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Aufsichts­pflicht

Eltern: Darf man Kinder und Jugendliche allein zu Hause lassen?

Aufsichtspflicht: Wann dürfen Kinder alleine zu hause bleiben?
Wann müssen Kinder beaufsichtigt werden? © Canva

Familie ist schön - Zweisamkeit kann jedoch nach der Famili­en­gründung ein rares Gut werden. Wenn Eltern Zeit für sich verbringen wollen, stellt sich die Frage, ob die Kinder alleine zu Hause gelassen werden dürfen oder ob ein Babysitter beauftragt werden muss. Ein kurzer Kinobesuch scheint für viele Eltern vertretbar - oder? Im Artikel klären wir alle rechtlichen Fragen zu Kindern und Jugend­lichen allein zu Hause.

"Unsere Kinder können sich schon gut selbst beschäftigen" hört man ebenso wie "Wir vertrauen darauf, dass Ihr nach dem Film ins Bett geht". Eltern wollen schließlich auch einmal Zeit für sich haben. Wenn Oma und Opa oder ein Babysitter nicht verfügbar sind, dürfen Eltern ihre Kinder dann alleine lassen? Oder verstoßen sie somit gegen Ihre Aufsichts­pflicht?

Rechtliches: Aufsichts­pflicht von Eltern und Selbst­stän­digkeit des Kindes

Kinder haben nach der „UN-Konvention über die Rechte des Kindes“ das Recht auf elterliche Fürsorge. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert in § 1631 als Pflicht von Eltern, „ […] das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen […]“.

Die Aufsichts­pflicht und elterliche Fürsorge schützen das Kind vor einem Schaden, den es sich selbst oder Dritte ihm zufügen könnten. Auch dient die Aufsichts­pflicht dem Schutz vor einem Schaden, den das Kind anderen Menschen zufügen könnte. Gleich­zeitig räumt der Gesetzgeber Kindern und Jugend­lichen das Recht ein, sich selbst­ständig zu entwickeln. In § 1626 BGB heißt es zum Beispiel, Eltern sollten „bei der Pflege und Erziehung die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbst­ständigem verant­wor­tungs­be­wusstem Handeln“ berück­sichtigen. Auch rechtlich gesehen bewegt sich Erziehung also zwischen Fürsorge und Kontrolle einerseits und dem Recht des Kindes auf eine eigenständige Entwicklung seiner Persön­lichkeit andererseits. Deshalb ist das Allein­lassen von Kindern und Jugend­lichen nicht eindeutig geregelt.

Es gibt keine klare gesetzliche Vorschrift darüber, ob und wie lange Eltern Kinder allein lassen dürfen“, sagt die Münchener Rechts­an­wältin Dr. Undine Krebs, Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht im Deutschen Anwalts­verein (DAV). „Ein Kind muss jedenfalls nicht unter ständiger elterlicher Obhut stehen."

Kita-Kinder, Grundschul­kinder, Jugendliche: Wie lange dürfen Eltern ihr Kind allein lassen?

Eltern verstoßen also nicht gegen ihre Aufsichts­pflicht, wenn sie ihr Kind nicht zur Schule oder auf den Spielplatz begleiten oder es eine gewisse Zeit allein zu Hause lassen. Aber Mütter und Väter sollten und müssen diese Entschei­dungen umsichtig treffen und einige Regeln beachten. Diese Regeln leiten sich teils aus pädago­gischen Grundsätzen ab, teils folgen sie der praktischen Rechtsprechung und richter­lichen Entschei­dungen.

So hat der Bundes­ge­richtshof (BGH) in einem 2009 ergangenen Urteil festgelegt: Je jünger und unvernünftiger ein Kind ist, desto mehr sollten und müssen Eltern es beaufsichtigen (AZ: VI ZR 51/08). „Ein Kind bis drei Jahre dürfen Mütter und Väter nicht allein lassen“, sagt denn auch die Famili­en­rechts­expertin Dr. Undine Krebs. „Ein Kind von vier Jahren kann rund zehn Minuten allein sein, wobei sich die Eltern nicht komplett vom Kind entfernen sollten.“ Grundschul­kinder können schon etwas länger auf Mutter oder Vater verzichten. Ältere Kinder können, wenn die Eltern es ihnen zutrauen, sogar einmal über Nacht allein zu Hause sein. Bei Jugend­lichen ab 14 Jahren gibt es beim Thema Allein­lassen keine Beschränkung.

Kinder und Jugendliche allein zu Hause lassen: Worauf sollten Eltern achten?

Allerdings sollten Eltern einiges beachten, bevor sie die Wohnung verlassen. So sollten Mütter und Väter ihrem Kind sagen, dass es die Tür nicht öffnen soll, wenn jemand klingelt. Sie sollten dem Kind auch sagen, wann sie wieder zu Hause sein werden und wie es sie  telefonisch erreichen kann. Unbedingt ausschließen sollten Eltern Gefahren­quellen.

Das Kind allein zu Hause lassen: Reife und Persön­lichkeit spielen eine wichtige Rolle

Beim Allein­lassen von Kindern sollten Eltern nicht nur das Alter des Kindes bedenken, sondern auch dessen Reife und Persön­lichkeit. Von „Eigenart und Charakter“ des Kindes spricht der BGH im erwähnten Urteil von 2009. Auch sollten Eltern die „Voraus­seh­barkeit“ schädi­genden Verhaltens berück­sichtigen. Ein Kind, das häufig Dinge kaputt macht und dazu neigt, „Quatsch“ zu machen, sollten Eltern lieber nicht unbeob­achtet lassen.

Kind allein zu Hause lassen mit älterem Bruder oder älterer Schwester – erlaubt?

Manche Eltern könnten in solchen Fällen auf die Idee kommen, den älteren Bruder oder die ältere Schwester auf das Kind aufpassen zu lassen. „Wenn die Kinder einen großen Alters­abstand zueinander haben, ist das in Ordnung“, sagt Dr. Krebs. „Bei nahezu gleich­altrigen Kindern muss man aber aufpassen – gerade wenn sie dazu neigen, Unsinn zu machen oder sich gegenseitig zum Quatsch-Machen anstacheln.

Aufsichts­pflicht von Eltern und Regeln: Dürfen Kinder allein draußen spielen?

Nach dem erwähnten BGH-Urteil dürfen Kinder ab einem bestimmten Alter allein draußen spielen, die Eltern müssen dabei nicht die ganze Zeit auf das Kind aufpassen. Dabei gilt: Kinder ab vier Jahre müssen immer wieder beobachtet werden. Bei Vorschul­kindern sollten Eltern alle 15 bis 30 Minuten schauen, womit sich ihr Kind beschäftigt und wenn nötig eingreifen. Ältere Kinder von sieben oder acht Jahren müssen Eltern nicht in so kurzen oder regelmäßigen Abständen kontrol­lieren.

Haften Eltern immer für ihre Kinder?

Eltern müssen nur dann für einen Schaden, den ihr Kind verursacht, aufkommen, wenn sie es nicht genug beaufsichtigt haben, wie es in § 832 BGB heißt. Wenn Eltern ihre Pflicht erfüllt haben, haften sie nicht. Das steht also der verbreiteten Meinung entgegen, dass Eltern immer für ihre Kinder haften. Die sogenannte Ersatz­pflicht, also die Haftung, entfällt übrigens auch dann wenn ein Schaden trotz richtiger Aufsicht entstanden wäre. Ein Kind bis sieben Jahre haftet grundsätzlich nicht. Nur in Ausnah­me­fällen müssen sehr junge Kinder haften. Zum Beispiel in dem Fall, dass das Kind etwas kaputt macht, vom Aufsichts­pflichtigen kein Ersatz verlangt werden kann, das Kind aber zugleich vermögend ist. Ist das Kind sieben Jahre alt, aber noch nicht zehn, ist es für das, was es bei einem Unfall zum Beispiel mit einem Auto verursacht, nicht verant­wortlich. Es haftet in diesen Fällen nur, wenn es die Verletzung vorsätzlich herbeiführt.

Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, ist für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verant­wortlich, wenn er bei der Begehung der schädi­genden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verant­wort­lichkeit erforderliche Einsicht hat“, erklärt Dr. Krebs.

(Erfahren Sie hier alles zur Strafmün­digkeit von Kindern.)

 

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Unterhalt - wie lange muss er gezahlt werden?

1:33
Datum
Aktualisiert am
08.05.2023
Autor
ime
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Themen
Aufsichts­pflicht Eltern Familie Jugendliche Kinder

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