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Verbrau­cherrecht

Sonder­kün­di­gungsrecht bei langsamen Internet

Wer zu langsam surfen muss, kann sich auf ein Sonderkündigungsrecht berufen - zumindest laut eines Amtsgerichtsurteils. © Quelle: Potter/corbisimages.com

Ist der Internet­an­schluss langsamer als im Vertrag vereinbart, haben Verbraucher ein Sonder­kün­di­gungsrecht. Allerdings sollten sie vorher ihre Anschluss­ge­schwin­digkeit gut dokumen­tieren.

Lahmt der Internet­an­schluss, müssen Verbraucher das nicht hinnehmen. Nach einem Urteil des Amtsge­richts Fürth (AZ.: 340 C 3088/08) haben Kunden ein Sonder­kün­di­gungsrecht, wenn die vertraglich vereinbarte Geschwin­digkeit des DSL- oder Kabelan­schlusses dauerhaft nicht erreicht werden kann.

Wie schnell die Internet­leitung tatsächlich Daten überträgt, zeigt ein Geschwin­dig­keitstest der Bundes­netz­agentur. Das Datenüber­tra­gungstempo lässt sich auch über die Steuerungs­software zahlreicher Internet-Router ermitteln.

Wechsel zu LTE im Falle einer langsamen Verbindung möglich

Wer regelmäßig weniger Datendurchsatz als vereinbart misst, sollte seinen Dienst­an­bieter kontak­tieren. Manche Provider ermöglichen ihren Kunden in solchen Fällen einen Wechsel in günstigere Tarife oder bieten die Vertrags­auf­lösung an.

Ist eine schnellere Verbindung technisch nicht möglich, kann in einigen Fällen ein Wechsel zum Mobilfunk­standard LTE eine Lösung sein. Dabei sollten Verbraucher sich aber darüber im Klaren sein, dass die häufig beworbene maximale Geschwin­digkeit von 50 MBit/s nur in der Theorie funktioniert. Nach Angaben der Zeitschrift „c't" wird bei diesen Angeboten meistens verschwiegen, dass LTE-Basissta­tionen immer nur einen Kunden mit der maximalen Bandbreite versorgen können. Schon bei zwei Nutzern kann die Basisstation nicht mehr beiden die zugesagte Geschwin­digkeit bereit­stellen. Je mehr Nutzer sich also per LTE mit dem Internet verbinden, umso weniger Geschwin­digkeit erhält der Einzelne.

Hinzu kommt, dass im Gegensatz zu den meisten DSL- oder Kabelan­schlüssen bei LTE häufig Datenvo­lu­men­tarife zum Einsatz kommen. Ist die eingeräumte Datenmenge verbraucht, wird der Nutzer wie bei den meisten Smartphone-Tarifen auf einen Bruchteil der Geschwin­digkeit gedrosselt.

Hintergrund: der Breitband­ausbau

Seit Jahren arbeiten die großen Konzerne, aber auch regionale und lokale Netzbe­treiber, an der Beschleu­nigung des Internet­zugangs. Sie stehen vor der Heraus­for­derung, künftig immer größere Mengen an Daten in immer höherem Tempo durch die Netze schleusen zu müssen.

Während in den Städten viele Nutzer inzwischen auf das Turboin­ternet zugreifen können, sind ländliche Regionen noch oft vom Daten-Highway abgekoppelt. Die Kabelnetz­be­treiber stehen beim schnellen Internet derzeit ganz vorne und verbuchen die höchsten Zuwächse.

Der Marktführer Telekom will bis 2016 rund 65 Prozent der Bevölkerung über Festnetz und Mobilfunk mit einem schnellen Zugang von 50 Megabit pro Sekunde und mehr anbieten. Derzeit sind es 39 Prozent. Vodafone setzt beim Ausbau des schnellen Internets vor allem auf einen Mix aus Festnetz, Mobilfunk und Kabelnetz. 40 Prozent aller versorgten Haushalte bietet Vodafone derzeit Geschwin­dig­keiten von mehr als 25 Mbit/s.

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dpa/tmn
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