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UN-Konvention

Kinder haben Rechte

Wie sehen die Rechte von Kindern in Deutschland aus? © Quelle: Connett/gettyimages.de

Vor 25 Jahren trat die Kinder­rechts­kon­vention der Vereinten Nationen in Deutschland in Kraft. Wir haben uns angesehen, welche Rechte Kinder in Deutschland haben und stellen einige dieser Rechte vor. Ein Überblick.

Kinder­rechts­kon­vention und Kinder­rechte: Haben Kinder das Recht, über ihr Vermögen zu bestimmen?

Kindern ist es erlaubt, Geld von ihrem Vermögen oder Konto abzuheben, wenn es ihre Eltern gestatten. Eltern sind rechtliche Vertreter ihres Kindes und haben daher auch die Vermögenssorge für das Kind. Diese gibt Müttern und Vätern einen großen Spielraum im Umgang mit dem Geld ihres Kindes. Eltern dürfen das Geld jedoch nicht für sich selbst ausgeben. Auch ist es ihnen nicht erlaubt, etwa Grundstücke ihres Kindes so ohne weiteres zu verkaufen oder ihre Erbschaften auszuschlagen. Für beides brauchen Eltern die Erlaubnis eines Famili­en­ge­richts. Das gilt auch, wenn sie vom Geld des Kindes Grundstücke erwerben wollen.

Kinder­rechte: Was dürfen Kinder von ihrem Taschengeld kaufen?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt fest, dass ein Kind unter sieben Jahre noch nicht geschäftsfähig ist, daher kann ein Kita-Kind streng genommen noch nichts kaufen. Das ändert sich aber mit dem 7. Geburtstag des Kindes, denn ab diesem Zeitpunkt gilt ein Kind als beschränkt geschäftsfähig und erwirbt damit das Recht, Dinge zu kaufen, wenn die Eltern es erlauben.

Diese Erlaubnis ihrer Eltern braucht ein Kind dann nicht, wenn es seine Einkäufe vom eigenen Taschengeld finanziert. Denn Eltern geben ihrem Kind Taschengeld, damit es eben frei darüber verfügen kann, wie der berühmte Taschen­geld­pa­ragraph im BGB fest. „Aber auch vom Taschengeld dürfen Kinder nicht alles kaufen, was sie wollen“, sagt Rechts­an­wältin Eva Becker von der Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Für teure Anschaf­fungen brauchen sie die Erlaubnis ihrer Eltern.“

Rechte von Kindern im Grundgesetz festschreiben

Die Bundes­mi­nister Manuela Schwesig und Heiko Maas (beide SPD) plädieren dafür, die Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern. Dadurch werde klarge­stellt, „dass Kinder eigene Rechte haben und der Staat die Entwicklung von Kindern auch angemessen fördern muss“, sagte der Justiz­mi­nister am 4. April 2017 bei einem Festakt in Berlin anlässlich des 25-jährigen Inkraft­tretens der UN-Kinder­rechts­kon­vention in Deutschland.

Der Staat habe die Pflicht, Kinder vor Gewalt und Gefahren zu schützen. Es müsse klarge­stellt werden, dass bei allen Entschei­dungen des Staates die Interessen und Belange von Kindern ausdrücklich berück­sichtigt werden. Familien- und Jugend­mi­nisterin Schwesig sprach sich zugleich für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre aus.

Fast alle UN-Mitglied­staaten haben die Kinder­rechts­kon­vention ratifiziert. Nach ihr hat jedes Kind etwa das Recht auf Gesundheit, Bildung und Mitbestimmung (Quelle: dpa).

Kinder­rechte: Hat ein Kind das Recht, Verträge abzuschließen?

Mit jedem Einkauf schließt ein Kind - wie auch ein Erwachsener - einen Vertrag mit dem Händler ab. Das zeigt, dass ein Kind Verträge abzuschließen kann. Aber einem Kind sind dabei Grenzen gesteckt. Ohne die Erlaubnis der Eltern kann ein Kind zum Beispiel keine Verträge für Handy-Abos oder Sportstudios abschließen. Dieses Verbot dient dem Schutz des Kindes, der Gesetzgeber will Kinder davor bewahren, sich zu verschulden.

Kinder­rechte: Ist es einem Kind erlaubt, zu arbeiten?  

Ein Kind ab 13 Jahre darf arbeiten, wenn seine Eltern damit einver­standen sind. Ein Kind kann zwei Stunden pro Tag tätig sein, in der Landwirt­schaft sind drei Stunden erlaubt. Dabei darf ein Kind nur leichte Arbeiten verrichten, seine Arbeitszeit muss nach dem Unterrichts­schluss liegen und nicht zwischen 18 Uhr und acht Uhr morgens.

Wie hoch der Lohn oder das Gehalt eines Kindes ausfallen muss, ist juristisch nicht geregelt. Klar ist aber, dass der Lohn oder das Gehalt eines Kindes nicht sitten­widrig niedrig sein darf. Im elterlichen Betrieb gelten andere Regeln – bei der sogenannten famili­en­recht­lichen Mitarbeit muss ein Kind überhaupt nicht entlohnt werden.

Kinder­rechte: Hat ein Kind das Recht, seinen Wohnort zu bestimmen?

Famili­en­richter befragen bereits kleine Kinder im Alter von drei oder vier Jahren nach ihrer Meinung in famili­en­recht­lichen Streitereien, wenn sich die Eltern getrennt haben oder sich scheiden lassen. „Der Wunsch der Kinder spielt eine Rolle, aber entscheiden können sie nicht, wo sie zum Beispiel wohnen wollen“, sagt die Famili­en­rechts­expertin Eva Becker. „Das wäre auch eine zu große Verant­wortung für ein Kind, die ihm der Gesetzgeber nicht zumuten will.“

Anders sieht es aber aus, wenn ein Kind älter als 14 Jahre alt ist. Ab diesem Alter erhält die Meinung eines Kindes oder Jugend­lichen ein so großes Gewicht, dass Famili­en­richter sie auf jeden Fall berück­sichtigen müssen und das Kind unter Umständen auch entscheiden kann, ob es bei seiner Mutter oder seinem Vater wohnen will.

Kinder­rechte: Darf ein Kind Krach in der Wohnung machen?

Auf Spielplätzen ist die Rechtslage klar: Hier hat ein Kind das Recht, so viel zu toben und zu lärmen wie es möchte. In Mietwoh­nungen müssen Nachbarn akzeptieren, wenn ein Kind spielt und Krach macht. Denn der Lärm eines Kindes ist rechtlich gesehen kein Lärm, jedenfalls keiner, der mit dem von Autos oder Baustellen vergleichbar ist. Deshalb muss ein Mieter auch das Schreien eines Babys oder eines kleinen Kindes nach 22.00 Uhr, also in den üblichen Ruhezeiten, tolerieren. Anders sieht es aber aus, wenn ein Teenager mitten in der Nacht laut Musik hört oder ein älteres Kind in der Wohnung Fußball spielen. Das müssen Nachbarn nicht hinnehmen.

Kinder­rechte: Darf ein Kind auf dem Flohmarkt und dem Gehweg verkaufen?

Ab dem 7. Lebensjahr ist ein Kind beschränkt geschäftsfähig und damit kann es kaufen und verkaufen. Deshalb ist es einem Kind erlaubt, zum Beispiel seine alten Spielsachen oder andere Gegenstände auf dem Flohmarkt zu verkaufen – wenn die Gegenstände nicht zu teuer sind. Einen Gewerbe­schein für diese privaten Verkäufe braucht ein Kind nicht. Ein Kind, das auf dem Gehweg vor ihrem Haus handeln, braucht theoretisch eine Genehmigung des Ordnungsamtes, praktisch wird das Amt diese aber kaum fordern.

Kinder­rechte: Darf ein Kind allein zu Hause bleiben?

Ein Kind hat das Recht auf elterliche Fürsorge, diese bringt eine Aufsichts­pflicht von Müttern und Vätern über ihr Kind mit sich. Aber ein Kind hat auch das Recht, sich selbst­ständig zu entwickeln. Daher ist nicht eindeutig geregelt, ob und wie lange Eltern ein Kind zum Beispiel allein zu Hause lassen dürfen. Bedenken müssen Mütter und Väter beim Thema Allein­lassen aber das Alter des Kindes und seine persönliche Reife.

Kinder­rechte: Ab welchem Alter kann ein Kind ins Kino gehen?

Ein Kind, das jünger als sechs Jahre alt ist, kann noch nicht ins Kino gehen – es sei denn, das Kind wird von einer personen­sor­ge­be­rech­tigten oder erziehungs­be­auf­tragten Person begleitet und der Film ist nicht alters­be­schränkt.

Kinder und Jugendliche, die älter als sechs Jahre alt sind, dürfen ein Kino besuchen, wenn die dort gezeigten Filme für ihr Alter freigegeben sind. Gemeinsam mit einer personen­sor­ge­be­rech­tigten Person darf ein Kind zwischen sechs und elf Jahren auch Filme sehen, die erst ab zwölf Jahre freigegeben sind.

Ein Kind zwischen sechs und 13 Jahren muss bei Filmen von einer personen­sor­ge­be­rech­tigten oder erziehungs­be­auf­tragten Person begleitet werden, wenn der Film nach 20.00 Uhr endet – auch dann, wenn der Film für die Altersstufe freigegeben ist.

Datum
Aktualisiert am
04.04.2017
Autor
ime
Bewertungen
17162 2
Themen
Familie Kinder Kinder­garten Kinder­rechte

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