
Wer schon einmal eine Kreuzfahrt gemacht hat, hat es möglicherweise selbst erlebt, oder ist bei der Buchung über ein entsprechendes Angebot gestolpert: Manche Kreuzfahrtschiffe bieten ein Hochzeitskomplettpaket an, inklusive Trauung durch den Kapitän. Dass die Eheschließung gültig ist, klären meist die Reiseveranstalter oder deren Hochzeitsplaner. Dennoch gilt es, bei Hochzeiten auf einem Kreuzfahrtschiff oder an anderen ungewöhnlichen Orten einige rechtliche Aspekte zu beachten.
Heiraten an ungewöhnlichen Orten: In Deutschland Ländersache
Alle Belange rund um eine Eheschließung sind in Deutschland im Personenstandsrecht geregelt. Mit Blick auf Orte, an denen man heiraten kann, ist das Gesetz jedoch recht vage. In §14 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG) heißt es: „Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden.“
Karl Krömer ist Leiter des Standesamtes Augsburg und Mitglied des Bundesverbands der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten. Er erklärt, dass dieses Gesetz regional sehr unterschiedlich ausgelegt wird: „Was erlaubt ist, kommt auf das Bundesland und die Gemeinde an.“ Heiratswilligen Paaren, die eine spezielle Hochzeit planen, rät Krömer, sich rechtszeitig beim zuständigen Standesamt danach zu erkundigen.
Deutschland: Nur Standesbeamte dürfen trauen
Ist das Standesamt dazu bereit, ein Paar unter freiem Himmel, im Zoo oder unter Wasser zu trauen, ist die Ehe in der Regel genauso gültig als wäre sie im Standesamt geschlossen worden. Die Voraussetzung ist, dass ein Standesbeamter die Trauung vornimmt. Er oder sie muss ordnungsgemäß bestellt sein und die Trauung den Vorschriften entsprechend durchführen.
Ausland: Eheschließung nach Ortsrecht gilt auch hierzulande
Wie sieht es aus, wenn ein Paar zwar auf die herkömmliche Art, aber im Ausland heiraten will? Viele träumen zum Beispiel von einer Hochzeit in Las Vegas, wo man sich sogar von einem Elvis-Imitator trauen lassen kann. Sie schätzen auch das unkomplizierte Prozedere in den USA. Man muss sich nicht so weit im Voraus anmelden und nicht so viele Dokumente mitbringen wie in Deutschland.
Wer in Las Vegas, Paris, Mauritius oder einem anderen Ort im Ausland heiratet, muss sich um die Gültigkeit der Ehe in Deutschland meist keine Sorgen machen: „Wenn die Ehe vor Ort formgemäß geschlossen wurde, sind die Partner regelmäßig auch in Deutschland rechtskräftig verheiratet“, informiert der Standesbeamte Krömer. Die Eheschließung werde jedoch gewöhnlich nicht automatisch nach Deutschland gemeldet. Wer eine deutsche Heiratsurkunde haben möchte, müsse sich in das Register des deutschen Standesamts eintragen lassen. Auch manchen Behörden müsste der veränderte Familienstand gemeldet werden.
Heiraten auf dem Kreuzfahrtschiff: Manche Kapitäne dürfen trauen
Unter den ungewöhnlichen Orten, an denen man heiraten kann, nehmen Schiffe einen besonderen Platz ein. Filme und TV-Serien verbreiten den Eindruck, dass Schiffskapitäne über ähnliche Kompetenzen verfügen wie Standesbeamte. Ob Kapitäne trauen dürfen, hängt allerdings davon ab, unter welcher Flagge das Schiff fährt.
Unter der Flagge Maltas, der Bermudas und der Bahamas dürfen Kapitäne Paare trauen. Das gilt allerdings nur dann, wenn sich das Schiff auf hoher See befindet, das bedeutet mindestens zwölf Seemeilen, also rund 22 Kilometer von der Küste entfernt. „Direkt im Hafen würde das jeweilige Landesrecht gelten“, erklärt Krömer. Kapitäne hätten dann keine Traubefugnis.
Auch wenn das Schiff, auf dem die Trauung stattfindet, unter einer der drei genannten Flaggen fährt, ist die Eheschließung nicht automatisch in Deutschlang gültig. Bei Maltesischen Schiffen ist das der Fall, da Malta EU-Mitglied ist.
Eheschließungen nach dem Recht der Bahamas oder Bermudas müssen zunächst geheilt werden, damit sie in Deutschland gültig sind“, informiert Rechtsanwalt Klaus Weil, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Verheiratete müssten die Ehe dann noch in Deutschland registrieren lassen.
Besondere Hochzeitsorte: Information ist Trumpf
Das Fazit für Verliebte: Auch wenn es die romantische Stimmung trüben mag, sollte man sich im Vorfeld der Eheschließung über notwendigen administrativen Angelegenheiten informieren. Wem das örtliche Standesamt für die Trauung nicht ausreicht, sollte sich bei dem zuständigen Standesamt erkundigen, ob sie unter freiem Himmel, unter Wasser oder an einem anderen ungewöhnlichen Ort heiraten können.
Ist eine Hochzeit im Ausland geplant, sollte man sich darum kümmern, dass sie nach Ortsrecht rechtskräftig geschlossen wird. Möchte man auf einem Kreuzfahrt schiffen heiraten, sollte man sich über die Flagge informieren, unter der das Schiff fährt.
- Datum
- Aktualisiert am
- 25.02.2016
- Autor
- vhe