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Nachwuchs

Wie läuft eine Vaterschafts­an­er­kennung ab?

Ein Vaterschaftstest kann die wahren Verwandtschaftsverhältnisse klären. © Quelle: fotoreflex/ panthermedia.net

Was ist eine Vaterschafts­an­er­kennung? Setzt eine solche Anerkennung einen Vaterschaftstest oder eine Klage voraus? Wann kann man eine Vaterschaft anfechten? Die Deutsche Anwalt­auskunft klärt die wichtigsten Fragen rund um die Vaterschaft eines Kindes.

Was ist eine Vaterschafts­an­er­kennung?

Wenn eine unverhei­ratete Frau ein Kind zur Welt bringt, ist die Vaterschaft des Kindes rechtlich gesehen zunächst offen. Wird etwa das Kind eines Paares geboren, das nicht miteinander verheiratet ist, muss der Mann die Vaterschaft erst offiziell anerkennen. Der Anerkennung muss die Mutter des Kindes zustimmen.

Die rechtliche Vaterschaft anerkennen können auch Männer, die zum Beispiel in einer Patchwork-Familie leben und nicht leiblicher, aber sozialer Vater des Kindes ihrer Partnerin sind.

Nach der Anerkennung der Vaterschaft wird der Vater in die Geburts­urkunde des Kindes aufgenommen. Eine Vaterschafts­an­er­kennung kann ein Paar vor oder nach der Geburt des Kindes bei einem Standes- oder Jugendamt durchführen. Beim Standesamt kostet die Anerkennung Gebühren, beim Jugendamt ist sie kostenfrei. Die Anerkennung der Vaterschaft wird beurkundet.

Demgegenüber gilt bei verhei­rateten Paaren: Wird ein Kind in einer Ehe geboren, ist der Ehemann der Mutter „automatisch“ der rechtliche Vater des Kindes. Er muss das Kind nicht erst anerkennen.

Darüber hinaus ist ein Mann dann Vater eines Kindes, wenn ein Gericht die Vaterschaft des Mannes hat feststellen lassen.

Was ist eine Vaterschaftsklage?

Wenn sich ein Mann weigert, die Vaterschaft für ein Kind anzuer­kennen, können betroffene Mütter bei ihrem zuständigen Familien- oder Amtsgericht eine Vaterschaftsklage einreichen. Mit dieser Form der Klage beantragen sie, dass das Gericht die Vaterschaft eines Mannes feststellt (siehe oben), der offizielle Name dieses Verfahrens lautet Vaterschafts­fest­stel­lungsklage. Bei einer Vaterschafts­fest­stel­lungsklage helfen Rechts­an­wäl­tinnen oder Rechts­anwälte, finanzielle Hilfen sind über die Beratungshilfe und die Prozess­kos­tenhilfe möglich.

Doch nicht nur Mütter können gegen einen mutmaß­lichen Vater eine Vaterschaftsklage anstrengen. Gegen den Mann klagen kann auch das Kind. Wenn das Kind noch minder­jährig ist, stellt in der Regel das Jugendamt als Beistand des Kindes den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft bei einem Gericht.

Mann verweigert Anerkennung des Kindes: Kann man einen Vaterschaftstest erzwingen?

Familien- oder Amtsge­richte können Männer im Zuge einer Vaterschaftsklage über richterliche Beschlüsse dazu verpflichten, an der Festellung der Vaterschaft mitzuwirken und ein Abstam­mungs­gut­achten durchführen zu lassen. Statt Abstam­mungs­gut­achten wird im alltäg­lichen Sprach­ge­sprauch meist der Begriff Vaterschaftstest verwendet. Weigert sich der Mann, einen Vaterschaftstest zu machen, kann das Gericht ihn dazu zwingen. In Extrem­fällen bringen Polizisten den Mann dann zu einem Labor.

Allerdings: Von der Pflicht, an einem Test mitzuwirken, kann es Ausnahmen geben.

Sind heimliche Vaterschaftstest und Gentests erlaubt?

Es ist davon abzuraten, heimlich Genmaterial des Mannes oder, im Falle zweifelnder Männer, Genmaterial des Kindes zu sammeln und dieses heimlich in einem Labor analysieren zu lassen. Heimliche Vaterschaftstests hat der Gesetzgeber mit der Verabschiedung des Gendia­gnos­tik­ge­setzes im Jahr 2010 verboten und sanktioniert diese mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro.

Vaterschaft festge­stellt: Folgen für Unterhalt, Erbschaften oder Nachlässe und Umgang

Wenn das Abstam­mungs­gut­achten, also der Vaterschaftstest, positiv ist, gilt die Vaterschaft des Mannes als festge­stellt. Und das kann teils weitrei­chende finanziellen Folgen für den Mann haben: Unterhalts­zah­lungen etwa oder erbrechtliche Ansprüche, die das Kind nun erworben hat. Umgekehrt erwirbt der Mann unter Umständen aber auch zum Beispiel ein Umgangsrecht mit dem Kind.

Vaterschaft festge­stellt: Unterhalt rückwirkend möglich?

Der Mann muss Kindes­un­terhalt nicht rückwirkend zahlen. Unterhalts­pflichtig ist er aber ab dem Zeitpunkt, an dem seine Vaterschaft festge­stellt wurde. Auch erbrechtlich „zählt“ das Kind ab dieser Zeit.

Vaterschaftsklage eines Mannes: Muss die Mutter einem Gentest zustimmen?

Eine Vaterschafts­fest­stel­lungsklage, also eine Vaterschaftsklage, steht auch Männern offen, die an ihrer Vaterschaft zweifeln oder vermuten, Vater eines Kindes zu sein. Dabei kann der Mann unter Umständen erzwingen, dass die Mutter seines mutmaß­lichen Kindes einem Vaterschaftstest zustimmt. Das berichtet die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht und verweist auf ein Urteil des Oberlan­des­gericht Oldenburg am 8. März 2017 (AZ: 13 WF 14/17).

Mann zweifelt an seiner Vaterschaft: Wie kann man vorgehen?

Einem zweifelnden Mann steht über die Vaterschaftslage hinaus die Möglichkeit offen, seine Vaterschaft anzufechten - wenn er gute Gründe dafür vorbringt und eine bestimmte Frist einhält (siehe mehr zur Vaterschafts­an­fechtung). Eine Anfechtung der Vaterschaft können auch die Mutter und das Kind beantragen.

Was ist eine Abstam­mungs­er­klärung?

Seit 2008 kann man unter Umständen eine Abstammung ohne rechtliche Folgen für den Unterhalt oder das Sorgerecht überprüfen lassen. Eine Abstam­mungs­er­klärung beanspruchen dürfen das Kind, die Mutter und der Mann, der rechtlich als Vater gilt. Sie können die jeweils anderen zum Gentest zwingen. Besteht keine biologische Verwandt­schaft, kann im zweiten Schritt die Vaterschaft angefochten werden.

Datum
Aktualisiert am
26.04.2017
Autor
ime
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Themen
Eltern Familie Karneval Kinder Vaterschaft

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