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Trennungs­fa­milien

Unterhalt nach Trennung: Einkom­mens­stei­gerung beim Unterhalt mitteilen

Wer Unterhalt von seinem Ex-Partner erhält, muss eine Änderung seines Einkommens mitteilen. © Quelle: Oxberry/OJOImagesLtd/gettyimages.de

Wenn ein Gericht nach der Trennung eines Paares einen Unterhalt festlegt, oder ist dieser durch einen Vergleich entstanden, muss der Unterhalts­ver­pflichtete den Unterhalt zahlen. Er, aber auch der Unterhalts­be­rechtigte sind verpflichtet, eine Einkom­mens­stei­gerung unaufge­fordert mitzuteilen, sofern es sich nicht nur um marginale Steige­rungen handelt.

Wer nach einer Trennung dazu verpflichtet ist, Unterhalt an den Ex-Partner zu zahlen, muss mitteilen, wenn sich sein Einkommen in der Höhe verändert. Diese Pflicht gilt aber auch umgekehrt für denjenigen, der den Unterhalt bekommt. Wer dies versäumt läuft Gefahr, den Unterhalts­an­spruch ganz oder teilweise zu verlieren. Die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins  (DAV) informiert über einen Beschluss des Oberlan­des­ge­richts Koblenz vom 20. April 2015 (AZ: 13 UF 165/15).

Unterhalts­be­rechtigt: Was gilt, wenn sich das Einkommen erhöht?

Der Fall: Die Frau und der Mann schlossen nach der Trennung einen Vergleich. Danach war der Mann verpflichtet, der Frau monatlich 450 Euro zu zahlen. Das Einkommen der Frau wurde als Einkom­mens­grenze festgelegt. Zum Zeitpunkt des Vergleichs waren das 400 Euro monatlich.

 

Im September 2013 wollte die Frau über das Gericht eine Steigerung ihres Unterhalts feststellen lassen. Nach ihrer Berechnung hatte sie nun Anspruch auf das Doppelte. Seit Mai 2013 verdiente sie allerdings 763 Euro monatlich netto. Diese erhebliche Steigerung ihres Einkommens hatte sie jedoch nicht mitgeteilt.

Unterhalt und Steigerung des Einkommens: Änderungen mitteilen

Das Gericht entschied, dass der Mann lediglich den bisher gezahlten Unterhalt zahlen müsse. Einen möglicherweise bestehenden Anspruch auf Erhöhung habe die Frau verwirkt.

Begründung: Sie hatte die Einkom­mens­stei­gerung nicht mitgeteilt. Denn: Auch wer Unterhalt bekommt, muss die Steigerung seines Einkommens mitteilen, wenn diese nicht nur marginal ist. Und zwar unaufge­fordert und zeitnah.

Dies gilt unabhängig davon, ob sich daraus letztlich eine Reduzierung des Unterhalts­an­spruchs überhaupt ergibt. „Denn ob und gegebe­nenfalls in welchem Umfang die Einkom­mens­stei­gerung Auswir­kungen auf den Unterhalts­an­spruch hat, darf der aus einem Vergleich Unterhalts­be­rechtigte nicht selbst entscheiden“, so das Gericht. Der Mann müsse selbst in die Lage versetzt werden, prüfen zu können, ob sich die Einkom­mens­stei­gerung der Frau auf seine Unterhalts­zahlung auswirke. Das Gericht begrenzte daher den Unterhalt der Frau auf den im Vergleich festge­schriebenen Betrag.

Bei der Verein­barung über einen Vergleich sollte man sich anwalt­licher Hilfe versichern. So sind die eigenen Interessen am besten vertreten.

Datum
Aktualisiert am
24.05.2016
Autor
red/dpa
Bewertungen
792
Themen
Ehe Geld Trennung Unterhalt

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