Was ist eine Vaterschaftsanerkennung?
Wenn eine unverheiratete Frau ein Kind zur Welt bringt, ist die Vaterschaft des Kindes rechtlich gesehen zunächst offen. Wird etwa das Kind eines Paares geboren, das nicht miteinander verheiratet ist, muss der Mann die Vaterschaft erst offiziell anerkennen. Der Anerkennung muss die Mutter des Kindes zustimmen.
Die rechtliche Vaterschaft anerkennen können auch Männer, die zum Beispiel in einer Patchwork-Familie leben und nicht leiblicher, aber sozialer Vater des Kindes ihrer Partnerin sind.
Nach der Anerkennung der Vaterschaft wird der Vater in die Geburtsurkunde des Kindes aufgenommen. Eine Vaterschaftsanerkennung kann ein Paar vor oder nach der Geburt des Kindes bei einem Standes- oder Jugendamt durchführen. Beim Standesamt kostet die Anerkennung Gebühren, beim Jugendamt ist sie kostenfrei. Die Anerkennung der Vaterschaft wird beurkundet.
Demgegenüber gilt bei verheirateten Paaren: Wird ein Kind in einer Ehe geboren, ist der Ehemann der Mutter „automatisch“ der rechtliche Vater des Kindes. Er muss das Kind nicht erst anerkennen.
Darüber hinaus ist ein Mann dann Vater eines Kindes, wenn ein Gericht die Vaterschaft des Mannes hat feststellen lassen.
Was ist eine Vaterschaftsklage?
Wenn sich ein Mann weigert, die Vaterschaft für ein Kind anzuerkennen, können betroffene Mütter bei ihrem zuständigen Familien- oder Amtsgericht eine Vaterschaftsklage einreichen. Mit dieser Form der Klage beantragen sie, dass das Gericht die Vaterschaft eines Mannes feststellt (siehe oben), der offizielle Name dieses Verfahrens lautet Vaterschaftsfeststellungsklage. Bei einer Vaterschaftsfeststellungsklage helfen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte, finanzielle Hilfen sind über die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe möglich.
Doch nicht nur Mütter können gegen einen mutmaßlichen Vater eine Vaterschaftsklage anstrengen. Gegen den Mann klagen kann auch das Kind. Wenn das Kind noch minderjährig ist, stellt in der Regel das Jugendamt als Beistand des Kindes den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft bei einem Gericht.
Mann verweigert Anerkennung des Kindes: Kann man einen Vaterschaftstest erzwingen?
Familien- oder Amtsgerichte können Männer im Zuge einer Vaterschaftsklage über richterliche Beschlüsse dazu verpflichten, an der Festellung der Vaterschaft mitzuwirken und ein Abstammungsgutachten durchführen zu lassen. Statt Abstammungsgutachten wird im alltäglichen Sprachgesprauch meist der Begriff Vaterschaftstest verwendet. Weigert sich der Mann, einen Vaterschaftstest zu machen, kann das Gericht ihn dazu zwingen. In Extremfällen bringen Polizisten den Mann dann zu einem Labor.
Allerdings: Von der Pflicht, an einem Test mitzuwirken, kann es Ausnahmen geben.
Sind heimliche Vaterschaftstest und Gentests erlaubt?
Es ist davon abzuraten, heimlich Genmaterial des Mannes oder, im Falle zweifelnder Männer, Genmaterial des Kindes zu sammeln und dieses heimlich in einem Labor analysieren zu lassen. Heimliche Vaterschaftstests hat der Gesetzgeber mit der Verabschiedung des Gendiagnostikgesetzes im Jahr 2010 verboten und sanktioniert diese mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro.
Vaterschaft festgestellt: Folgen für Unterhalt, Erbschaften oder Nachlässe und Umgang
Wenn das Abstammungsgutachten, also der Vaterschaftstest, positiv ist, gilt die Vaterschaft des Mannes als festgestellt. Und das kann teils weitreichende finanziellen Folgen für den Mann haben: Unterhaltszahlungen etwa oder erbrechtliche Ansprüche, die das Kind nun erworben hat. Umgekehrt erwirbt der Mann unter Umständen aber auch zum Beispiel ein Umgangsrecht mit dem Kind.
Vaterschaft festgestellt: Unterhalt rückwirkend möglich?
Der Mann muss Kindesunterhalt nicht rückwirkend zahlen. Unterhaltspflichtig ist er aber ab dem Zeitpunkt, an dem seine Vaterschaft festgestellt wurde. Auch erbrechtlich „zählt“ das Kind ab dieser Zeit.
Vaterschaftsklage eines Mannes: Muss die Mutter einem Gentest zustimmen?
Eine Vaterschaftsfeststellungsklage, also eine Vaterschaftsklage, steht auch Männern offen, die an ihrer Vaterschaft zweifeln oder vermuten, Vater eines Kindes zu sein. Dabei kann der Mann unter Umständen erzwingen, dass die Mutter seines mutmaßlichen Kindes einem Vaterschaftstest zustimmt. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgericht Oldenburg am 8. März 2017 (AZ: 13 WF 14/17).
Mann zweifelt an seiner Vaterschaft: Wie kann man vorgehen?
Einem zweifelnden Mann steht über die Vaterschaftslage hinaus die Möglichkeit offen, seine Vaterschaft anzufechten - wenn er gute Gründe dafür vorbringt und eine bestimmte Frist einhält (siehe mehr zur Vaterschaftsanfechtung). Eine Anfechtung der Vaterschaft können auch die Mutter und das Kind beantragen.
Was ist eine Abstammungserklärung?
Seit 2008 kann man unter Umständen eine Abstammung ohne rechtliche Folgen für den Unterhalt oder das Sorgerecht überprüfen lassen. Eine Abstammungserklärung beanspruchen dürfen das Kind, die Mutter und der Mann, der rechtlich als Vater gilt. Sie können die jeweils anderen zum Gentest zwingen. Besteht keine biologische Verwandtschaft, kann im zweiten Schritt die Vaterschaft angefochten werden.
- Datum
- Aktualisiert am
- 26.04.2017
- Autor
- ime