
Krankenhausaufenthalte sind hilfreich und meist unbedingt notwendig, Spaß aber machen sie nicht. Viele Patienten wünschen sich daher, möglichst schnell das karge Zimmer wieder zu verlassen und in den eigenen vier Wänden zu genesen. Diese Aspkete sollten sie dabei aber berücksichtigen.
1. Welche Patienten dürfen nicht frühzeitig aus dem Krankenhaus entlassen werden?
Grundsätzlich dürfen Patienten auf eigenen Wunsch das Krankenhaus verlassen, mit zwei Ausnahmen: Wer eine ansteckende Infektionskrankheit hat, darf ebenso wenig entlassen werden, wie frisch operierte Patienten.
Selbst bei Menschen, die ausschließlich psychisch erkrankt sind, ist ein vorzeitiges Entlassen des Krankenhauses nur dann ausgeschlossen, wenn eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt. „Hierzu ist allerdings ein richterlicher Beschluss erforderlich und in der Regel erfolgt die Unterbringung dann in einer psychiatrischen Einrichtung mit besonders geschultem Personal, erklärt Rechtsanwalt Nikolaos Penteridis, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Für alle anderen Patienten gilt das Selbstbestimmungsrecht. „Damit das Personal keine Suchaktion durchführen und gegebenenfalls sogar die Polizei alarmieren muss, ist eine Abmeldung erforderlich“, so Penteridis.
2. Worüber müssen Ärzte vorab aufklären?
Wer davon nicht betroffen ist, kann auf eigenen Wunsch das Krankenhaus verlassen – und auf eigene Gefahr. Denn diese Patienten müssen ein Formular ausfüllen und darin erklären, dass sie auf eigenes Verlangen den Aufenthalt verkürzen und somit auch selber haften, sollte sich ein Rückschlag in der Genesung ereignen.
Grundsätzlich werden diese Patienten vorab über die Risiken aufgeklärt, die eine Vorabentlassung mit sich bringen. Zudem erhalten sie Instruktionen zur weiteren Behandlung und gegebenenfalls Unterlagen, die dann an den Hausarzt weitergereicht werden müssen.
3. Welche Konsequenzen muss ein Patient fürchten, der sich entlässt, aber einen Rückschlag erleidet?
Wenn ein Patient gegen den Rat des Krankenhausarztes die Klinik vorzeitig verlässt, handelt er in eigenem Risiko und auf eigene Verantwortung. Rechtsanwalt Penteridis: „Sollte es nach Verlassen der Klinik zu einem gesundheitlichen Schaden kommen, hat der Patient in der Regel keinerlei Ansprüche gegen den Arzt und gegen das Krankenhaus.“
Dass das durchaus praxisrelevant ist, liegt an Regelungen bezüglich der Konsultation des Hausarztes. Zwar werden Patienten darum gebeten, sich nach einer vorzeitigen Entlassung sofort in die Hände ihres Hausarztes zu begeben, damit dieser die Genesung beobachten kann – eine Pflicht dazu gibt es aber nicht.
4. Wird Krankengeld auch nach einer Selbstentlassung weitergezahlt?
Patienten, die das Krankenhaus selbstbestimmt verlassen, gelten nicht automatisch als genesen. Demnach besteht keine Pflicht am nächsten Tag bei der Arbeit zu erscheinen.
Wer also seinen Anspruch auf die mögliche Zahlung von Krankengeld nicht verlieren möchte, hat zwei Möglichkeiten: Entweder der Krankenhausarzt stellt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, die über den Entlassungstag hinausgeht. Oder aber der Patient muss umgehend zu einem Arzt außerhalb des Krankenhauses, der diesen gelben Schein ausstellt. Fällt der Tag der Entlassung auf einen Freitag oder Samstag, muss spätestens am Montag der Arzt kontaktiert und idealerweise auch am gleichen Tag besucht werden.
In der Praxis selbst muss der Patient dann die Unterlagen dabei haben, die er im Krankenhaus erhalten hat, damit sich der Arzt ein umfassendes Bild über die Krankheit, den Verlauf und die bisherigen Behandlungen machen kann.
Meldet sich der Patient dagegen nicht beim Arzt, entfällt auch der mögliche Anspruch auf Krankengeld. Krankengeld wird ab der siebten Woche einer Krankheit gezahlt. Aber eben nur, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten worden sind.
Dazu zählt auch dieses Vorgehen. Denn der Arzt muss eine Bescheinigung an die Bezugsstelle schicken, damit der Fortlauf der Krankheit auch weiter bei denen dokumentiert wird.
5. Gibt es finanzielle Nachteile für Privatversicherte, die sich vorab aus dem Krankenhaus entlassen?
Das hängt von der Versicherungsleistung ab, ist aber durchaus möglich. Wer etwa ein Krankenhaustagegeld versichert hat und darüber täglich einen bestimmten Betrag dafür erhält, dass er im Krankenhaus liegt, hat logischerweise keinen Anspruch mehr darauf, wenn er das Hospital verlässt.
Um zumindest für den letzten Tag noch etwas Geld einzustreichen, empfiehlt sich die Selbstentlassung nach dem Mittag. In diesem Fall erhält der Patient für den ganzen Tag noch Krankenhaustagegeld.
Jenseits dieser Spezialversicherung sparen Versicherte aber auch Geld. Denn gesetzlich vorgeschrieben muss jeder Patient, der im Krankenhaus bleibt, täglich zehn Euro zuzahlen. Dieses Geld ist natürlich nicht mehr zu entrichten, wenn der Patient zu Hause ist.
6. Haben vorzeitig entlassene Patienten dennoch Anspruch auf eine häusliche Versorgung?
„Unter Umständen ja“, fasst Medizinrechtsexperte Nikolaos Penteridis die geltende Rechtslage zusammen. Das käme in zwei Fällen in Betracht:
Zum einen dann, wenn eine Krankenhausbehandlung aus objektiven Gründen nicht durchführbar ist, beispielsweise aufgrund eines Bettenmangels. Doch sei dies wohl nicht der Fall, wenn ein Patient früher als angeraten aus eigenem Ermessen das Krankenhaus verließe.
Demnach kann in diesem Fall die sogenannte Behandlungspflege relevant werden. „Die Behandlungspflege umfasst ausschließlich Pflegemaßnahmen, wie etwa die Versorgung künstlicher Ausgänge und das Anlegen von Kompressionsartikeln, Bruchbändern und Orthesen“, erklärt Rechtsanwalt Penteridis und nennt ein Beispiel:
„Ein Patient verlässt freiwillig entgegen dem ärztlichen Rat das Krankenhaus. Der Verband muss jedoch täglich gewechselt und die Wunde muss gespült werden. In diesem Fall hat der Patient Anspruch auf Behandlungspflege. Diese wird von einem Pflegedienst durchgeführt. Voraussetzung ist jedoch, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und dass die Krankenkasse die Behandlungspflege genehmigt hat.“
Zusammenfassung: Was Patienten vor einer Selbstentlassung bedenken sollten
- Grundsätzlich steht es Patienten zu, sich vorzeitig aus dem Krankenhaus zu entlassen – mit wenigen Ausnahmen.
- Patienten sollten allerdings auf den Rat der Ärzte hören. Wenn sie sich dagegen aussprechen, sollten Patienten sich gut überlegen, ob sie das Krankenhaus vorzeitig verlassen wollen.
- Anschließend besteht in der Regel kein Haftungsanspruch mehr gegenüber den Krankenhausärzten. Daher sollten Patienten sich umgehend in die Hände ihres Hausarztes begeben.
- Wer die Aussicht auf Krankengeld nicht verlieren will, sollte sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Hausarzt holen, so das Krankenhaus diese nicht über den Entlassungstag hinaus ausgestellt hat.
- Ein häuslicher Versorgungsanspruch kann auch dann bestehen, wenn man sich selber aus dem Krankenhaus entlassen hat.
- Datum
- Aktualisiert am
- 18.05.2018
- Autor
- ndm