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Familie

Halbwai­senrente: Wer sie wann bekommt

Halbwaisenrente – wer sie wann bekommt

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten eine Halbwai­senrente, wenn ein Elternteil stirbt. Die Deutsche Anwalt­auskunft zeigt, welche Regeln bei der Halbwai­senrente gelten.

Nach dem Tod eines Elternteils kann das Kind beim zuständigen Renten­träger eine Hinter­blie­be­nenrente beantragen. Halbwaisen haben einen Anspruch auf eine Halbwaisen-, Vollwaisen auf eine Vollwai­senrente (siehe Info-Box).

Wann erhalten verwaiste Kinder Hinter­blie­be­nenrente?

Kinder erhalten nach dem Tod ihrer Mutter oder ihres Vaters eine Halbwai­senrente, wenn ihr verstorbener Elternteil mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat. Diese Voraus­setzung entfällt, wenn der oder die Verstorbene Berufs­an­fänger war oder bei einem Arbeits­unfall verstorben ist.

Was ist eine Vollwai­senrente?

Wenn beide Eltern versterben, kann ein Kind eine Vollwai­senrente erhalten. Das Kind erhält 20 Prozent von der Rente seiner Eltern, die höher ausgefallen wäre. Dazu kommt ein Zuschlag für jeden Einzah­lungsmonat des Elternteils. Dieses muss eine allgemeine Wartezeit von mindestens fünf Jahren erfüllt haben.

Wann hat ein Kind Anspruch auf Halbwai­senrente?

Anspruch haben sowohl leibliche als auch adoptierte Kinder eines Verstorbenen. Auch Stief- und Pflege­kinder erhalten eine Waisenrente, wenn sie mit dem Verstorbenen zusammen­gelebt haben.

Erhalten Kinder aus eheähn­lichen Beziehungen eine Halbwai­senrente?

Kindern unverhei­rateter Eltern bekommen eine Halbwai­senrente, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt oder ein Gericht die Vaterschaft festge­stellt hat.

"Auch Enkel sowie Geschwister erhalten diese Rente ‒ aber nur, wenn sie mit dem Verstorbenen unter einem Dach gewohnt haben", sagt Rechts­anwalt Schafhausen von der Arbeits­ge­mein­schaft Sozialrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Erhalten auch Kinder von Beamten eine Rente?

Ja. Auch das Kind eines Beamten kann eine Waisenrente erhalten. Dies ist auch dann der Fall, wenn der verstorbene Elternteil nicht in die gesetzliche Renten­ver­si­cherung eingezahlt hat.

Wie hoch ist die Rente?

Die Höhe der Halbwai­senrente hängt von den Renten­an­sprüchen ab, die die Mutter oder der Vater bis zum Tod angesammelt hatten. Die Halbwai­senrente beträgt zehn Prozent der Rente, die der Verstorbene erhalten hätte, hinzu kommt ein indivi­dueller Zuschlag.

Wo beantragt man die Halbwai­senrente?

Hinter­bliebene stellen den Antrag beim zuständigen Renten­ver­si­che­rungs­träger. Kam der verstorbene Versicherte bei einem Arbeits­unfall ums Leben stellen sie ihn zusätzlich bei der Unfallkasse des Bundes.

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Datum
Aktualisiert am
11.05.2018
Autor
ime
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Themen
Eltern Jugendliche Kinder Rente Tod

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