Umgangsrecht: Wer hat Recht auf Umgang mit einem Kind?
Ein Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, also mit seinem Vater und seiner Mutter. Umgekehrt haben beide Elternteile das Recht, aber auch die Pflicht, ihr Kind zu sehen und mit ihm zusammen zu sein. Das legt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 1684 fest. „Beim Umgangsrecht zählt vor allem das Wohl des Kindes“, sagt die Berliner Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Deshalb greift das Umgangsrecht unabhängig vom Familienstand der Eltern – und es gilt unabhängig davon, ob die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht für das Kind haben.“
Das Recht von Eltern auf Umgang mit ihrem Kind greift also auch dann, wenn die beiden Elternteile vor ihrer Trennung in einer eheähnlichen Gemeinschaft miteinander gelebt haben. Auch gilt das Umgangsrecht unabhängig vom Sorgerecht für ein Kind.
Umgangsrecht und Sorgerecht: Was ist der Unterschied?
Verheiratete Eltern haben „automatisch“ das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind. Bei unverheirateten Eltern hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Unverheiratete Eltern bekommen dann das gemeinsame Sorgerecht, wenn der Mann die Vaterschaft anerkennt und beide Erklärungen abgeben. Zur elterlichen Sorge gehören die Personen- und die Vermögenssorge, sorgeberechtigte Eltern sind die gesetzlichen Vertreter ihres Kindes.
Man muss als Elternteil nicht sorgeberechtigt sein, um ein Umgangsrecht mit seinem Kind zu haben. Ein Umgangsrecht haben Eltern in jedem Fall ebenso wie das Kind umgekehrt das Recht auf Umgang mit Mutter und Vater hat.
Umgangsrecht nach Trennung: Haben auch Großeltern, Onkel oder Tanten das Recht auf Umgang mit einem Kind?
„Alle Menschen, die eine wichtige Rolle im Leben des Kindes spielen, haben ein Umgangsrecht mit dem Kind“ sagt die Familienrechtsexpertin Eva Becker. Das können die Großeltern, die Geschwister und enge Bezugspersonen sein, die sich um das Kind kümmern und Verantwortung für das Kind übernehmen. Bedingung für den Umgang anderer Personen außer den Eltern mit einem Kind ist, dass diese Kontakte dem Kindeswohl dienen.
Umgangsrecht nach Trennung: Regeln für den Umgang des biologischen Vaters mit dem Kind
Wenn es dem Wohl eines Kindes dient, können auch Väter auf ein Umgangsrecht pochen, die vielleicht nie mit dem Kind zusammengelebt und kaum Kontakt zu ihm hatten. Wichtig ist hier nur, dass sie die Erzeuger des Kindes sind. Leiblichen Vätern kann auch dann ein Umgangsrecht zustehen, wenn das Kind einen rechtlichen Vater hat. Diese Situation kann zum Beispiel dann entstehen, wenn die Mutter geheiratet und ihr Gatte das Kind adoptiert hat, dieser also zum rechtlichen Vater geworden ist.
Umgangsrecht und Kindeswohl: Zählen auch Telefonate zum persönlichen Kontakt?
Das Umgangsrecht sieht verschiedene Formen persönlichen Kontakts zwischen einem Kind und einer umgangsberechtigten Person vor. Deshalb dürfen sich das Kind und die oder der Umgangsberechtigte nicht nur persönlich treffen, sondern zum Beispiel auch miteinander telefonieren oder sich Briefe und Mails schreiben.
Umgangsrecht und Kindeswohl: Regeln für Übernachtungen und die Ferien
Zum Umgangsrecht gehören auch Übernachtungen, wie das Oberlandesgericht Saarbrücken im Januar 2013 entschieden hat (AZ: 6 UF 20/13). Schließlich würden Übernachtungen die Beziehung zwischen dem umgangsberechtigten Elternteil und dem Kind festigen, argumentierten die Richter in ihrem Urteil.
Im Mai 2016 urteilte das Oberlandesgericht Schleswig, dass längere Umgangskontakte des Umgangsberechtigten mit dem Kind in den Ferien der Bindung zwischen Kind und Elternteil dienten. Die Richter betonten daher, dass zu einer Umgangsregelung auch ein Ferienumgang gehöre, das Kind also in den Ferien längere Zeit bei der oder dem Umgangsberechtigten zubringen dürfe (AZ: 10 UF 11/16).
Umgangsrecht nach Trennung: Kann ein Elternteil vom Umgang mit seinem Kind ausgeschlossen werden?
Ja. Das Umgangsrecht eines Elternteils kann eingeschränkt und sogar komplett ausgeschlossen werden, wenn diese Maßnahme dem Kindeswohl dient. Allerdings sind solche Verbote selten.
Streit zwischen Umgangsberechtigten um das Umgangsrecht: Was können Mütter und Väter tun?
Gerichte müssen das Umgangsrecht für ein Kind immer dann regeln, wenn die Eltern sich nicht darüber einigen können, wer das Kind wann und wie lange sehen darf. In solchen Fällen können Mütter oder Väter einen Antrag bei einem Familiengericht auf Anordnung einer Umgangsregelung stellen. In einem gerichtlichen Beschluss legt das Familiengericht dann eine Umgangsregelung fest, die für alle Beteiligten verbindlich ist. Wer sich nicht daran hält, riskiert Ordnungsstrafen oder Zwangsmaßnahmen.
Umgangsrecht nach Trennung: Was ist begleiteter Umgang?
In Ausnahmefällen kann das Familiengericht einen begleitenden Umgang verordnen. Dann darf das Kind den anderen Elternteil nur sehen, wenn eine dritte Person anwesend ist, zum Beispiel ein Jugendamtsmitarbeiter.
Trennung und Umgangsrecht: Wie kann eine Umgangsregelung aussehen?
Wie eine für alle Beteiligten gute Umgangsregelung aussehen kann, hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel vom Alter des Kindes. Kinder, die eine Kita oder einen Kindergarten besuchen, sehen ihren Papa oder ihre Mama meist in häufigeren, aber kürzeren Intervallen. So wird ihnen die Zeit zwischen den Treffen nicht zu lang. Schulkinder besuchen den anderen Elternteil, meist den Vater, oft alle 14 Tage am Wochenende. Manche Eltern einigen sich auf ein Wechselmodell, bei dem sie sich die Betreuung des Kindes paritätisch aufteilen. Dann lebt das Kind in der einen Woche bei dem einen Elternteil, in der anderen Woche bei dem anderen.
Umgangsrecht: Kann das Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden?
In der Vergangenheit haben Familiengerichte das Wechselmodell meist nicht gegen den Willen eines Elternteils oder gegen den Willen des Kindes angeordnet. Denn das Modell erfordert viele Absprachen über die Alltagsbelange des Kindes und funktioniert deshalb nur gut, wenn Eltern miteinander kooperieren können und nicht zerstritten sind. Ob diese geltende Rechtslage sich tatsächlich ändert durch den im Februar 2017 ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), muss man abwarten. Lesen Sie unseren Artikel über den Beschluss des BGH zum Wechselmodell.
Umgangsrecht: Kann ein Umgang gegen den Willen eines Kindes angeordnet werden?
Das Urteil des Bundesgerichtshofs macht deutlich, dass Familienrichter bei der Entscheidung zum Beispiel für oder gegen ein Wechselmodell auch den Willen des Kindes berücksichtigen müssen. Dies tun Familienrichter je nach Alter des Kinder allerdings in der Regel auch, bevor sie eine Umgangsregelung festlegen. Dass kindliche Wünsche beim Umgang berücksichtigt werden, kann dazu führen, dass die in Umgangsregelungen oft üblichen Übernachtungen bei einem der Elternteile (siehe oben) entfallen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 25.04.2017
- Autor
- ime