Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Reform der Pflege­ver­si­cherung: Welche Neuerungen greifen ab Januar 2017?

Bisher fast unbeachtet tritt zum Jahres­wechsel die Reform der Pflege­ver­si­cherung in Kraft. Die Reform bringt grundlegende Neuerungen für Pflege­be­dürftige und ihre Angehörigen mit sich - allerdings informieren weder die Pflege­kassen ihre Mitglieder noch der Gesetzgeber etwa in einer Anzeigen­kampagne darüber.

Die Deutsche Anwalt­auskunft hat Rechts­anwalt Prof. Ronald Richter aus Hamburg zu den Neuerungen in der Pflege­ver­sicheung ab Januar 2017 befragt. Prof. Richter ist Vorsit­zender der Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht und Mitglied des Sozial­rechts­aus­schusses des Deutschen Anwalt­vereins. Zudem ist er Autor zahlreicher Veröffent­li­chungen im Heim- und Pflegerecht, unter anderem des Handbuches „Die neue soziale Pflege­ver­si­cherung – PSG II“.

Prof. Ronald Richter beantwortet Fragen zum Beispiel

1.    zum Begriff der Pflege­be­dürf­tigkeit, der ab Januar 2017 gilt,

2.    zur Umstellung der Pflege­stufen in Pflegegrade,

3.    zu den Änderungen der Pflege­leis­tungen im stationären Bereich in Senioren- und Pflege­heimen,

4.    zu den Kriterien, mit denen ab Januar 2017 Pflege­be­dürf­tigkeit beschrieben und eingeschätzt wird.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Pflege.

Rechts­gebiete
Sozialrecht

Zurück