Irgendwann kommt er, der Anruf des Internetanbieters mit dem Angebot, künftig noch schneller zu surfen – für einen geringen Aufpreis. Die vier Buchstaben zum Highspeed-Glück: VDSL. Bis zu 50 Mbit/s offerieren die meisten Anbieter inzwischen, einige sogar bis zu 100 Mbit/s. Rasend schnelles Internet also, das oftmals allein aufgrund der technischen Voraussetzungen gar nicht zu erreichen ist.
Wie schnell die Internetleitung tatsächlich Daten überträgt, zeigt ein Geschwindigkeitstest der Bundesnetzagentur. Das Datenübertragungstempo lässt sich auch über die Steuerungssoftware zahlreicher Internet-Router ermitteln.
Das zu langsame Internet kann verschiedene Gründe haben. Der zur Verfügung gestellte Router erbringt die versprochene Leistung nicht oder es fehlen schnelle Glasfaserkabel.
Im Vertrag angegebene Geschwindigkeiten sind absolute Obergrenze
Kunden können dagegen aber nicht immer vorgehen. Denn in aller Regel sind versprochene Datengeschwindigkeiten lediglich ein maximaler Höchstwert. „In den allermeisten Fällen finden Kunden die Formulierung ‚bis zu’ in ihrem Vertrag. Wird die Geschwindigkeit nicht erreicht, hat man oft nur eingeschränkt Möglichkeiten, vom Anbieter eine schnellere Verbindung zu verlangen“, erklärt Rechtsanwalt Jürgen Widder, Vorsitzender des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Doch gibt es auch hier Grenzen. Wer etwa einen Vertrag besitzt, der 16 Mbit/s vorsieht, jedoch regelmäßig und dauerhaft weniger als sechs Mbit/s erreicht, kann seinen Anbieter zu Nachbesserungen auffordern. Ist dies aufgrund technischer Gegebenheiten nicht möglich, können Kunden verlangen, einen geringeren Betrag zu zahlen. „Auch wenn Kunden eine geringere Geschwindigkeit akzeptieren müssen, kann bei einer zu starken Abweichung von der Obergrenze der Wegfall der Geschäftsgrundlage vorliegen“, erklärt Rechtsanwalt Widder.
Internetprovider zeigen sich häufig kooperativ
Betroffene Kunden sollten das Problem ihrem Internetanbieter zunächst mitteilen. Unter Umständen liegt das zu langesame Internet am Router. Hier zeigen sich die Anbieter oft kooperativ und senden ein besseres Gerät dem Kunden zu.
Hintergrund: Breitbandausbau
Seit Jahren arbeiten die großen Konzerne, aber auch regionale und lokale Netzbetreiber, an der Beschleunigung des Internetzugangs.
Während in den Städten viele Nutzer inzwischen auf das Turbointernet zugreifen können, sind ländliche Regionen noch oft vom Daten-Highway abgekoppelt. Die Kabelnetzbetreiber stehen beim schnellen Internet derzeit ganz vorne und verbuchen die höchsten Zuwächse.
Der Marktführer Telekom will bis 2016 rund 65 Prozent der Bevölkerung über Festnetz und Mobilfunk mit einem schnellen Zugang von 50 Megabit pro Sekunde und mehr anbieten. Derzeit sind es 39 Prozent.
In diesem Fall hilft am besten: nerven! Jürgen Widder: „Natürlich ist eine Einigung mit dem Anbieter die beste Lösung. Aus meiner Erfahrung bedarf das unter Umständen allerdings einiger Anstrengung und Zeit.“ Spätestens, wenn ein Anwalt oder eine Anwältin eingeschaltet werde, würden sich die Anbieter aber bewegen.
Wie das Amtsgericht Fürth im Mai 2009 feststellte, kann im Falle eines deutlich langsameren Internets aber auch ein Sonderkündigungsrecht des Vertrags des Kunden bestehen (AZ: 340 C 3088/08).
Vertrags-Upgrade am Telefon: So sollten Kunden vorgehen
Nun ist häufig so, dass Anbieter ihre Kunden telefonisch kontaktieren, ihnen ein „unschlagbares Angebot“ vorstellen und nach dem Gespräch der Anschluss zwar ein wenig teurer, wohl aber viel schneller wird – in der Theorie.
Was Viele nicht wissen: Auch bei Vertragsabschlüssen (oder –erweiterungen) am Telefonen besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. „Diese Frist gilt ab dem Moment, wo die Belehrung schriftlich beim Verbraucher eingeht – und sie muss eingehen, andernfalls ist die mündlich geschlossene Vereinbarung nicht gültig“, so Jürgen Widder.
Der Verbraucherrechtsexperte rät per Telefon kontaktierte Kunden zudem, dass sie ein schriftliches Leistungsversprechen mit Rücktrittsrecht einfordern. Kann der Anbieter das nicht zusichern, sollten sie um Bedenkzeit bitten, ob sie einen solchen Vertrag dennoch eingehen.
Schritt für Schritt: So sollten sich betroffene Kunden verhalten
- Schauen Sie in ihren Vertrag, welche Formulierung bezüglich der Geschwindigkeit gewählt wurde.
- Sollte es eine „bis-zu“-Formulierung sein: Kontaktieren Sie Ihren Anbieter und fordern gegebenenfalls einen neuen Router.
- Wird das Problem dadurch nicht gelöst, versuchen Sie eine Kostenersparnis zu erreichen.
- Hilft auch eine mehrmalige Aufforderung nicht, sollten Sie sich anwaltlichen Rat einholen – zumindest dann, wenn die zu sparende oder zu viel gezahlte Summe erheblich sind
Sollte auch das alles nichts helfen, bleibt immer noch der Wechsel des Anbieters - mitunter sogar mithilfe eines Sonderkündigungsrechts. Spätestens aber ist nach zwei Jahren dies bei jedem Vertrag möglich. Aber aufgrund der starken Konkurrenz zeigen sich Internetanbieter in aller Regel recht kulant.
Übrigens: Wenn das Internet ganz ausfällt, haben Verbraucher besondere Rechte. Welche, können Sie hier nachlesen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 16.10.2015
- Autor
- ndm