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Urheber­rechts­verstoß

Wann eine Abmahnung vom Anwalt ungültig ist

Abmahnungen müssen postalisch verschickt werden. Als E-Mail sind sie ungültig. © Quelle: dav

Wer im Briefkasten das Schreiben eines Abmahn­an­waltes findet, fühlt sich im Zweifel ertappt und zahlt die geforderte Summe – aus Scham, vielleicht auch aus Unwissen: Denn nicht jede Abmahnung erfordert auch eine Reaktion. Einige sind schlicht ungültig: Stichwort Formfehler.

Abmahn­anwälte arbeiten in der Regel im Auftrag eines anderen. Wenn sie den in der Abmahnung nicht erwähnen, kann der Empfänger die Abmahnung theoretisch unmittelbar entsorgen. Das Schreiben ist unwirksam – würden Juristen sagen, wenn sie ihre Mandanten versuchen, aus Abmahnungen heraus­zuboxen.

Gleichermaßen würden sie aber auch empfehlen, die Abmahnung nicht einfach ungeprüft zu den Akten zu legen. Darauf zu hoffen, auf das erste folge kein weiteres Schreiben „ist eine Frage Ihrer persön­lichen Nerven­stärke“, sagt Ulrich Schellenberg. Der Rechts­anwalt ist Vizeprä­sident des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Nach drei Jahren verjährt eine Abmahnung. Er habe zwar den Eindruck, dass in vielen Fällen Forderungen versandt und dann nicht weiter verfolgt würden. Schellenberg beruft sich auf die sogenannten Abmahn­wellen, in denen auf Masse versucht wird, Geld von denen einzusammeln, die einfach bezahlen. Allerdings würden Mahnbe­scheide hin und wieder sehr wohl weiter­verfolgt – „das ist durchaus ein Risiko“, sagt der Anwalt. Man müsse das Thema ernst nehmen.

Gehackte IP-Adresse

Nicht jeder Urheber­rechts­verstoß wird dem angelastet, der ihn verursacht hat. Nicht jeder Abgemahnte hat sich strafbar gemacht. Neben WG-Mitbewohnern, den eigenen Kindern oder Ferien­gästen kommen auch Hacker als Schadens­ver­ur­sacher in Frage. Der Nachweis ist schwer zu erbringen – der Weg führt über die IP-Adresse, liegt aber nicht in der Verant­wortung des Abgemahnten, sagt Dr. Astrid Auer-Reinsdorff. Die Rechts­an­wältin ist Vorsitzende der Arbeits­ge­mein­schaft Informa­ti­ons­tech­nologie und Vize-Präsidentin des DAV: „Die Beweislast trägt der Abmahnende. Der muss beweisen, dass sein Adressat mit einer bestimmten IP-Adresse unterwegs war und nicht etwa ein Hacker.“

Unterlas­sungs­er­klärung nicht blind unterschreiben

Einer Abmahnung liegt im Regelfall auch eine Unterlas­sungs­er­klärung bei. Schellenberg warnt davor, die ungeprüft zu unterschreiben: „Wenn sie einmal unterschrieben ist, kriegen Sie das nicht mehr aus der Welt.“ In der Folge bedürfe es manchmal nur eines dummen Zufalls, um wiederholt abgemahnt zu werden. Der dumme Zufall kann auch absehbar sein: Einige Abmahn­anwälte lassen sich Unterlas­sungs­er­klä­rungen unterschreiben, die unverhält­nismäßig weit gefasst sind. „In solchen Verträgen ist dann die Rede vom ‚sämtlichen Repertoire des Verlags‘“, sagt Rechts­an­wältin Auer-Reinsdorff.  Ihr Kollege Schellenberg warnt: „Gegen die folgende Vertrags­strafe können Sie sich nicht mehr gut wehren, weil sie einst die Unterlas­sungs­er­klärung unterschrieben haben.“

Checkliste: Wie reagieren, wenn der Ernstfall eintritt und die Abmahnung auf dem Tisch liegt? Ein schneller Überblick.

  • In der Abmahnung muss der Auftraggeber des Rechtsanwalts benannt sein. Ist dem nicht so, ist das Schreiben unwirksam.
  • Prüfen Sie, ob Sie den abgemahnten Verstoß gegen das Urheberrecht tatsächlich selbst begangen haben. Vielleicht steckt auch ein Hacker dahinter.
  • Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung auf keinen Fall ungeprüft.

Abmahnung: Warum Sie sich immer an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden sollten

  1. Nur ein Anwalt oder eine Anwältin kann die beigefügte Unterlassungserklärung überprüfen und gegebenfalls eine eigene, rechtssichere aufsetzen.
  2. Nur ein Rechtsbeistand weiß, inwiefern der geforderte Schadensersatz angemessen ist und wie man dagegen vorgehen kann.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, finden Sie in unserer großen Suche Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin - auch in Ihrer Nähe.

Datum
Aktualisiert am
10.09.2015
Autor
kgl
Bewertungen
3355 1
Themen
Abmahnung Anwalt Urheber­schaft

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