflegestufe zwei war, erhält dann Pflegegrad drei. Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen müssen nichts weiter unternehmen, der Wechsel geschieht „automatisch“.
Pflegegrad für Demenzkranke – welche Vorgaben gelten?
Pflegebedürftige mit einer anerkannten Demenz und Pflegestufe werden ab Januar 2017 zwei Pflegegrade höher eingestuft. Dies gilt auch für dauerhaft psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen. An Demenz erkrankte Menschen sollten noch bis zum Ablauf des Jahres einen Antrag auf Feststellung der „eingeschränkten Alltagskompetenz“ stellen, sie erhalten in 2016 noch einen „Rabatt von 20 Prozent“, wenn sie einen Pflegegrad beantragen.
Pflegeversicherung: Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen wird ab 2017 anders als bisher ermittelt. Dafür steht den Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und anderer Organisationen dann ein neues System aus 64 Kriterien und sechs Modulen zur Verfügung.
Ambulante oder stationäre Versorgung: Was ist Pflegebedürftigkeit?
Die Gutachter und damit die Pflegegrade richten sich danach, wie pflegebedürftig ein Mensch ist. Dabei wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit ab Januar 2017 aber neu gefasst. In Zukunft ist für die Einstufung in Pflegegrade ausschlaggebend, wie selbstständig ein Mensch sein Leben bewältigt. Bisher richteten sich die Pflegeleistungen danach, wie stark jemand physisch eingeschränkt war daher bei körperlichen Verrichtungen Hilfe brauchte.
Pflegebedürftigkeit: Was bedeuten die neuen Pflegegrade?
Nach dem neuen System gilt: Je unselbstständiger der Pflegebedürftige, desto höher der Pflegegrad und desto mehr Leistungen erhält sie oder er aus der Pflegekasse.
Pflegeversicherung: Wie kann man einen Pflegegrad beantragen?
Wer noch keine Pflegestufe hat, im neuen Jahr aber einen Pflegegrad beantragen will, wird nach dem neuen Prüfverfahren begutachtet. Die Gutachter prüfen, wie selbstständig jemand ist und vergeben danach den Pflegegrad (siehe oben).
Neue Pflegegrade in der Pflegeversicherung: Wie ändern sich die Leistungen?
Die Politik hat angekündigt, dass sich durch die Reform der Pflege für bereits anerkannte Pflege- und Hilfebedürftige finanziell nichts ändert (siehe oben).
Allerdings: Die Reform der Pflege setzt einen Schwerpunkt auf Prävention und ambulante Pflege. Wer ab 2017 einen Antrag auf stationäre Pflege in einem Seniorenheim oder in einem Pflegeheim stellt, muss mit reduzierten Leistungen der Pflegekassen rechnen (siehe Paper S. 13). Reduzierte Pflegleistungen für Plätze in Pflegeheimen oder Seniorenheimen greifen zumindest bei Menschen mit geringerem Pflegebedarf und Pflegegraden von zwei und drei.
Pflegebedürftige: Antrag auf Platz in Pflegeheim oder Seniorenheim noch in 2016 stellen
Daher sollten sich Pflegebedürftige, die ambulant versorgt werden, sich aber überlegen, in ein Pflege- oder Seniorenheim zu ziehen, noch in 2016 einen Antrag auf einen Heimplatz stellen. Denn der Zuschuss zu Heimplätzen sinkt ab dem kommenden Jahr (siehe oben). Die Zuschüsse für die stationäre Versorgung sinken etwa von 1.064,00 Euro monatlich (Pflegestufe I) auf dann 770,00 Euro (Pflegegrad 2).
Reform der Pflege: Erhöhen sich die Beiträge zur Pflegeversicherung für die Versicherten?
Ab 01. Januar 2017 erhöhen sich für die Versicherten die Beiträge zur Pflegeversicherung. Dann zahlen Arbeitnehmer für die Pflegeversicherung 0,2 Prozentpunkte mehr als bisher, also 2,55 Prozent ihres Bruttolohns. Kinderlose Arbeitnehmer zahlen dann 2,8 Prozent.
Pflegeleistungen: Bessere Beratung für Pflegebedürftige, Menschen mit Beeinträchtigungen und Angehörige
Mit dem Pflegestärkungsgesetz soll sich auch die Beratung zum Thema Pflege, etwa zu den Leistungen der Pflegekassen und der Absicherung pflegender Angehöriger verbessern. Für Pflegebedürftige und Angehörige gibt es viel Beratungsbedarf, diesen decken wollen die Kommunen in sogenannten Pflegestützpunkten.
- Datum
- Aktualisiert am
- 19.12.2016
- Autor
- ime