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- Seite 1 – Wann erhalten verwaiste Kinder Hinterbliebenenrente?
- Seite 2 – Wer erhält die Halbwaisenrente?
- Seite 3 – Für welche Dauer erhält man eine Halbwaisenrente?
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Nach dem Tod eines Elternteils kann das Kind beim zuständigen Rententräger eine Hinterbliebenenrente beantragen. Halbwaisen haben einen Anspruch auf eine Halbwaisen-, Vollwaisen auf eine Vollwaisenrente (siehe Info-Box).
Kinder erhalten nach dem Tod ihrer Mutter oder ihres Vaters eine Halbwaisenrente, wenn ihr verstorbener Elternteil mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat. Diese Voraussetzung entfällt, wenn der oder die Verstorbene Berufsanfänger war oder bei einem Arbeitsunfall verstorben ist.
Wenn beide Eltern versterben, kann ein Kind eine Vollwaisenrente erhalten. Das Kind erhält 20 Prozent von der Rente seiner Eltern, die höher ausgefallen wäre. Dazu kommt ein Zuschlag für jeden Einzahlungsmonat des Elternteils. Dieses muss eine allgemeine Wartezeit von mindestens fünf Jahren erfüllt haben.
Anspruch haben sowohl leibliche als auch adoptierte Kinder eines Verstorbenen. Auch Stief- und Pflegekinder erhalten eine Waisenrente, wenn sie mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben.
Kindern unverheirateter Eltern bekommen eine Halbwaisenrente, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt oder ein Gericht die Vaterschaft festgestellt hat.
"Auch Enkel sowie Geschwister erhalten diese Rente ‒ aber nur, wenn sie mit dem Verstorbenen unter einem Dach gewohnt haben", sagt Rechtsanwalt Schafhausen von der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Ja. Auch das Kind eines Beamten kann eine Waisenrente erhalten. Dies ist auch dann der Fall, wenn der verstorbene Elternteil nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Die Höhe der Halbwaisenrente hängt von den Rentenansprüchen ab, die die Mutter oder der Vater bis zum Tod angesammelt hatten. Die Halbwaisenrente beträgt zehn Prozent der Rente, die der Verstorbene erhalten hätte, hinzu kommt ein individueller Zuschlag.
Hinterbliebene stellen den Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Kam der verstorbene Versicherte bei einem Arbeitsunfall ums Leben stellen sie ihn zusätzlich bei der Unfallkasse des Bundes.