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Gesetzlich Versicherte

Leistungen der gesetz­lichen Kranken­ver­si­cherung: Was zahlt die Kasse?

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung-wer zahlt?
© Canva

Im Ausland zum Arzt: Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse kommt für Behand­lungen im Ausland grundsätzlich nur auf, wenn die Behandlung im Inland nicht leistbar ist, und für Notfälle. Der Leistungs­an­spruch ruht, solange Versicherte sich im Ausland aufhalten und gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist.

Das Landes­so­zi­al­gericht Nieder­sachsen-Bremen beschäftigte sich am 21. September 2017 (AZ: L 16 KR 284/17) mit einem Fall, in dem ein Mann zur Behandlung in die Türkei gereist war. Es entschied zugunsten der Krankenkasse: Sie musste die Kosten nicht übernehmen, wie die Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht im DAV mitteilt.

Geklagt hatte ein 40-jähiger, türkisch­stämmiger Mann, der vor vielen Jahren von einer Zecke gebissen wurde. Kurz vor Weihnachten 2014 reiste er in die Türkei und ließ dort die schmerzhafte Borreliose-Symptomatik behandeln. Seine Krankenkasse weigerte sich, die Kosten von umgerechnet rund 860 Euro zu erstatten. Sie meinte, die Behandlung sei auch im Inland möglich gewesen und es habe kein Notfall vorgelegen.

Dagegen klagte der Mann. Er argumen­tierte, erst durch die Behandlung in der Türkei sei er halbwegs schmerzfrei geworden. Die entstandenen Kosten seien relativ gering, und er mache schließlich auch keine weiteren Auslagen geltend, wie etwa Fahrt- und Flugkosten. Der Mann scheiterte vor Gericht. Eine Borreliose könne in Deutschland gut behandelt werden, so das Gericht. Ferner liege bei einer geplanten Behandlung auch kein medizi­nischer Notfall vor.

Wer sich im Ausland behandeln lassen möchte, sollte versuchen, vorher eine geplante Auslands­be­handlung bei der Krankenkasse zu beantragen. Dies ist keine unnötige ‚Förmelei’, sondern notwendige Grundvor­aus­setzung der Leistungs­ge­währung. Denn ein vorheriger Antrag kann insbesondere auch zu einer Beratung zu weiter­füh­renden Facharzt­be­hand­lungen im Inland führen.

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Datum
Aktualisiert am
07.02.2024
Autor
DAV,ime/red/dpa
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Themen
Gesundheit Krankenkasse Kranken­ver­si­cherung Krankheit Versicherung

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