Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Wochentage

Ist Samstag ein Werktag?

Ist Samstag ein Werktag? Die Antwort ist weniger einfach, als Sie vielleicht denken - anwaltauskunft.de klärt auf.
© Quelle: Fixativ/fotolia.com

In Deutschland arbeiten die meisten Menschen von Montag bis Freitag. Aber ist der Samstag deswegen kein Werktag? Anwalt­auskunft.de liefert eine Definition.

Der „Werktag“ ist im Deutschen allgegen­wärtig: Auf dem Fahrplan an der Bushal­te­stelle, im Mietvertrag oder an vielen Verkehrs­schildern, zum Beispiel als Halteverbot „werktags 7 – 14 Uhr“. Die genaue Definition des „Werktags“ sorgt dabei immer wieder für Missver­ständnisse – nicht nur, wenn man sein Auto parken möchte. Dass die Wochentage von Montag bis Freitag Werktage sind, ist klar. Aber was gilt eigentlich am Samstag?

Nicht nur im Parkverbot gilt: Der Samstag ist ein Werktag

Der „Werktag“ wird häufig fälsch­li­cherweise mit dem „Arbeitstag“ verwechselt. Die meisten Menschen arbeiten heute von Montag bis Freitag und gehen deshalb davon aus, dass der arbeitsfreie Samstag kein Werktag ist. Doch mit dieser Einschätzung liegt man in der Regel daneben. Dass der Samstag sehr wohl zu den Werktagen zählt, wird immer wieder von Gerichten bestätigt.

So entschied beispielsweise das Oberlan­des­gericht Hamm, der Samstag sei im „allgemeinen Sprach­ge­brauch“ auch heute noch ein Werktag (AZ: 2 Ss OWi 127/01). Der Begriff sei nicht mit „Arbeitstag“ gleich­zu­setzen, sondern vielmehr als Gegensatz zum Begriff „Sonn- und Feiertag“ zu verstehen. Der Kläger in diesem Fall war an einem Samstag an einer Stelle zu schnell gefahren, an der „werktags“ eine Geschwin­dig­keits­be­grenzung gilt.

Als Begründung ziehen die Gerichte häufig eine Definition im Bundes­ur­laubs­gesetz heran: „Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“

Genau diese Definition sorgt häufig für Verwirrung bei der Frage, wie hoch der gesetzlich definierte Mindest­an­spruch auf Urlaub ist. Das Bundes­ur­laubs­gesetz legt hier 24 „Werktage“ fest – der Samstag wird beim Urlaub also mitgezählt. Arbeit­nehmer, die normalerweise von Montag bis Freitag arbeiten, haben deshalb – ohne die Samstag – nur 20 „echte“ Urlaubstage.

Bleiben wir beim Arbeitsrecht: In manchen Tarifver­trägen gilt der Samstag ebenfalls als Werktag. Das hat das Bundes­ar­beits­gericht (BAG) am 20. September 2017 entschieden (AZ: 6 AZR 143/16). Das ist vor allem wichtig, wenn es um den Schicht­dienst geht. Fällt ein Feiertag auf Samstag, reduziert sich die Arbeitszeit in diesem Monat entsprechend.

Lesen Sie weiter

Datum
Aktualisiert am
04.06.2018
Autor
pst/red
Bewertungen
946031 6
Themen
Auto Miete Recht oder falsch?!

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
Wirtschaft
Paket nicht angekommen: Wer haftet für meine Bestellung?
Leben
Unterschrift: Diese Regeln gelten
Beruf
Das Recht von Arbeitnehmern an Feiertagen
Beruf
Elternzeit: Was Sie jetzt wissen müssen
Geld
Rentenbescheid und Rentenauskunft: Was tun bei Fehlern?
zur
Startseite