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Familien

Umgangsrecht: Was gilt rechtlich?

Umgangsrecht: Auch ein Kind hat nach der Trennung seiner Eltern das Recht, seinen Vater und seine Mutter regelmäßig zu sehen. © Quelle: Shinn/ corbisimages.com

Wenn sich ein Paar trennt oder scheiden lässt, wirft das viele Fragen auf: Bei welchem Elternteil wird das Kind in Zukunft hauptsächlich wohnen? Wann und wie oft darf der andere Elternteil das Kind sehen? Wir klären die wichtigsten Fragen zum Thema Umgangsrecht.

Umgangsrecht: Wer hat Recht auf Umgang mit einem Kind?

Ein Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Eltern­teilen, also mit seinem Vater und seiner Mutter. Umgekehrt haben beide Elternteile das Recht, aber auch die Pflicht, ihr Kind zu sehen und mit ihm zusammen zu sein. Das legt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 1684 fest. „Beim Umgangsrecht zählt vor allem das Wohl des Kindes“, sagt die Berliner Rechts­an­wältin Eva Becker, Vorsitzende der Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Deshalb greift das Umgangsrecht unabhängig vom Famili­enstand der Eltern – und es gilt unabhängig davon, ob die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht für das Kind haben.“

Das Recht von Eltern auf Umgang mit ihrem Kind greift also auch dann, wenn die beiden Elternteile vor ihrer Trennung in einer eheähn­lichen Gemein­schaft miteinander gelebt haben. Auch gilt das Umgangsrecht unabhängig vom Sorgerecht für ein Kind.

Umgangsrecht und Sorgerecht: Was ist der Unterschied?

Verhei­ratete Eltern haben „automatisch“ das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind. Bei unverhei­rateten Eltern hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Unverhei­ratete Eltern bekommen dann das gemeinsame Sorgerecht, wenn der Mann die Vaterschaft anerkennt und beide Erklärungen abgeben. Zur elterlichen Sorge gehören die Personen- und die Vermögenssorge, sorgebe­rechtigte Eltern sind die gesetz­lichen Vertreter ihres Kindes.

Man muss als Elternteil nicht sorgebe­rechtigt sein, um ein Umgangsrecht mit seinem Kind zu haben. Ein Umgangsrecht haben Eltern in jedem Fall ebenso wie das Kind umgekehrt das Recht auf Umgang mit Mutter und Vater hat.

Umgangsrecht nach Trennung: Haben auch Großeltern, Onkel oder Tanten das Recht auf Umgang mit einem Kind?

 „Alle Menschen, die eine wichtige Rolle im Leben des Kindes spielen, haben ein Umgangsrecht mit dem Kind“ sagt die Famili­en­rechts­expertin Eva Becker. Das können die Großeltern, die Geschwister und enge Bezugs­personen sein, die sich um das Kind kümmern und Verant­wortung für das Kind übernehmen. Bedingung für den Umgang anderer Personen außer den Eltern mit einem Kind ist, dass diese Kontakte dem Kindeswohl dienen.

Umgangsrecht nach Trennung: Regeln für den Umgang des biologischen Vaters mit dem Kind

Wenn es dem Wohl eines Kindes dient, können auch Väter auf ein Umgangsrecht pochen, die vielleicht nie mit dem Kind zusammen­gelebt und kaum Kontakt zu ihm hatten. Wichtig ist hier nur, dass sie die Erzeuger des Kindes sind. Leiblichen Vätern kann auch dann ein Umgangsrecht zustehen, wenn das Kind einen rechtlichen Vater hat. Diese Situation kann zum Beispiel dann entstehen, wenn die Mutter geheiratet und ihr Gatte das Kind adoptiert hat, dieser also zum rechtlichen Vater geworden ist.

Umgangsrecht und Kindeswohl: Zählen auch Telefonate zum persön­lichen Kontakt?

Das Umgangsrecht sieht verschiedene Formen persön­lichen Kontakts zwischen einem Kind und einer umgangs­be­rech­tigten Person vor. Deshalb dürfen sich das Kind und die oder der Umgangs­be­rechtigte nicht nur persönlich treffen, sondern zum Beispiel auch miteinander telefo­nieren oder sich Briefe und Mails schreiben. 

Umgangsrecht und Kindeswohl: Regeln für Übernach­tungen und die Ferien

Zum Umgangsrecht gehören auch Übernach­tungen, wie das Oberlan­des­gericht Saarbrücken im Januar 2013 entschieden hat (AZ: 6 UF 20/13). Schließlich würden Übernach­tungen die Beziehung zwischen dem umgangs­be­rech­tigten Elternteil und dem Kind festigen, argumen­tierten die Richter in ihrem Urteil.

Im Mai 2016 urteilte das Oberlan­des­gericht Schleswig, dass längere Umgangs­kontakte des Umgangs­be­rech­tigten mit dem Kind in den Ferien der Bindung zwischen Kind und Elternteil dienten. Die Richter betonten daher, dass zu einer Umgangs­re­gelung auch ein Ferien­umgang gehöre, das Kind also in den Ferien längere Zeit bei der oder dem Umgangs­be­rech­tigten zubringen dürfe (AZ: 10 UF 11/16).

Umgangsrecht nach Trennung: Kann ein Elternteil vom Umgang mit seinem Kind ausgeschlossen werden?

Ja. Das Umgangsrecht eines Elternteils kann eingeschränkt und sogar komplett ausgeschlossen werden, wenn diese Maßnahme dem Kindeswohl dient. Allerdings sind solche Verbote selten.

Streit zwischen Umgangs­be­rech­tigten um das Umgangsrecht: Was können Mütter und Väter tun?

Gerichte müssen das Umgangsrecht für ein Kind immer dann regeln, wenn die Eltern sich nicht darüber einigen können, wer das Kind wann und wie lange sehen darf. In solchen Fällen können Mütter oder Väter einen Antrag bei einem Famili­en­gericht auf Anordnung einer Umgangs­re­gelung stellen. In einem gericht­lichen Beschluss legt das Famili­en­gericht dann eine Umgangs­re­gelung fest, die für alle Beteiligten verbindlich ist. Wer sich nicht daran hält, riskiert Ordnungs­strafen oder Zwangs­maß­nahmen.

Umgangsrecht nach Trennung: Was ist begleiteter Umgang?

In Ausnah­me­fällen kann das Famili­en­gericht einen beglei­tenden Umgang verordnen. Dann darf das Kind den anderen Elternteil nur sehen, wenn eine dritte Person anwesend ist, zum Beispiel ein Jugend­amts­mit­ar­beiter.

Trennung und Umgangsrecht: Wie kann eine Umgangs­re­gelung aussehen?

Wie eine für alle Beteiligten gute Umgangs­re­gelung aussehen kann, hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel vom Alter des Kindes. Kinder, die eine Kita oder einen Kinder­garten besuchen, sehen ihren Papa oder ihre Mama meist in häufigeren, aber kürzeren Intervallen. So wird ihnen die Zeit zwischen den Treffen nicht zu lang. Schulkinder besuchen den anderen Elternteil, meist den Vater, oft alle 14 Tage am Wochenende. Manche Eltern einigen sich auf ein Wechsel­modell, bei dem sie sich die Betreuung des Kindes paritätisch aufteilen. Dann lebt das Kind in der einen Woche bei dem einen Elternteil, in der anderen Woche bei dem anderen.

Umgangsrecht: Kann das Wechsel­modell gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden?

In der Vergan­genheit haben Famili­en­ge­richte das Wechsel­modell meist nicht gegen den Willen eines Eltern­teils oder gegen den Willen des Kindes angeordnet. Denn das Modell erfordert viele Absprachen über die Alltags­belange des Kindes und funktioniert deshalb nur gut, wenn Eltern mitein­ander koope­rieren können und nicht zerstritten sind. Ob diese geltende Rechtslage sich tatsächlich ändert durch den im Februar 2017 ergangenen Beschluss des Bundes­ge­richtshofs (BGH), muss man abwarten. Lesen Sie unseren Artikel über den Beschluss des BGH zum Wechsel­modell.

Umgangsrecht: Kann ein Umgang gegen den Willen eines Kindes angeordnet werden?

Das Urteil des Bundes­ge­richtshofs macht deutlich, dass Famili­en­richter bei der Entscheidung zum Beispiel für oder gegen ein Wechsel­modell auch den Willen des Kindes berück­sichtigen müssen. Dies tun Famili­en­richter je nach Alter des Kinder allerdings in der Regel auch, bevor sie eine Umgangs­re­gelung festlegen. Dass kindliche Wünsche beim Umgang berück­sichtigt werden, kann dazu führen, dass die in Umgangs­re­ge­lungen oft üblichen Übernach­tungen bei einem der Elternteile (siehe oben) entfallen.

Lesen Sie in diesem Artikel mehr über den Einfluss eines Kindes auf die Gestaltung von Umgangs­re­ge­lungen.

Datum
Aktualisiert am
25.04.2017
Autor
ime
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Themen
Eltern Familie Kinder

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