
Wer nach einer Trennung dazu verpflichtet ist, Unterhalt an den Ex-Partner zu zahlen, muss mitteilen, wenn sich sein Einkommen in der Höhe verändert. Diese Pflicht gilt aber auch umgekehrt für denjenigen, der den Unterhalt bekommt. Wer dies versäumt läuft Gefahr, den Unterhaltsanspruch ganz oder teilweise zu verlieren. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über einen Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 20. April 2015 (AZ: 13 UF 165/15).
Unterhaltsberechtigt: Was gilt, wenn sich das Einkommen erhöht?
Der Fall: Die Frau und der Mann schlossen nach der Trennung einen Vergleich. Danach war der Mann verpflichtet, der Frau monatlich 450 Euro zu zahlen. Das Einkommen der Frau wurde als Einkommensgrenze festgelegt. Zum Zeitpunkt des Vergleichs waren das 400 Euro monatlich.
Im September 2013 wollte die Frau über das Gericht eine Steigerung ihres Unterhalts feststellen lassen. Nach ihrer Berechnung hatte sie nun Anspruch auf das Doppelte. Seit Mai 2013 verdiente sie allerdings 763 Euro monatlich netto. Diese erhebliche Steigerung ihres Einkommens hatte sie jedoch nicht mitgeteilt.
Unterhalt und Steigerung des Einkommens: Änderungen mitteilen
Das Gericht entschied, dass der Mann lediglich den bisher gezahlten Unterhalt zahlen müsse. Einen möglicherweise bestehenden Anspruch auf Erhöhung habe die Frau verwirkt.
Begründung: Sie hatte die Einkommenssteigerung nicht mitgeteilt. Denn: Auch wer Unterhalt bekommt, muss die Steigerung seines Einkommens mitteilen, wenn diese nicht nur marginal ist. Und zwar unaufgefordert und zeitnah.
Dies gilt unabhängig davon, ob sich daraus letztlich eine Reduzierung des Unterhaltsanspruchs überhaupt ergibt. „Denn ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Einkommenssteigerung Auswirkungen auf den Unterhaltsanspruch hat, darf der aus einem Vergleich Unterhaltsberechtigte nicht selbst entscheiden“, so das Gericht. Der Mann müsse selbst in die Lage versetzt werden, prüfen zu können, ob sich die Einkommenssteigerung der Frau auf seine Unterhaltszahlung auswirke. Das Gericht begrenzte daher den Unterhalt der Frau auf den im Vergleich festgeschriebenen Betrag.
Bei der Vereinbarung über einen Vergleich sollte man sich anwaltlicher Hilfe versichern. So sind die eigenen Interessen am besten vertreten.
- Datum
- Aktualisiert am
- 24.05.2016
- Autor
- red/dpa