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Gesetzlich Versicherte

Leistungen der gesetz­lichen Kranken­ver­si­cherung: Was zahlt die Kasse?

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung-wer zahlt?
© Canva

Gesetzlich Versicherte und Arzt: Welche Atteste muss man selbst bezahlen?

„Beim Thema Atteste kommt es darauf an, um welche Art von ärztlichem Attest es sich handelt“, sagt der Sozial­rechts­experte Ronald Richter. „Kostenfrei erhalten Versicherte beispielsweise Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gungen, andere Atteste oder Beschei­ni­gungen des Arztes müssen die Versicherten selbst zahlen.“

Übernimmt die Krankenkasse Fahrtkosten?

Die Übernahme von Fahrtkosten ist zwischen Kranken­kassen und Versicherten ein umstrittenes Thema. Zwar gehört die Übernahme von Fahrtkosten zu den Pflicht­leis­tungen der Kassen, aber nur unter bestimmten Bedingungen, wie das SGB V festlegt.

Dabei gilt: „Jede Fahrt zu einer ambulanten Behandlung, etwa zu einem bestimmten Facharzt, muss der Versicherte zunächst bei seiner Krankenkasse beantragen und ihre Entscheidung abwarten“, sagt der Rechts­anwalt Ronald Richter. Dabei muss der Versicherte darlegen, warum die Behandlung durch diesen Arzt medizinisch notwendig und damit die Fahrt dorthin nötig ist.

Unumstritten ist demgegenüber, dass die Kranken­ver­si­cherung stationäre Transporte zahlt und für die Kosten aufkommt, die entstehen, wenn sich ein Versicherter etwa in einer Notlage befindet und über die Nummer 112 einen Krankenwagen ruft.

Finanziert die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Unter bestimmten Bedingungen zahlen die gesetz­lichen Kranken­kassen Haushalts­hilfen wenn man krank ist und man nicht für sich oder seine Familie sorgen kann. In der Dauer unterscheiden sich die einzelnen Kranken­kassen in ihren Leistungen aber stark voneinander, so dass es sich lohnt, sich bei seiner Kasse nach den Regeln zu erkundigen.

Medikamente: Wie viel muss man zuzahlen?

Wer sich erkältet hat und in der Apotheke nach Nasentropfen oder Halsschmerz­ta­bletten fragt, muss diese Arznei­mittel selbst bezahlen. Denn für rezeptfreie Medika­menten zahlt die gesetzliche Kranken­ver­si­cherung nicht.

Anders sieht es bei apothe­ken­pflichtigen Arznei­mitteln aus, die ein Arzt dem Patienten verschreibt. Die Kosten für verschrei­bungs­pflichtige Medikamente übernimmt die Kranken­ver­si­cherung, die Versicherten müssen meist aber zuzahlen.

Der Eigenanteil des Patienten beträgt in der Regel zehn Prozent des Arznei­mit­tel­preises, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro. Medikamente unter fünf Euro muss der Versicherte komplett selbst zahlen. Die Zuzahlungen sind gedeckelt und dürfen nicht mehr als zwei Prozent des Jahres-Brutto­ein­kommens eines gesetzlich Versicherten betragen; bei chronisch Kranken sinkt die Belastungs­grenze auf ein Prozent.

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Datum
Aktualisiert am
07.02.2024
Autor
DAV,ime/red/dpa
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Themen
Gesundheit Krankenkasse Kranken­ver­si­cherung Krankheit Versicherung

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